Drucksache - VII-0682  

 
 
Betreff: Mobile Kinder- und Jugend(sozial)arbeit ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung mitberatender Ausschuss
06.05.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
20.05.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
17.06.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
26.06.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 22. BVV am 02.04.2014
Änderungsantrag B´90/Grüne 22. BVV am 02.04.14
Beschlussempfehlung StadtGrün 25. BVV am 17.09.14
VzK §13 BezVG - SB des Bezirksamtes 23.09.2015

Das Bezirksamt wird ersucht, die Mobile Kinder- und Jugend(sozial)arbeit zu unterstützen, indem die Anträge für Auffahrgenehmigungen auf Spiel- und Grünflächen positiv und in enger Abstimmung mit den Trägern bearbeitet werden

 

 

 

 

Siehe Anlage

Mobile Kinder- und Jugend(sozial)arbeit ist ein niedrigschwelliger und unverzichtbarer Bereich aufsuchender Sozialarbeit und gesetzlich verankert

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    01.09.2015

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.: VII-0682
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VII-0682

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Mobile Kinder- und Jugend(sozial)arbeit ermöglichen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 25. Sitzung am 17.09.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0682

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Mobile Kinder- und Jugend(sozial)arbeit zu unterstützen, indem die Anträge für Auffahrgenehmigungen auf Spiel- und Grünflächen positiv und in enger Abstimmung mit den Trägern bearbeitet werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Grünanlagengesetz (GrünanlG) dürfen öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Insbesondere ist verboten, öffentliche Grünanlagen mit Kraftfahrzeugen, außer Krankenfahrstühlen, zu befahren und diese oder Anhänger dort abzustellen.

Gemäß § 6 Abs. 5 kann eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall erteilt werden, wenn das überwiegende öffentliche Interesse dies erfordert. Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, ob andere Standorte eine geringere Beeinträchtigung der Anlage zur Folge haben.

 

Aufgrund der baulichen Beschaffenheit ist es aus technischen Gründen nicht immer möglich, die Wege in Grün- und Erholungsanlagen zu befahren, ohne Schäden zu verursachen. Da die Verkehrssicherheit für alle Besucher der Grün- und Erholungsanlagen zu gewähren ist, ist es in diesen Fällen nicht möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Aus Umwelt- und Kostengründen ist eine befahrbare Befestigung der Wege in Grün- und Erholungsanlagen nicht immer realisierbar.

 

Gleichwohl ist dem Bezirksamt die große Bedeutung der Mobilen Kinder- und Jugend(sozial)arbeit stets bewusst. Daher werden diese Anträge besonders wohlwollend bearbeitet, um die Arbeit zu unterstützen.

Nur in Einzelfällen mussten die Befahrungen abgelehnt und Alternativmöglichkeiten gesucht werden.

Das Bezirksamt ist daher für eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den Trägern dankbar.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Ergebnis:

 

 

Abstimmungsverhalten:

 

 

 

 

 

einstimmig

 

 

beschlossen

 

x

MEHRHEITLICH

 

 

beschlossen mit Änderung

 

 

JA

 

 

abgelehnt

 

 

NEIN

 

 

zurückgezogen

 

2

ENTHALTUNGEN

 

 

 

 

federführend

x

überwiesen in den Ausschuss für

Stadtentwicklung und Grünanlagen

 

zusätzlich in den Ausschuss für

Verkehr und öffentliche Ordnung

 

und in den Ausschuss für

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen