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Drucksache - VII-0554
Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0554
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verkehrsberuhigung in der Thaerstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 19.Tagung der BVV am 11.12.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0554:
"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, mit welchen Mitteln eine Verkehrsberuhigung in der Thaerstraße, im Bereich Eldenaer Straße und Hermann-Blankenstein-Straße, erreicht werden kann. Insbesondere soll hierbei, ggfls. unter Hinzuziehung der Verkehrslenkung Berlin (VLB B) eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die Anlage von Fahrradspuren anstelle der Radwege und eine Änderung der Parkordnung (Querparken) sowie eine Kombination der vorgenannten Maßnahmen geprüft werden."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Bezirksamt hat in Ergänzung zu den Ausführungen der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (siehe 2. Zwischenbericht) den Hinweis der Senatsverwaltung zum Straßenumbau in baulicher und fiskalischer Hinsicht geprüft. Folgendes Ergebnis hat die Prüfung durch das zuständige Straßen- und Grünflächenamt nunmehr ergeben.
Im vorhandenen Querschnitt der Thaerstraße besteht nicht die Möglichkeit, Schutzstreifen für den Radverkehr unter Beibehaltung des Längsparkens am Fahrbahnrand einzuordnen, denn dann würden erforderliche Sicherheitsabstände fehlen. Darum ist diese Gestaltung nur durch eine komplette Umgestaltung des Straßenraumes durch einen Straßenneubau möglich. Hierzu müsste der Umbau in die bezirkliche Investitionsplanung aufgenommen werden. Da es sich aber um eine erst kürzlich hergestellte Straße handelt, ist der Straßenneubau wirtschaftlich nicht vertretbar, besonders in Anbetracht einer Vielzahl von Straßen mit deutlich schlechterem Zustand und fehlenden Radverkehrsanlagen. Eine Aufnahme in die Investitionsplanung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.
Die Maßnahme kann zwar beim Abstimmungsgespräch für das Radverkehrsinfrastrukturprogramm angesprochen werden, aber auch im Rahmen des Infrastrukturprogramms für den Radverkehr sind keine aufwendigen Umbauarbeiten finanzierbar, wie eine Anfrage beim Referat VII der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ergeben hat.
Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt bei den übrigen Punkten im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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