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Drucksache - VII-0541
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin . 2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung des Platzes (Gedenkort) an der Bornholmer Straße vor der Bösebrücke im Ortsteil Prenzlauer Berg in "Platz des 9. November 1989"
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.9.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Der zu einem Gedenkort umgestaltete Platz nördlich der Bornholmer Straße vor der Bösebrücke wird in "Platz des 9. November 1989" benannt. Die Lage des Platzes ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.
Begründung
Die Benennungsabsicht für den Platz wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 28.08.2013 in der 16. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.
Am 09. November 2010 wurde der neu gestaltete Platz nördlich der Bornholmer Straße vor der Bösebrücke der Öffentlichkeit übergeben. Er wurde als Gedenkort an die Ereignisse der ersten Maueröffnung am 9. November 1989 umgestaltet. Dieser Platz wird seither als Platz des 9. November 1989 bezeichnet, ohne jedoch offiziell so benannt worden zu sein. Derzeit laufen die Bauarbeiten zur barrierefreien Anbindung des Mauerwegs an diesen Platz und an die Bornholmer Straße. Daher wird nun zum Abschluss des Gesamtbauvorhabens Platzgestaltung und Anbindung an den Mauerweg dieser Platz offiziell in "Platz des 9. November 1989" benannt.
Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Ca. 170,- ? für 2 Straßennamenschilder einschließlich Pfosten. Diese werden aus dem Kapitel 4212, Titel 52101 - Unterhaltung des Straßenlandes - finanziert.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage
Benennungsplan
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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Legende
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