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Drucksache - VII-0856
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .08.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0856/15
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Zukunft der Jugendverkehrsschulen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 32. Tagung am 10.06.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0856.
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für eine Aufnahme der Jugendverkehrsschulen in das Schulgesetz einzusetzen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Schreiben vom 07.07.2015 wandte sich das Bezirksamt an die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie Inneres und Sport und bat um Aufnahme der Jugendverkehrsschulen in das Schulgesetz.
Die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft antworte mit Schreiben vom 17.07.2015 wie folgt: „Zu der von Ihnen geschilderten Problematik ist seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu sagen, dass die Verkehrs- und Mobilitätserziehung im schulischen Bereich einen hohen Stellenwert hat. Bisher liegt die Zuständigkeit für die von Ihnen angesprochenen Jugendverkehrsschulen in der Trägerschaft der einzelnen Bezirke. Da die zum Thema Verkehrssicherheit beteiligten Senatsverwaltungen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Senatsverwaltung für Inneres sowie Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) zurzeit Kontakt zu den Bezirken auf und möchte insbesondere die Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt intensivieren.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf das Aktionsprogramm „Berlin Sicher Mobil 2020“ der drei o. a. Senatsverwaltungen. Darin ist ein Zukunftsmodell der Jugendverkehrsschulen entworfen. Demnach soll geprüft werden ob eine neue, zentrale Trägerschaft für die Arbeit der Jugendverkehrsschulen auf gesamtstädtischer Ebene erfolgen kann. Die Umsetzung einer solchen Maßnahme setzt jedoch die Zustimmung der Bezirke voraus und ist vermutlich erst mittel- bis langfristig umsetzbar. Eine Aufnahme der Jugendverkehrsschulen ins Schulgesetz ist gegenwärtig nicht geplant. Ich kann Ihnen versichern, dass das Thema Verkehrs- und Mobilitätserziehung aus der Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft weiterhin ein wichtiges Aufgabengebiet der Berliner Schule bleiben und in dem neuen Rahmenlehrplan für die Jahrgänge 1 bis 10 als übergreifendes Thema für alle Fächer ausgewiesen sein wird.“
Der StS der Senatsverwaltung für Inneres und Sport antwortete mit Schreiben vom 20.07.2015 wie folgt: „Mein Haus unterstützt grundsätzlich zielführende Vorschläge, die der Funktionsfähigkeit der Jugendverkehrsschulen dienen bzw. diese stärken, soweit eine Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorliegt. Zuständig für das Schulgesetz ist jedoch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Dort wäre auch fachlich zu prüfen, ob das Ansinnen des BVV-Beschlusses erfolgversprechend wäre.
Daher bitte ich Sie, Ihre Bemühungen in Richtung der zuständigen Senatsverwaltung zu fokussieren. Abschließend möchte ich noch die Begründung des Ursprungsantrages zur in Rede stehenden Drucksache an einem Punkt richtigstellen. Nach § 13 der Grundschulverordnung ist die Verkehrs- und Mobilitätserziehung Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrags. Die Polizei Berlin unterstützt regelmäßig auf Anforderung der Schulen die Radfahrausbildung bzw. die Radfahrprüfung sowie die Mobilitätserziehung in den Jugendverkehrsschulen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Berlin sind aber nicht primär diejenigen, die dort unterrichten.“
Das Bezirksamt sieht in der Umsetzung des Aktionsprogramms „Berlin Sicher Mobil 2020“ und den damit verbundenen neuen Ansätzen Möglichkeiten einer qualitativen Verbesserung der Verkehrs- und Mobilitätserziehung für alle Altersgruppen.
Die besondere Rolle der Bezirke, die diese als untere Straßenverkehrsbehörde, als Straßenbaulastträger, oder in ihrer Zuständigkeit für die Jugendverkehrsschulen tragen, soll stärker verankert werden. In diesem Zusammenhang soll ein von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt entwickeltes Konzept zur langfristigen Sicherung der Jugendverkehrsschulen als außerschulisches Zentrum für verkehrssicherheitsbezogene Lern- und Trainingsangebote in den Bezirken umgesetzt werden. Im Sondierungsprozess befindet sich die Suche nach Möglichkeiten einer zentralen Trägerschaft für alle Jugendverkehrsschulen, z. B. als Konsortium aus mehreren Organisationen in freier Trägerschaft. Damit ließen sich organisatorische Strukturen sowie personelle und materielle Ausstattung der Jugendverkehrsschulen langfristig vereinheitlichen und den neuen Anforderungen anpassen. Die Senatsverwaltung beabsichtigt, im Rahmen eines Pilotprojektes für ausgewählte Jugendverkehrsschulstandorte standortspezifische Konzepte zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren. In Vorbereitung dessen erhebt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft derzeit u. a. Daten zur gegenwärtigen personellen Ausstattung der Jugendverkehrsschulen, zur finanziellen Absicherung etwaiger Trägerunterstützungen, zu Absprachen mit den zuständigen Polizeidirektionen sowie zu konzeptionellen Aufgabenwahrnehmungen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport
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