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Drucksache - VII-0806
Die BVV möge beschließen, die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirkes Pankow von Berlin für das Jahr 2013 zu genehmigen. Begründung der Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling hat die Drucksache abschließend beraten und empfiehlt, die Bezirkshaushaltsrechnung für das Jahr 2013 durch die BVV zu genehmigen.
Ursprungstext Vorlage zur Beschlussfassung vom Bezirksamt:
Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2013 wird genehmigt.
Begründung
Gemäß Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) haben die Bezirke nach Schluss des Rechnungsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen, die von der Bezirksverordnetenversammlung zu genehmigen ist.
Die SE Finanzen/Steuerungsdienst hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 gefertigt und über die Einnahmen und Ausgaben nach §§ 80 bis 87 LHO sowie nach dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zum Abschluss der Bücher und des Vermögensnachweises für das Haushaltsjahr 2013 (Abschlussrundschreiben 2013) Rechnung gelegt.
Rechtsgrundlage
§§ 80 bis 87 LHO § 36 Abs. 2 b und Abs. 3, § 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Ziff. 3 BezVG
Haushaltsmäßige Auswirkungen
sind in den Anlagen dargestellt
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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