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Drucksache - VII-0794
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .12.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0794
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Vor Ort im Gespräch - Bürgernähe und Demokratie
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Sitzung am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0794
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die demokratisch gewählten Mitglieder des Bundestages (18. Wahlperiode), des Abgeordnetenhauses von Berlin (17. Wahlperiode) und der BVV Pankow (VII. Wahlperiode) dabei zu unterstützen und es ihnen zu ermöglichen, für den direkten Kontakt zu den EinwohnerInnen Bürgersprechstunden und öffentliche Veranstaltungen auch in den Nachbarschaftseinrichtungen des Bezirksamtes Pankow (auch in freier Trägerschaft) durchzuführen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mitgliedern der BVV ist es nach Nummer 3 zu § 1 der Nutzungs- und Entgeltordnung des Bezirksamts Pankow möglich, Objekte (und damit auch Nachbarschaftseinrichtungen) des Bezirksamts Pankow zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Anspruch zu nehmen. Mitglieder des Bundestages (18. Wahlperiode) und des Abgeordnetenhauses von Berlin (17. Wahlperiode) können nach den Nummern 4 und 5 zu § 1 o. g. Nutzungs- und Entgeltordnung auf Einladung oder unter der Schirmherrschaft des Bezirksamtes Pankow oder der BVV Pankow Räume in Nachbarschaftseinrichtungen nutzen. Selbstverständlich können sie auch auf Einladung von oder in Kooperation mit Vereinen und freien Trägern, die für ihre generationsübergreifende Nachbarschafts- und Selbsthilfearbeit Räume in diesen Nachbarschaftseinrichtungen angemietet haben, politische Veranstaltungen initiieren und durchführen, sofern sie im Einklang mit dem Nutzungszweck stehen. Ein Recht auf Nutzung von Räumlichkeiten, unabhängig von den oben genannten Möglichkeiten, lässt sich aus der Nutzungs- und Entgeltregelung des Bezirksamts Pankow nicht ableiten. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die Nutzungs- und Entgeltordnung auf Vorschlag einer Arbeitsgruppe der Rechtsämter der Berliner Bezirke erarbeitet wurde. Anmietungsbegehren werden im Einzelfall geprüft und können durch die konsequente inhaltliche und formale Einhaltung der bestehenden Regelungen erforderlichenfalls auch erfolgreich abgewehrt werden.
Für Mitglieder des Bundestages bzw. Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin wird hier auf die Möglichkeit der Durchführung von Sprechstunden in den eigenen Büros verwiesen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
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