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Drucksache - VII-0530
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0530
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Wohnbaupotenziale in Karow-Süd zügig realisieren.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 19. Sitzung am 11.12.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0530 –
„Die BVV Pankow spricht sich für eine Realisierung eines neuen Wohnquartiers mit 300 Wohneinheiten in ca. 110 Ein- und 22 Mehrfamilienhäusern mit maximal drei Vollgeschossen zwischen der geplanten Verbindungsstraße zur B2 und der vorhandenen Bebauung des Ortsteils Karow aus und ersucht das Bezirksamt sich unter den folgenden Rahmenbedingungen, die durch den Eigentümer und die/den Projektentwickler einzuhalten sind, für eine Realisierung einzusetzen.
Vom Bezirksamt ist ein städtebauliches Rahmenkonzept für den Bereich des B-Plans XVIII-25a zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen vorzulegen. Zur Realisierung des Vorhabens soll mit dem Eigentümer ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem die zuvor genannten Rahmenbedingungen und die Abschöpfung der Wertsteigerung gemäß BauGB zur Sicherung bestehender oder Schaffung zusätzlicher öffentlicher Infrastrukturangebote (z. B. zusätzliche Grundschulkapazitäten) und deren Finanzierung vereinbart werden. Anschließend soll für die entsprechende Teilfläche des B-Plan XVIII-25a ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan aufgestellt und bearbeitet werden.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der beschriebene Bereich ist Bestandteil eines Wohnungsbaupotenzials, das im Rahmen des sich in Erarbeitung befindlichen bezirklichen Wohnbaukonzeptes bewertet und priorisiert werden wird.
Sobald die entsprechenden finanziellen und personellen Voraussetzung gegeben sind, wird im Fachbereich Stadtplanung ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt werden, der sich am Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-25a orientieren wird. Als Vorbereitung dient die von einem der zahlreichen Eigentümer aktuell beauftragte konzeptionelle Vorplanung für diesen gesamten Bereich.
Für eine bauliche Entwicklung müssen bei diesem Standort die planungsrechtlichen Grundlagen nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße B 2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße in Karow“ im Wege der Bauleitplanung noch geschaffen werden.
An den Kosten für die durch die Entwicklung eines Wohngebiets zusätzlich erzeugten Bedarfe an sozialer und grüner Infrastruktur und für die notwendigen Erschließungsaufwände der verkehrlichen und technischen Infrastruktur, wird der Projektträger auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrags in angemessener Höhe beteiligt werden (Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung).
Die in der Drucksache aufgeführten Rahmenbedingungen werden in den geeigneten Planungsebenen beachtet und geprüft werden.
Über wesentliche Schritte der inhaltlichen Erarbeitung wird das Bezirksamt kontinuierlich den Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen informieren.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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