Drucksache - VII-0806  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Rechnungsprüfung und Controlling
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling federführender Ausschuss
05.06.2019    Nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung und Controlling      
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA, 26. BVV am 15.10.14
VzB BA, Anlage 26. BVV am 15.10.14
Beschlussempfehlung Reprü 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage

Die BVV möge beschließen, die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirkes Pankow von Berlin für das Jahr 2013 zu genehmigen.

Bezirksamt Pankow von Berlin

Begründung der Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling hat die Drucksache abschließend beraten und empfiehlt, die Bezirkshaushaltsrechnung für das Jahr 2013 durch die BVV zu genehmigen.

 

Ursprungstext Vorlage zur Beschlussfassung vom Bezirksamt:

 

Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2013 wird genehmigt.

 

Begründung

 

Gemäß Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) haben die Bezirke nach Schluss des Rechnungsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen, die von der Bezirksverordnetenversammlung zu genehmigen ist.

 

Die SE Finanzen/Steuerungsdienst hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 gefertigt und über die Einnahmen und Ausgaben nach §§ 80 bis 87 LHO sowie nach dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zum Abschluss der Bücher und des Vermögensnachweises für das Haushaltsjahr 2013 (Abschlussrundschreiben 2013) Rechnung gelegt.

 

Rechtsgrundlage

 

§§ 80 bis 87 LHO

§ 36 Abs. 2 b und Abs. 3, § 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Ziff. 3 BezVG

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

sind in den Anlagen dargestellt

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine Auswirkungen

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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