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Drucksache - VII-0722
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0722
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Temporäre Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße:
In Erledigung des in der 25.Tagung der BVV am 17.09.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0722:
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, vorübergehend Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Buchholzer Straße insbesondere zwischen dem Favierweg und dem Kapellenweg zu ergreifen. Hierbei soll insbesondere:
- aufgrund der besonderen Situation erneut die temporäre Aufstellung von sog. Displays geprüft werden, - Kontakte mit dem zuständigen Abschnitt der Polizei mit dem Ziel verstärkter Geschwindigkeitskontrollen aufgenommen werden, - die Markierung von Symbolen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn ggü. der VLB gefordert werden und - die Seitenstreifen auf dem Abschnitt zwischen Favierweg und Schillingweg durch mähen und zurückschneiden der Gehölze für Fußgänger im Notfall nutzbar gemacht werden.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Zu den Punkten Dialog-Displays, Geschwindigkeitskontrollen sowie Seitenstreifen hat das Bezirksamt im 1. Zwischenbericht bereits abschließend Stellung genommen.
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde deshalb zum aufgeworfenen Sachverhalt der geforderten Markierung von Symbolen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn über den zuständigen Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten.
Der Staatssekretär hat geantwortet: „Die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dient als Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen am Fahrbahnrand. Da Piktogramme also kein vertikales Verkehrszeichen ersetzen, werden sie in Höhe des Verkehrsschildes aufgetragen. Sie kommen dort in Betracht, wo aufgrund häufiger Missachtung der Verkehrsbeschränkungen Gefahren- oder Unfallsituationen entstehen.
Aufgrund der Länge des Straßenabschnittes zwischen Favierweg und Schillingweg
Das Bezirksamt begrüßt die Stellungnahme der VLB.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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