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Drucksache - VII-0566
Der Pistoriusplatz wird augenblicklich als Parkplatz genutzt. Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit einer Teilbebauung gibt es erhebliche Zweifel, dass der Verlust der Parkplätze dort nicht zu einer erhebliche Verschärfung der Parkplatzsituation in diesem Umfeld führen wird. Weiterhin muss das Bezirksamt die Frage beantworten, ob das Vorhaben nicht der Aufstellung eines Bebauungsplanes bedarf. Gerade vor dem Hintergrund des Urteils zur Unzulässigkeit einer weiteren Verdichtung ohne Bebauungsplan im Bereich der Kollwitzstraße ist hier besondere Sorgfalt gefordert, wie das Bezirksamt auch in der kleinen Anfrage 0423/VII angedeutet hat. Hier soll nunmehr der aktuelle Sachstand abgefragt werden.
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