Drucksache - VII-0675  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht für die bisher unbenannte öffentliche Straße im Abschnitt von der Kleingartenanlage "Neu Berlin" bis Sigridstraße und in Fortführung die Umbenennungsabsicht der öffentlichen Straße Syringenplatz im Abschnitt von Sigridstraße bis Maiglöckchenstraße in "Am Weingarten"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 22. BVV am 02.04.2014
Anlage VzK§15 BA, 22. BVV am 02.04.2014

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                       03.2014

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.: Benennungsabsicht für die bisher unbenannte öffentliche Straße im Abschnitt von der Kleingartenanlage "Neu Berlin" bis Sigridstraße und in Fortführung die Umbenennungsabsicht der öffentlichen Straße Syringenplatz im Abschnitt von Sigridstraße bis Maiglöckchenstraße in "Am Weingarten"

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ...... folgenden Beschluss gefasst:

 

Es ist beabsichtigt, im Ortsteil Prenzlauer Berg die bisher unbenannte öffentliche Straße, im Abschnitt von der Kleingartenanlage "Neu Berlin" bis zur Sigridstraße, zu benennen und in Fortführung die öffentliche Straße Syringenplatz auf der westlichen Seite, im Abschnitt von Sigridstraße bis Maiglöckchenstraße, in "Am Weingarten" umzubenennen.

Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.

 

 

Begründung

 

Der Be- und Umbenennungsantrag wurde vom Förderverein "Weingarten Ber-

lin" e. V. gestellt und damit begründet, dass ortsunkundige Besucher des Weingartens sich sehr häufig mit Problemen der Auffindbarkeit des Schaugartens konfrontiert sehen. (Bei dem Weinschaugarten handelt es sich um ein Projekt in Zusammenarbeit des "Weingarten Berlin" e. V., dem Amt für Umwelt und Natur Pankow und der Chance - Bildung, Jugend und Sport BJS gGmbH.) Die Besucher vermuten die Lage des Weingartens zwangsläufig innerhalb des Volksparks Prenzlauer Berg, da die Ecke Syringenplatz/ Sigridstraße in der Örtlichkeit zweimal existiert.

Die öffentliche Straße Syringenplatz umsäumt die Fläche des Syringenplatzes jeweils auf der östlichen und der westlichen Seite. Damit erscheinen die Straßenabschnitte "Syringenplatz" in der Örtlichkeit zweimal, indem sie ab Maiglöckchenstraße V-förmig auf die Sigridstraße zulaufen. Im Ergebnis sind zwei namensgleiche Einmündungen zur Sigridstraße vorhanden.

 

 

Weiterhin befindet sich in unmittelbarer Nähe die öffentliche Straße "Syringenweg", eine zusätzliche Doppelbenennung, welche zu Irritationen in der Örtlichkeit führen kann. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Senats sind Doppelbenennungen allmählich zu beseitigen.

 

Der geradlinige Verlauf in der Örtlichkeit der bisher unbenannten Straße zur Straße Syringenplatz auf der westlichen Seite, bietet sich zur Verlängerung der Namensgebung und damit zur Verschmelzung des Straßennamens in "Am Weingarten" an und gibt gleichzeitig einen Hinweis auf den direkten Weg zum Weinschaugarten.

 

Von der Umbenennung ist gegenwärtig nur ein Anlieger betroffen. Dieser wird in geeigneter Form über das Vorhaben informiert.

 

Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Die statistische Schlüsselnummer lautet: 10852.

Die zur Be- und Umbenennung vorgesehenen Flächen sind folgendermaßen im Liegenschafskataster erfasst: Flur 115, Flurstück 186, FS 188 (Teilfläche), Flurstück 193 (Teilfläche); Flur 215, Flurstücke 194 u. 197. Die genannten Flurstücke befinden sich im Eigentum des Landes Berlin.

 

Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz durchgeführt werden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Kosten für die Ausstattung mit Straßennamens-, und Erläuterungsschildern einschließlich der Nummerneinschübe werden im weiteren Verfahren ermittelt. Die Finanzierung erfolgt dann aus Kapitel 3800, Titel 52101 im Rahmen des vorhandenen Haushaltsansatzes.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

siehe Begründung

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlage 1:              Lageplan

 

 
 

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