Drucksache - VII-0530  

 
 
Betreff: Wohnbaupotenziale in Karow-Süd zügig realisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Vorberatung
21.11.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 16. BVV am 28.08.13
Beschlussempfehlung StadtGrün 19. BVV am 11.12.13
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015

Antrag

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Die durch die letzte Prognose erkannten demografischen Rahmenbedingungen sowie dem daraus resultierende Wille zum verstärkten Wohnungsneubau kann mit dieser bereits früher beschlossene Entwicklung des beschriebenen Areals in einer sich städtebaulich einf

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2015

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VII-0530

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Wohnbaupotenziale in Karow-Süd zügig realisieren.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 19. Sitzung am 11.12.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0530 –

 

„Die BVV Pankow spricht sich für eine Realisierung eines neuen Wohnquartiers mit 300 Wohneinheiten in ca. 110 Ein- und 22 Mehrfamilienhäusern mit maximal drei Vollgeschossen zwischen der geplanten Verbindungsstraße zur B2 und der vorhandenen Bebauung des Ortsteils Karow aus und ersucht das Bezirksamt sich unter den folgenden Rahmenbedingungen, die durch den Eigentümer und die/den Projektentwickler einzuhalten sind, für eine Realisierung einzusetzen.

 

  • Aufnahme der städtebaulichen Struktur der angrenzenden Wohnbebauung
     
  • Fortführung bestehender Straßen und Ermöglichung einer Anbindung an die neue Verbindungsstraße
     
  • Realisierung von einem Drittel altengerechter bzw. barrierefreier Mietwohnungen
     
  • Realisierung auch von kleinen Wohnungen, um der Nachfrage durch Single-Haushalte und älterer 2-Personen-Haushalte zu entsprechen
     
  • Versorgung des Quartiers mit einer Kindertagesstätte für ca. 80 Kinder
     
  • Grundstücksgrößen für bei den Einfamilienhäusern nicht unter 500 m2

 

Vom Bezirksamt ist ein städtebauliches Rahmenkonzept für den Bereich des B-Plans XVIII-25a zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen vorzulegen.

Zur Realisierung des Vorhabens soll mit dem Eigentümer ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem die zuvor genannten Rahmenbedingungen und die Abschöpfung der Wertsteigerung gemäß BauGB zur Sicherung bestehender oder Schaffung zusätzlicher öffentlicher Infrastrukturangebote (z. B. zusätzliche Grundschulkapazitäten) und deren Finanzierung vereinbart werden. Anschließend soll für die entsprechende Teilfläche des B-Plan XVIII-25a ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan aufgestellt und bearbeitet werden.“ –

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Der beschriebene Bereich ist Bestandteil eines Wohnungsbaupotenzials, das im Rahmen des sich in Erarbeitung befindlichen bezirklichen Wohnbaukonzeptes bewertet und priorisiert werden wird.

 

Sobald die entsprechenden finanziellen und personellen Voraussetzung gegeben sind, wird im Fachbereich Stadtplanung ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt werden, der sich am Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-25a orientieren wird. Als Vorbereitung dient die von einem der zahlreichen Eigentümer aktuell beauftragte konzeptionelle Vorplanung für diesen gesamten Bereich.

 

Für eine bauliche Entwicklung müssen bei diesem Standort die planungsrechtlichen Grundlagen nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße B 2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße in Karow“ im Wege der Bauleitplanung noch geschaffen werden.

 

An den Kosten für die durch die Entwicklung eines Wohngebiets zusätzlich erzeugten Bedarfe an sozialer und grüner Infrastruktur und für die notwendigen Erschließungsaufwände der verkehrlichen und technischen Infrastruktur, wird der Projektträger auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrags in angemessener Höhe beteiligt werden (Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung).

 

Die in der Drucksache aufgeführten Rahmenbedingungen werden in den geeigneten Planungsebenen beachtet und geprüft werden.

 

Über wesentliche Schritte der inhaltlichen Erarbeitung wird das Bezirksamt kontinuierlich den Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen informieren.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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