Drucksache - VII-0498  

 
 
Betreff: Mittelbereitstellung für die integrationspolitische Arbeit der Bezirke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:IntegrationsausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag Integrationsausschuss 15. BVV 5.6.13
Antrag Integrationsausschuss 16. BVV am 28.08.2013
VzK§13 BA, ZB 18. BVV am 06.11.13
VzK§13 BA, SB 19. BVV am 11.12.13

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Mit dem Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) hat das Land Berlin erstmalig das Thema Integration und Partizipation in den Fokus der gesetzlichen Aufgaben gerückt

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  19.11.2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

                                                                                                  in Erledigung der Drs.: VII-0498

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Mittelbereitstellung für die integrationspolitische Arbeit der Bezirke

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 16. Sitzung am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII - 0498

 

"Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht sich bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen dafür einzusetzen, dass aus dem Etat der Senatsverwaltung oder auf Anregung der Senatsverwaltung über den Landeshaushalt des Landes Berlin für die bezirkliche Integrationsarbeit ein gesonderter und fachgebundener Etat zur Verfügung gestellt wird, der die Durchführung der laut Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) vorgeschriebene bezirklichen Aufgaben ermöglicht."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat sich am 25. September mit einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gewandt. Der Senat wurde hierin aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die Bezirke durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei einer er­folgreichen Umsetzung des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) unterstützt werden können.

 

Im Antwortschreiben führt die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen aus, dass mit Ausnahme der gesamtstädtischen Aufgaben die Zuständigkeit für die Integrationsarbeit grundsätzlich auf bezirklicher Ebene in der Zuständigkeit der Bezirke liege. Sie halte es für ein bewährtes Verfahren, dass die Bezirke entsprechend der ihnen zur Verfügung gestellten Globalmittel ihre Verantwortung wahrnähmen und eigenständig Prioritäten setzten. Der Senat sei hierbei mit mehreren Instrumenten auch im Sozialraum koordinierend und unterstützend tätig, zum Beispiel über die Quartiersmanagements, die Stadtteilzentren und künftig durch ihr Haus verstärkt auch für die Koordinierung von Integrationslotsen und die Einbeziehung ausländischer Roma.

 


 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Das Partizipations- und Integrationsgesetz ist eine wesentliche Rechtsgrundlage, um im Bereich des öffentlichen Dienstes den gleichberechtigten Zugang und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zu sichern und einer strukturellen Diskriminierung entgegen zu wirken. Die für die integrationspolitische Arbeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bezirks sind so einzusetzen, dass eine Intensivierung und Verbesserung der Partizipation von Migrantinnen und Migranten gewährleistet und der wachsenden Zuwanderung in unseren Bezirk und der damit verbundenen zunehmenden Vielschichtigkeit der Pankower Bevölkerung Rechnung getragen werden.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 
 

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