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Drucksache - VII-0544
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .10.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Bezirkliche Schulentwicklungsplanung Fortschreibung öffentliche Grundschulen in Pankow 2013
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.10.2013 die beigefügte bezirkliche Schulentwicklungsplanung - Fortschreibung öffentlicher Grundschulen in Pankow 2013 - als Aktualisierung eines Teils der Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Pankow 2012-2016 (BA-Beschluss vom 16.08.2011, VI 1618/2011) beschlossen.
Begründung: Im Schulentwicklungsplan für den Bezirk Pankow 2012 - 2016 vom 16.08.2011 sind die Entwicklungstendenzen und Schwerpunkte der bezirklichen Schulentwicklung dargestellt. Die darin enthaltenen Tabellen und Auswertungen basieren auf den schulstatistischen Erhebungen vom 15.11.2010 bzw. 04.02.2011 sowie den melderechtlichen Daten mit Stand vom 31.12.2010. Eine Anpassung der Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Grundschulen ist aufgrund des weiteren sprunghaften Anstiegs der Kinderzahlen und der aktuellen Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011-2030 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 04.12.2012 erforderlich.[1] Mit der Fortschreibung des bezirklichen Grundschulnetzes sollen für die nächsten 3 bis 6 Jahre Entwicklungsrichtungen für den Bezirk und für die einzelnen Schulregionen aufgezeigt werden, um weiterhin die Versorgung mit Grundschulplätzen zu sichern.
Zeitlicher Bezugspunkt sind dabei die aktuellen Vorausberechnungen der Schülerzahlen für das Land Berlin bis zum Schuljahr 2021/22. Mit den Modellrechnungen zur Entwicklung der Schülerzahlen im Land Berlin an den öffentlichen Schulen nach Schularten vom 14.02.2013 liegen Daten von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vor, die in Verbindung mit den im Bezirk erhobenen kleinräumigen Daten die Grundlage für die Planung eines bedarfsgerechten Schulnetzes Grundschule bieten.
Zur besseren Bewertung des mittelfristig notwendigen Grundschulplatzbedarfes wurden aus mehreren Einschulungsbereichen Schulregionen gebildet. Mit Hilfe der zehn Schulregionen wird versucht, die Prognosezahlen für die Schülerentwicklung des Großbezirkes auf kleinere stadträumliche Ebenen zu beziehen.
Die Fortschreibung eines bezirklichen Schulentwicklungsplans stellt keine abgeschlossene Aufgabe dar, die mit der Verabschiedung der vorliegenden Planung beendet ist. Vielmehr handelt es sich um einen dauerhaften Prozess, der einer kontinuierlichen Anpassung an die sich verändernden Rahmenbedingungen bedarf. Somit werden all die für die bezirkliche Schulentwicklungsplanung relevanten Daten regelmäßig aktualisiert, vorige Einschätzungen und Aussagen überprüft sowie den aktuellen Entwicklungen und Prognosen angepasst.
Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 besteht das Pankower Grundschulnetz aus 42 öffentlichen Grundschulen und zwei Gemeinschaftsschulen. 15 Schulen in freier Trägerschaft komplettieren das Grundschulangebot.
Der Bezirksschulbeirat wurde am 23.09.2013 gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 2 Schulgesetz dazu angehört und hat die Fortschreibung ohne Einwände befürwortet. Dem Ausschuss für Schule und Sport wurde die Fortschreibung des bezirklichen Schulentwicklungsplans für die öffentlichen Grundschulen am 16.10.2013 vorgestellt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
zurzeit nicht bezifferbar, hängt von der Realisierbarkeit der aufgezeigten Planungen ab
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Sollten die vorgesehenen Maßnahmen mehrheitlich realisiert werden, ist die Versorgung mit Grundschulplätzen im Bezirk Pankow gesichert.
Kinder- und Familienverträglichkeit
Bei der Bearbeitung der Fortschreibung des bezirklichen Schulentwicklungsplans für die öffentlichen Grundschulen wurden die Aspekte der Kinder- und Familienverträglichkeit im Rahmen der Richtwerte der Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (z.B. Mindestzügigkeit und Schüler pro Zug) beachtet.
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
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