Drucksache - VII-0790  

 
 
Betreff: Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
25.09.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 25 BVV am 17.09.2014
Beschlussempfehlung StadtGrün 26. BVV am 15.10.14
VzK§13, BA, SB 30.BVV am 25.03.2015

1

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Laut Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (siehe Drs

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .03.2015

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0790

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

 

Schlussbericht

 

 

Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken im Bezirk Pankow

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 26. Sitzung am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0790 –

 

1. „Das Bezirksamt wird ersucht:

 

a. die BVV unverzüglich über die laufenden Verfahren des Eisenbahnbundesamtes über Grundstücke im Bezirk Pankow zur »Freistellung von Betriebszwecken« zu informieren;
 

b. Stellungnahmen in den oben genannten Verfahren vor Abgabe dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen zur Kenntnis zu geben;
 

2.  Das Bezirksamt wird ersucht, in den Freistellungsverfahren nach § 23 des Allge-

     meinen Eisenbahngesetzes bezirkliche Gemeinbedarfe zur Geltung zu bringen.“ –

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) unterscheidet bei den Eisenbahnen zwischen bundeseigenen Eisenbahnen – die Zuständigkeit liegt beim Eisenbahn-Bundesamt – und nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) – zuständig ist die  jeweilige Landeseisenbahnbehörde des Bundeslandes, hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

 

Die Planfeststellungsbehörde hat gem. AEG durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger zur Stellungnahme aufzufordern. Ein schriftliches Verfahren, wie vergleichsweise eine Trägerbeteilligung im Bebauungsplanverfahren, gibt es nicht.

Die Entscheidung über die Freistellung wird dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dem Eigentümer des Grundstücks und der Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet (hier der Bezirk Pankow), dann wieder schriftlich zugestellt.

So wurde beispielsweise dem Bezirk Pankow mit Schreiben des Eisenbahnbundesamtes vom 24.11.2014 die Freistellung von Bahnbetriebszwecken für den Streckenabschnitt der Güterbahntrasse zwischen Berliner Straße und Mühlenstraße im Ortsteil Pankow, Flur 163, Teile der Flurstücke 219 und 430 (Bahnstrecke Berlin

Stralsund km 4,515 bis 4,92) mitgeteilt.

 

Wie aus dem Bescheid hervorgeht, wurde die öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung einer Stellungnahme im Bundesanzeiger am 05.08.2014 über die 11.630 m² große Fläche bekanntgegeben. Eine direkte schriftliche Beteiligung erfolgte nicht, der Bezirk hatte über diesen Vorgang keine Kenntnis. Ähnlich verhielt es sich mit der 15.260 m² großen Fläche des Güterbahnhofes Greifswalder Straße (km 6,964 bis 7,661 der Strecke Berlin-Moabit – Berlin-Moabit, Ring-S-Bahn). Die öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Stellungnahme im Bundesanzeiger erfolgte 11.04.2011. Der Bezirk wurde erst mit Schreiben vom 30.06.2011 durch das Eisenbahn-Bundesamt von der Freistellung in Kenntnis gesetzt.

 

Die Verfahren gem. § 23 AEG für NE-Bahnen im Land Berlin werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bearbeitet. Über die Beteiligung durch Aufforderung zur Stellungnahme über die öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger hinaus, wurden bisher die zu beteiligenden Behörden und Institutionen jeweils zusätzlich schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Bezirk Pankow betrifft das lediglich die Flächen der Niederbarnimer Eisenbahn. Das letzte Verfahren war 2007 und betraf den Bereich zwischen Stettiner Bahn und Roelkestraße. Hierbei wurden die Fachabteilungen beteiligt, ob Bedarf an Grundstücken besteht.

 

Da es dem Stadtentwicklungsamt aus personellen Gründen nicht möglich ist, regelmäßig den Bundesanzeiger auf eventuelle Verfahren zur Freistellung von Betriebsstrecken der Eisenbahn im Bezirk Pankow zu prüfen, ist es auch nicht möglich, die BVV zu informieren. Bei den Verfahren, an denen der Bezirk von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beteiligt wird, ist eine Überprüfung, ob Flächen für den Gemeinbedarf benötigt werden, die Regel. Bei größeren Flächen werden die BVV bzw. die Ausschüsse immer informiert.

 

Das Bezirksamt bittet, das Ersuchen als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Jens-Holger Kirchner

stellv. Bezirksbürgermeister             

 

 

 

 

 
 

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