Drucksache - VII-0523  

 
 
Betreff: Notfalleinsätze in der Parkraumbewirtschaftungszone
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
22.10.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 16. BVV am 28.08.13
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 18. BVV am 06.11.13
VzK§13 BA, ZB 20. BVV am 29.01.14
Berichtspflicht BA Juli 2015
Berichtspflicht BA September 2015
Berichtspflicht BA November 2015
Berichtspflicht BA Januar 2016
Berichtspflicht BA März 2016
Berichtspflicht BA Mai 2016
Berichtspflicht BA August 2016
Berichtspflicht BA November 2016
VzK §13 BA, Schlussbericht 4.BVV am 25.01.2017

Drucksachen

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Notfallseelsorge leistet einen wichtigen Beitrag bei der seelsorgerischen Betreuung von Unfallopfern- und beteiligten

Bezirksamt Pankow von Berlin

14.12.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VII-0523/2013

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Notfalleinsätze in der Parkraumbewirtschaftung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 18. Sitzung am 06.11.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0523

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die ehrenamtlich organisierte Notfallseelsorge im Land Berlin für die Durchführung von Notfalleinsätzen in den Katalog der Ausnahmegenehmigungen für die Parkraumbewirtschaftung aufgenommen wird.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Auf Nachfrage zur Fertigstellung des geplanten Leitfadens für die bezirkliche Straßenverkehrsbehörden, auch im Hinblick auf die vom Bezirksamt Pankow aufgeworfene Frage zu der Notfallseelsorge, wurde durch die Verkehrslenkung Berlin wie folgt geantwortet: „mit Blick auf die ausstehende finale Abstimmung des geplanten Leitfadens zu Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen mit der obersten Straßenverkehrsbehörde wurde das Anliegen „Notfallseelsorge“ als Einzelpunkt, zu welchem lediglich der Bezirk Pankow die Anerkennung einer Notwendigkeit für Ausnahmegenehmigungen - im Gegensatz zu den übrigen elf Bezirksstraßenverkehrsbehörden - durchbringen möchte, vorgemerkt. Vor diesem Hintergrund kann gegenwärtig kein endgültiger Standpunkt mitgeteilt werden. Die Vorabstimmung auf Arbeitsebene lässt zugleich keine Zweifel daran aufkommen, dass der bisherige Verzicht auf Ausnahmegenehmigungen unverändert beibehalten wird: „Parkprivilegierungen für einzelne Berufsgruppen sind nach Straßenverkehrsrecht unzulässig. Ausnahmegenehmigungen für die Notfallseelsorge werden im Land Berlin nicht gewährt. In der Sache liegt eine Grundsatzentscheidung der für Verkehr zuständigen obersten Landesbehörde vor. Sofern im Rahmen einer Sofortmaßnahme Vorschriften der StVO, hier: Halt- oder Parkverbote, Parkgebührenpflicht, nicht beachtet werden, ist im Einzelfall der rechtfertigende Notstand nach § 16 OWIG zu prüfen/ ggf. erfüllt (Darlegung im Anhörungsverfahren).“

Aufgrund der fehlenden straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen ist daher nicht damit zu rechnen, dass die Aufnahme in den geplanten Leitfaden von möglichen Ausnahmegenehmigungen für Notfallseelsorger im Einsatzfall erfolgen wird, und ich bitte die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

r den Leiter der Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 
 

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