Drucksache - VII-0485  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschlüsse in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
17.10.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD 15.BVV am 5.6.2013
Beschlussempfehlung StadtGrün 18. BVV am 06.11.13
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Von der Aufstellung bis zur Festsetzung sind viele Verfahrensschritte durchzuführen, Beteiligungsprozesse zu gestalten und die verschiedenen Zuständigkeiten zu berücksichtigen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2015

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VII-0485

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Aufstellungsbeschlüsse in Pankow

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 18. BVV am 06.11.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0485 –

 

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich vor der Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan oder eine Satzung den zuständigen Ausschuss der BVV zu informieren.

 

Der zuständige Ausschuss soll dabei über

 

  • den Anlass und die Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses,
  • die Chancen und die Risiken für den Bezirk,
  • die beabsichtigte Gebietskulisse,
  • die wesentlichen Planungsziele,
  • das Vorliegen öffentlicher und privaten Interessen sowie
  • die möglichen Alternativen zu einem Aufstellungsbeschluss bzw. die abschätzbaren Konsequenzen aus einer Nichtbefassung informiert werden und im Bedarfsfall Gelegenheit zur Abgabe eines Meinungsbild erhalten, welches ggfs. Erst in einer 2. Lesung erfolgen kann.

 

Bezirksamt und der Ausschussvorsitzende erarbeiten einen Vorschlag für das weitere Verfahren.“ –
 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Stadtentwicklungsamt wird dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung folgen und im Regelfall vor Aufstellung von Bebauungsplänen eine Information über die angesprochenen Punkte erarbeiten. Anzumerken ist, dass die öffentlichen und privaten Interessen (Belange) erst im Bebauungsplanverfahren vollständig ermittelt werden und naturgemäß nicht schon vor Aufstellung vorliegen können. Auch die Chancen und Risiken können zu diesem frühen Prozessstadium nur ungefähr abgeschätzt werden.

 

Dies vorangestellt soll – sobald die Planungsabsicht soweit präzisiert ist, dass Aussagen zu den angesprochenen Punkten vorgetragen werden können –  in Abstimmung mit dem für Stadtentwicklung zuständigen Bezirksstadtrat eine entsprechende Information für eine Sitzung des zuständigen Ausschusses der BVV zur Beratung angemeldet werden.

 

In einigen Fällen ist eine Vorstellung von Planungsabsichten auch in der zurückliegenden Zeit bereits kommuniziert worden, bevor eine Vorlage für den Aufstellungsbeschluss in das Bezirksamt eingereicht wurde (zum Beispiel Änderungsbebauungspläne Karow-Nord).

 

Die vorgeschlagene Verfahrensweise wird insbesondere in den Fällen, in denen der Aufstellungsbeschluss als förmliche Grundlage für Zurückstellungen nach § 15 BauGB erforderlich ist, auch aus Sicht der Verwaltung als notwendig erachtet. Damit könnte sichergestellt werden, dass die Planungsziele und ein ggf. schon entwickeltes Planungskonzept vom Fachausschuss mitgetragen werden.

 

Für längere Sitzungspausen, wie in Ferienzeiten, muss es im Einzelfall bei einer abweichenden Verfahrensweise bleiben.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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