Drucksache - VII-0554  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Thaerstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
05.11.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
26.11.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 17 BVV am 25.09.2013
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 19. BVV am 11.12.13
VzK§13 BA, ZB 20. am 29.01.14
VzK§13 BA, ZB 23. BVV am 21.05.14
VzK § 13 BA, SB 24. BVV am 02.07.2014

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, mit welchen Mitteln eine Verkehrsberuhigung in der Thaerstraße, im Bereich Eldenaer Straße und Hermann-Blankenstein-Straße, erreicht werden kann

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

Im Rahmen der Bewerbung Berlins um die Olympischen Sommerspiele 2000 war das Gelände des Alten Schlachthofs für die Errichtung eines Mediendorfs vorgesehen, das Wohnraum für alle Journalisten bieten sollte

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        .06.2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0554

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Verkehrsberuhigung in der Thaerstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 19.Tagung der BVV am 11.12.2013 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0554:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, mit welchen Mitteln eine Verkehrsberuhigung in der Thaerstraße, im Bereich Eldenaer Straße und Hermann-Blankenstein-Straße, erreicht werden kann. Insbesondere soll hierbei, ggfls. unter Hinzuziehung der Verkehrslenkung Berlin (VLB B) eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die Anlage von Fahrradspuren anstelle der Radwege und eine Änderung der Parkordnung (Querparken) sowie eine Kombination der vorgenannten Maßnahmen geprüft werden."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in Ergänzung zu den Ausführungen der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (siehe 2. Zwischenbericht) den Hinweis der Senatsverwaltung zum Straßenumbau in baulicher und fiskalischer Hinsicht geprüft. Folgendes Ergebnis hat die Prüfung durch das zuständige Straßen- und Grünflächenamt nunmehr ergeben.

 

Im vorhandenen Querschnitt der Thaerstraße besteht nicht die Möglichkeit, Schutzstreifen für den Radverkehr unter Beibehaltung des Längsparkens am Fahrbahnrand einzuordnen, denn dann würden erforderliche Sicherheitsabstände fehlen. Darum ist diese Gestaltung nur durch eine komplette Umgestaltung des Straßenraumes durch einen Straßenneubau möglich. Hierzu müsste der Umbau in die bezirkliche Investitionsplanung aufgenommen werden. Da es sich aber um eine erst kürzlich hergestellte Straße handelt, ist der Straßenneubau wirtschaftlich nicht vertretbar, besonders in Anbetracht einer Vielzahl von Straßen mit deutlich schlechterem Zustand und fehlenden Radverkehrsanlagen. Eine Aufnahme in die Investitionsplanung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Die Maßnahme kann zwar beim Abstimmungsgespräch für das Radverkehrsinfrastrukturprogramm angesprochen werden, aber auch im Rahmen des Infrastrukturprogramms für den Radverkehr sind keine aufwendigen Umbauarbeiten finanzierbar, wie eine Anfrage beim Referat VII der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ergeben hat.

 

Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt bei den übrigen Punkten im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 
 

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