Drucksache - VII-0672  

 
 
Betreff: Aufteilung der Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 22. BVV am 02.04.2014
Anlage VzK§15 BA, 22. BVV am 02.04.2014

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                          .3. 2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Aufteilung der Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur

Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

  1. Die dem Bezirksamt Pankow übertragenen Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Höhe von 73.000 ? werden in Anlehnung an das prozentuale Ist 2013 wie folgt aufgeteilt:

 

Abteilung

 

  Finanzen, Personal und Wirtschaft (einschließlich Beauftragte)                  3.000 ?

  Stadtentwicklung                                                                                                                   4.000 ?

  Jugend und Facility Management                                                                                    15.000 ?

  Soziales, Gesundheit, Schule und Sport                                                          38.000 ?

  Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice                            13.000 ?

                                                                                                                                                          73.000 ?

 

und sind durch die Abteilungen maßnahmekonkret zu untersetzen.

 

Grundlage ist das "Merkblatt über die Gewährung von Sachmitteln für Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN)" - Anlage 1.

Vorrangig sind Antragsteller zu berücksichtigen, die in den vergangenen Jahren aus diesem Programm noch keine Mittel erhalten haben und mit ihrem Engagement zur Aufwertung und Verbesserung bezirkseigener Einrichtungen beitragen.

 

  1. Die Serviceeinheit Finanzen/Steuerungsdienst wird beauftragt, die Mittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abzurufen und den Abteilungen bereitzustellen.

 

  1. Bis zum 10. Oktober 2014 ist der Serviceeinheit Finanzen/Steuerungsdienst die voraussichtliche Inanspruchnahme zum Jahresende mitzuteilen, um eine Umverteilung innerhalb des Bezirks rechtzeitig veranlassen zu können.

 


Begründung

 

Mit Schreiben vom 25.02.2014 wurden dem Bezirk Pankow 73.000 ? zur auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übertragen.

 

Die Modalitäten über die Gewährung von Fördermitteln für "Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN)" sind im Merkblatt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Anlage 1 - geregelt.

 

Eine maßnahmekonkrete Untersetzung unter strenger Einhaltung der in Anlage 1 genannten Kriterien und der beschlossenen Aufteilung sind durch die Abteilungen vorzunehmen und der Serviceeinheit Finanzen/Steuerungsdienst zu übersenden. Die Mittel werden dann umgehend bereitgestellt.

 

Die Abteilungen haben dafür Sorge zu tragen, dass alle in Frage kommenden Einrichtungen, gesellschaftlichen Initiativen sowie engagierten Bürgerinnen und Bürger über das Programm in Kenntnis gesetzt werden.

 

Über nachträglich eingehende Anträge entscheiden die Abteilungen im Rahmen des ihnen zur Verfügung stehenden Volumens.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Es handelt sich um zusätzliche zweckgebundene Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Die Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Mittel werden vorrangig für die Bereiche Schule, Sport, Jugend und Soziales bereitgestellt.

 

 

 

Matthias Köhne

 

 
 

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