Drucksache - VII-0722  

 
 
Betreff: Temporäre Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
17.06.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
01.07.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion CDU, 21. BVV am 21.05.2014
Beschlussempfehlung öOrd 25. BVV am 17.09.14
VzK§ 13 ZB, BA, 27. BVV am 26.11.2014
VzK§13, BA, SB BVV am 25.03.2015

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, vorübergehend Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Buchholzer Straße insbesondere zwischen dem Favierweg und dem Kapellenweg zu ergreifen

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

In Abarbeitung der Drucksache VII-0525 vom 6

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                              .03.2015

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0722

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Temporäre Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße:

 

 

In Erledigung des in der 25.Tagung der BVV am 17.09.2014 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0722:

 

„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, vorübergehend Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Buchholzer Straße insbesondere zwischen dem Favierweg und dem Kapellenweg zu ergreifen. Hierbei soll insbesondere:

 

-          aufgrund der besonderen Situation erneut die temporäre Aufstellung von sog. Displays geprüft werden,

-          Kontakte mit dem zuständigen Abschnitt der Polizei mit dem Ziel verstärkter Geschwindigkeitskontrollen aufgenommen werden,

-          die Markierung von Symbolen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn ggü. der VLB gefordert werden und

-          die Seitenstreifen auf dem Abschnitt zwischen Favierweg und Schillingweg durch mähen und zurückschneiden der Gehölze für Fußgänger im Notfall nutzbar gemacht werden.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Zu den Punkten Dialog-Displays, Geschwindigkeitskontrollen sowie Seitenstreifen hat das Bezirksamt im 1. Zwischenbericht bereits abschließend Stellung genommen.

 

 

 

 

 

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde deshalb zum aufgeworfenen Sachverhalt der geforderten Markierung von Symbolen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn über den zuständigen Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten.

 

Der Staatssekretär hat geantwortet:

„Die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dient als Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen am Fahrbahnrand. Da Piktogramme also kein vertikales Verkehrszeichen ersetzen, werden sie in Höhe des Verkehrsschildes aufgetragen. Sie kommen dort in Betracht, wo aufgrund häufiger Missachtung der Verkehrsbeschränkungen Gefahren- oder Unfallsituationen entstehen.

 

Aufgrund der Länge des Straßenabschnittes zwischen Favierweg und Schillingweg
(680 m) wurde bereits im Sommer 2014 ein „Wiederholer“ als Verkehrszeichen angeordnet und in Höhe des Grabens an der vorhandenen Bake aufgestellt. Die Wiederholungszeichen stehen etwa mittig dieses Straßenabschnittes und sind aus beiden Fahrtrichtungen sehr gut zu erkennen. Zur Unterstützung dieser Maßnahme hat die VLB inzwischen dennoch entsprechend der Intention der BVV Piktogramme auf der Fahrbahn in Höhe der Verkehrsschilder angeordnet.“

 

Das Bezirksamt begrüßt die Stellungnahme der VLB.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 
 

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