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Drucksache - VII-0546
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0546
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
TLG-Betongold – Spekulation gefährdet Nahversorgung.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 19. Sitzung am 11.12.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0546 –
„Das Bezirksamt wird ersucht,
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
zu 1. und 2.:
Das Bezirksamt hat in den laufenden Verkaufsverhandlungen bei der TLG darauf gedrungen, dass bereits in den Ausschreibungen darauf verwiesen wird, dass Nahversorgungseinrichtungen einen hohen Stellenwert für den Bezirk haben. Die drei genannten Grundstücke sind nunmehr verkauft worden und befinden sich nicht mehr im Eigentum der TLG. Für die Grundstücke Pappelallee 45 und Winsstraße 18 - 20 hat die Eigentümerin, eine Immobiliengesellschaft, die einem Einzelhandelsunternehmen gehört, jeweils einen Antrag auf einen Vorbescheid gestellt. Darin wird nach der Zulässigkeit eines Mietwohnungsbaus in Verbindung mit einem Markt-Neubau im Erdgeschoss gefragt. Das wurde in beiden Fällen positiv beschieden. Bauanträge wurden noch nicht gestellt. Für das Grundstück Fehrbelliner Straße 12 besteht eine Baugenehmigung für Eigentumswohnungen. Im Erdgeschoss entsteht ein Supermarkt mit etwa 1.200 m² Verkaufsfläche sowie ein kleiner Bio-Markt. Angekündigter Baubeginn liegt im Herbst 2015. Nach Einschätzung des Bezirksamts gibt es demzufolge keinen weiteren Handlungsbedarf, da an allen drei Standorten Nahversorgungseinrichtungen vorgesehen bleiben.
zu 3. und 4.:
Eine tabellarische Übersicht der sich im Eigentum der TLG befindlichen Grundstücke kann man aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) nicht erzeugen. Die Erstellung und Weitergabe einer solchen Übersicht wäre auch aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Wenn Private ihre Verwertungsinteressen an Grundstücken offenlegen, ohne dass ein öffentlich-rechtliches Verfahren dies anstößt oder gar erfordert, geschieht dies auf freiwilliger Basis. Es fehlt an einer Handlungsgrundlage für das Bezirksamt, eine solche „freiwillige Selbstauskunft“ anzustoßen.
Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt anzusehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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