Drucksache - VII-0840  

 
 
Betreff: Lebensqualität in einstiger Bürostadt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
08.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
18.02.2015 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.07.2015 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 27. BVV am 26.11.14
Beschlussempfehlung StadtGrün 29. BVV am 18.02.15
VzK§13 ZB, BA, 33.BVV am 08.07.2015
Berichtspflicht BA vom 28.08.2015
VzK§13 BA, SB 35. BVV am 11.11.15

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Die DGZ-Bürostadt ist immer noch ein Fremdkörper im umliegenden, von Wohnungsbau geprägten Gebiet

Bezirksamt Pankow von Berlin     .11.2015

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drs.-Nr.: VII-0840

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Lebensqualität in einstiger Bürostadt

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 29. Sitzung am 18.02.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache-Nr.: VII-0840

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der DGZ (BEN IMMOBILIEN) dafür einzusetzen, dass die derzeitige Brache an der Johannes-Itten-Straße / DGZ-Ring als Spiel- oder Grünanlage gestaltet wird.“

 

 

Wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Wie im 1. Zwischenbericht ausgeführt hat sich das Bezirksamt schriftlich an den im BVV-Antrag benannten Eigentümer der Fläche an der Johannes-Itten-Straße / DGZ-Ring gewandt, um die Möglichkeit einer Gestaltung der derzeitigen Brachfläche als Spiel- bzw. Grünanlage zu erfragen. Die Anfrage hat ergeben, dass die BEN Immobilien nicht mehr Eigentümer der Fläche ist. Nach intensiven Recherchen konnte das Bezirksamt einen derzeitigen Verfügungsberechtigten der Fläche ermitteln. Die aktuellen Eigentumsverhältnisse stellen sich für das Bezirksamt als sehr komplex dar. Nach Aussage des derzeitigen Verfügungsberechtigten wird eine Bebaubarkeit der Fläche gegenwärtig geprüft. Eine Zwischennutzung als Grün- bzw. Spielfläche wird daher vom Verfügungsberechtigten als nicht sinnvoll erachtet.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias KöhneDr. Torsten Kühne

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Verbraucherschutz,

Kultur, Umwelt- und Bürgerservice

 
 

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