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Drucksache - VII-0739
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0739/14
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Gymnasiale Oberstufe für die Wilhelm-von-Humboldt Gemeinschaftsschule
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 23. Tagung am 21.05.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0739/14.
Die BVV Pankow befürwortet grundsätzlich das Anliegen, an der Wilhelm-von-Humboldt Gemeinschaftsschule eine gymnasiale Oberstufe einzurichten. Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit an der Wilhelm-von-Humboldt Gemeinschaftsschule spätestens ab dem Schuljahr 2016/17 eine eigene gymnasiale Oberstufe eingerichtet werden kann.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Schreiben vom 21.01.2015 teilte die für Bildung, Jugend und Wissenschaft zuständige Senatorin der Wilhelm von Humboldt-Schule mit, dass der Aufbau einer eigenen gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2016/2017 in kooperativer Form genehmigt werde. Mit ihrer Vorabentscheidung wolle sie der Schule Gelegenheit geben, ab sofort bei nachfragenden Eltern und Kindern mit der gesicherten Perspektive einer eigenen gymnasialen Oberstufe in kooperativer Form werben zu können.
Das eigentliche Genehmigungsschreiben im rechtlichen Sinne folge auf Basis des angepassten Konzepts, das die kooperative Ausgestaltung des Angebots an Leistungs- und Grundkursen und der räumlichen Kooperation mit der Elinor-Ostrom-Schule abbilde. Die Genehmigung einer gymnasialen Oberstufe werde unter der Auflage erfolgen, dass die Wilhelm von Humboldt-Schule mit der Elinor-Ostrom-Schule eine verbindliche Kooperation eingehe, die u. a. eine enge wechselseitige Abstimmung beim Fächer- und Kursangebot, bei der Stundenplangestaltung sowie der Raumplanung umfasst. Neu sei die Möglichkeit, dass die Wilhelm von Humboldt-Schule die Stammschule bleibt, an der die überwiegende Mehrzahl der Fächer und Kurse belegt werden kann.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Einrichtung einer kooperativen gymnasialen Oberstufe an der Wilhelm von Humboldt-Schule sichert ein nachfrageorientiertes, attraktives und lebensfähiges Bildungsangebot in der Region.
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport |
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