Drucksache - VII-0652  

 
 
Betreff: Knoten Walter-Friedrich-/Groscurthstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion und Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
18.03.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen Linke und CDU 21. BVV am 05.03.14
Beschlussempfehlung öOrd 22. BVV am 02.04.14
VzK § 13 BA, SB 24. BVV am 02.07.2014

Antrag der Linksfraktion zur 21

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Einmündung der Groscurthstraße in die Walter-Friedrich-Straße ist durch die - allerdings zur Groscurthstraße versetzt liegende - Einmündung der Zufahrt zum Bucher Einkaufszentrum für den Kundenparkplatz und den Lieferverkehr erst zum Knoten aufgewert

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        .06.2014

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0652

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Knoten Walter-Friedrich-/Groscurthstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 22.Tagung der BVV am 02.04.2014 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0652:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, am Knoten Walter-Friedrich-/Groscurthstraße, insbesondere an der dort einmündenden Zufahrt zum Bucher Einkaufszentrum, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer/innen zu erhöhen, indem die Einsehbarkeit des Knotens vor allem für Fahrzeugführer/innen verbessert wird. Hier ist an die Aufstellung von Spiegeln und an die wirkungsvolle Begrenzung des ruhenden Individualverkehrs zu denken."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Aufstellung eines Verkehrsspiegels am genannten Knoten geprüft. Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt (SGA) als Straßenbaulastträger sieht grundsätzliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Spiegeln. Das Aufstellen eines Verkehrsspiegels trägt nicht dazu bei, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Die Nachteile überwiegen die Vorteile. Verkehrsspiegel verursachen Orientierungsschwierigkeiten, weil sie ein verkleinertes Bild zeigen. Entfernungen und Fahrgeschwindigkeiten können nicht richtig eingeschätzt werden.

Durch Verkehrsspiegel entstehen tote Winkel, in denen Fußgänger und Radfahrer nicht zu sehen und somit gefährdet sind. Sie können leicht beschlagen, zerstört oder verdreht werden. Sie vereisen und blenden bei tief stehender Sonne. Weiterhin kann vom Straßenbaulastträger auch die dauerhaft richtige Einstellung von Verkehrsspiegeln nicht gewährleistet werden. Das Bezirksamt befürwortet deshalb die Aufstellung eines Verkehrsspiegels am genannten Knoten nicht.

 

Für bauliche Maßnahmen zum Umbau des Knotens, um die Einsehbarkeit dauerhaft zu verbessern und den ruhenden Verkehr nachhaltig zu begrenzen, sind derzeit keine finanziellen Mittel vorhanden.

 

Um kurzfristig den ruhenden Verkehr zu begrenzen, wird der Allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Pankow zukünftig verstärkt im Rahmen der Verkehrsüberwachung Kontrollen durchführen und bei entsprechenden Feststellungen Ordnungswidrigkeitsanzeigen fertigen. Bedingt durch die schlechte personelle Ausstattung des Allgemeinen Ordnungsdienstes ist eine flächenhafte und dauerhafte Bestreifung aber nicht möglich, so dass die entsprechenden Dienstkräfte nur im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten tätig werden können.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 
 

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