Drucksache - VII-0541  

 
 
Betreff: Benennung des Platzes (Gedenkort) an der Bornholmer Straße vor der Bösebrücke im Ortsteil Prenzlauer Berg in „Platz des 9. November 1989“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 17. BVV am 25.09.13
VzB BA Anlage, 17. BVV am 25.09.13

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           . 2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                            Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Benennung des Platzes (Gedenkort) an der Bornholmer Straße vor der Bösebrücke

im Ortsteil Prenzlauer Berg in "Platz des 9. November 1989"

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.9.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der zu einem Gedenkort umgestaltete Platz nördlich der Bornholmer Straße vor der Bösebrücke wird in "Platz des 9. November 1989" benannt. Die Lage des Platzes ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.

 

 

Begründung

 

Die Benennungsabsicht für den Platz wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 28.08.2013 in der 16. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

 

Am 09. November 2010 wurde der neu gestaltete Platz nördlich der Bornholmer Straße vor der Bösebrücke der Öffentlichkeit übergeben. Er wurde als Gedenkort an die Ereignisse der ersten Maueröffnung am 9. November 1989 umgestaltet.

Dieser Platz wird seither als Platz des 9. November 1989 bezeichnet, ohne jedoch offiziell so benannt worden zu sein.

Derzeit laufen die Bauarbeiten zur barrierefreien Anbindung des Mauerwegs an diesen Platz und an die Bornholmer Straße.

Daher wird nun zum Abschluss des Gesamtbauvorhabens Platzgestaltung und Anbindung an den Mauerweg dieser Platz offiziell in "Platz des 9. November 1989" benannt.

 

 

 

 

Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.

Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Ca. 170,- ? für 2 Straßennamenschilder einschließlich Pfosten.

Diese werden aus dem Kapitel 4212, Titel 52101 - Unterhaltung des Straßenlandes - finanziert.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Anlage

 

Benennungsplan

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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