Drucksache - VII-0546  

 
 
Betreff: TLG-Betongold – Spekulation gefährdet Nahversorgung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin federführender Ausschuss
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
31.10.2013 
öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 17. BVV am 25.09.13
Beschlussempfehlung StadtGrün 19. BVV am 11.12.13
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Nach einer gesellschaftsrechtlichen Aufteilung des Portfolios der TLG in Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien hat der Bund Ende 2012 die TLG Immobilien GmbH (Gewerbegrundstücke) an den Finanzinvestor Lone Star verkauft

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2015

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VII-0546

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

TLG-Betongold – Spekulation gefährdet Nahversorgung.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 19. Sitzung am 11.12.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0546 –

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1.                           zu prüfen, welche öffentlich-rechtlichen Mittel gegeben sind, eine
    Nahversorgungseinrichtung auf dem Grundstück Fehrbelliner Str. 12 (Ecke Templiner Str.) langfristig zu sichern und falls notwendig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen;
     
  2.                           in gleicher Weise bei den TLG-Grundstücken Pappelallee 45 und Winsstraße 18-20 (Ecke Marienburger Str.) vorzugehen;
     
  3.                           der BVV eine tabellarische Übersicht vorzulegen, in der dargestellt wird, welche städtebaulich bedeutsamen Grundstücke im Bezirk Pankow außerdem der TLG gehören und in wieweit das Bezirksamt städtebaulichen Handlungsbedarf und
    Interventionsmöglichkeiten zur Wahrung der öffentlichen Interessen sieht;
     
  4.                           bei der TLG die Entwicklungsabsichten für diese Grundstücke abzufragen undderen Positionen in dem oben genannten Bericht darzulegen.“ –

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

zu 1. und 2.:

 

Das Bezirksamt hat in den laufenden Verkaufsverhandlungen bei der TLG darauf gedrungen, dass bereits in den Ausschreibungen darauf verwiesen wird, dass Nahversorgungseinrichtungen einen hohen Stellenwert für den Bezirk haben.

Die drei genannten Grundstücke sind nunmehr verkauft worden und befinden sich nicht mehr im Eigentum der TLG.

Für die Grundstücke Pappelallee 45 und Winsstraße 18 - 20 hat die Eigentümerin, eine Immobiliengesellschaft, die einem Einzelhandelsunternehmen gehört, jeweils einen Antrag auf einen Vorbescheid gestellt. Darin wird nach der Zulässigkeit eines Mietwohnungsbaus in Verbindung mit einem Markt-Neubau im Erdgeschoss gefragt. Das wurde in beiden Fällen positiv beschieden. Bauanträge wurden noch nicht gestellt.

Für das Grundstück Fehrbelliner Straße 12 besteht eine Baugenehmigung für Eigentumswohnungen. Im Erdgeschoss entsteht ein Supermarkt mit etwa 1.200 m² Verkaufsfläche sowie ein kleiner Bio-Markt. Angekündigter Baubeginn liegt im Herbst 2015.

Nach Einschätzung des Bezirksamts gibt es demzufolge keinen weiteren Handlungsbedarf, da an allen drei Standorten Nahversorgungseinrichtungen vorgesehen bleiben.

 

zu 3. und 4.:

 

Eine tabellarische Übersicht der sich im Eigentum der TLG befindlichen Grundstücke kann man aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) nicht erzeugen. Die Erstellung und Weitergabe einer solchen Übersicht wäre auch aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Wenn Private ihre Verwertungsinteressen an Grundstücken offenlegen, ohne dass ein öffentlich-rechtliches Verfahren dies anstößt oder gar erfordert, geschieht dies auf freiwilliger Basis. Es fehlt an einer Handlungsgrundlage für das Bezirksamt, eine solche „freiwillige Selbstauskunft“ anzustoßen.

 

Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt anzusehen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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