Drucksache - VII-0457  

 
 
Betreff: Ombudsleute für das JobCenter Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Michael Mittelbach (Piratenfraktion)Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren federführender Ausschuss
03.09.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
17.09.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
15.10.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
29.10.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
19.11.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
03.12.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Mittelbach, 15. BVV am 05.06.13
Beschlussempfehlung ArSoGeSe 30. BVV am 25.03.15

Antrag

Der Ausschuss hat den überwiesenen Antrag in der von dem Einreicher eingebrachten 2. Ausfertigung beraten und mit folgendem Abstimmungsergebnis abgelehnt:

 

Abstimmung im Ausschuss Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren:

 

Ja 1,  Nein 11,  Enthaltung 2

 

 

 

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Jobcenter Pankow die Stelle einer/s ehrenamtlichen Beauftragten (Ombudsmann/-frau) für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II eingerichtet wird.

 

Bei der Einrichtung der Stelle sollte man auch die gemachten Erfahrungen der Bezirke Mitte, Zehlendorf-Steglitz und Charlottenburg-Wilmersdorf berücksichtigen.

 

Derzeit sind über rund 2000 Verfahren gegen das JobCenter Pankow anhängig

 

Begründung Ausschuss Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren:

 

Der Beschlusstext wurde von der großen Mehrheit des Ausschusses als zu lang und in Teilen als nicht umsetzbar angesehen. Darüber hinaus hat der Ausschuss Kenntnis darüber erlangt, dass die zuständige Senatsverwaltung zunächst ein Pilotprojekt "Ombudsstelle" in 3  Bezirken, zu denen nicht Pankow gehört, einrichten will. Erst danach könnte eventuell über die Einrichtung weiterer Ombudsstellen entschieden werden. Die Mehrheit des Ausschusses wollte die Ergebnisse des Pilotprojektes abwarten und gegebenenfalls dann erneut über dieses Thema beraten.

 

Drucksache VII-0457                                                                       2. Ausfertigung

 

Betreff: Ombudsleute für das .JobCenter Pankow

 

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im oder beim Jobcenter Pankow eine unabhängige Stelle (besetzt von mindestens zwei in Vollzeit- Beschäftigten) für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II eingerichtet werden.

Personalanforderungen

Die zu bestellenden Ombudsleute sollen aus Gründen einer glaubwürdigen Neutralität nicht der Weisungsbefugnis des JobCenters Pankow unterstehen, sondern werden direkt der Trägerversammlung als Aufsichtsgremium des JobCenters Pankow unterstellt. Auch bei der Auswahl geeigneten Personals soll darauf geachtet werden, dass eine vom bisherigen Verhalten des

Jobcenters unabhängige Beratung gewahrt wird, damit das Angebot in ausreichendem Maße das Vertrauen der Antragsteller findet. Dies könnte besonders durch Ombudsleute gewährleistet sein, die bisher nicht oder nicht überwiegend für die Bundesagentur für Arbeit oder abhängige Einrichtungen gearbeitet haben.

Persönliche oder telefonische Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Als Sprechstunde bzw. Zeit der Erreichbarkeit der Ombudsleute ist regelmäßig zu den Öffnungszeiten. Das JobCenter soll seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Einrichtung der Ombudsstelle informieren, die Zusammenarbeit mit den Ombudsleuten anregen und sie gleichzeitig anweisen, ihre Kundinnen und Kunden auf das neue Angebot des Jobcenters im Streitfall hinzuweisen. Das Angebot soll zudem im Wartebereich des Jobcenters so beworben werden, dass ratsuchende, erwerbslose Hilfebedürftige, für die das Jobcenter örtlich zuständig ist, leicht den Weg zur persönlichen Beratung finden oder fernmündlich, postalisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen können.

Ziel der Einrichtung einer OmbudsmannsteIle

Die Ombudsleute nehmen die Beschwerden oder Fragen der ratsuchenden erwerbslosen Hilfebedüftigen auf, handeln durch telefonische, persönliche und schriftliche Kommunikation, um das gegenseitige Verständnis zwischen SGB II-Leistungsbeziehenden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des JobCenters Pankow so zu verbessern, dass teure Verfahren zunehmend vermieden werden können. Ausserdem soll die einzurichtende Stelle dazu beitragen, das durch unrechtmäßige Entscheidungen des JobCenter Pankow unnötig entstehende menschliche Leid zu vermindern.

Leistungsbeschreibung

Die bestellten Ombudsleute sollen den erwerbslosen Hilfebedürftigen

- beim Verständnis eines Bescheides und der in diesem enthaltenen Fristsetzungen helfen, indem sie ggf. den Bescheid erneut in einfacher, verständlicher Form erläutern.

- bei unverständlichen oder in der Sache nicht nachvollziehbaren Bescheiden Kontakt zu der verantwortlichen Sachbearbeiterin oder dem verantwortlichen Sachbearbeiter aufnehmen

- sinnvolle Antragstellungen in Einzelfällen anregen

- ggf. auch beide Seiten auf die fristgerechte Einleitung von Widersprüchen gegen oder die

mögliche Heilung von rechtsfehlerhafte(n) oder in einer anderen Weise unrichtige(n) Bescheide(n) hinweisen und

- nötigenfalls über das Widerspruchsverfahren oder andere Möglichkeiten des Antragstellers neutral belehren und ggf. die Einholung eines rechtlichen Rates durch eine dazu befugte Person oder Stelle anregen.

Dem Zwecke dienende, praktikable Vorschläge zu Verfahren und Arbeitsabläufen können von den

Ombudsleuten entwickelt und der Geschäftsführung kommuniziert werden. Dabei ist zu prüfen, inwieweit vorhandene bezirkliche soziale Einrichtungen mit sozialarbeiterischen Aufgabenstellungen in die Arbeit der Ombudsleute eingebunden werden können und diese unterstützend wirken können. Jeweils einmal monatlich wird die Geschäftsführung des JobCenters Pankow über Art und Inhalt der Anliegen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger statistisch anonymisiert durch die Ombudsleute informiert. In diesem Zusammenhang sollen der Geschäftsführung seitens der Ombudsleute auch Vorschläge für eine Verbesserung der Kommunikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Bürgerin bzw. dem Bürger als auch Überlegungen für eine solche innerhalb des Jobcenters dargelegt werden

Ausgeschlossene Tätigkeiten und weitere Verpflichtungen

Die Beratung durch die Ombudsleute ersetzt nicht den Rechtsweg. Eine Rechtsberatung im gewerblichen Sinne fmdet nicht statt. Das Ziel der Tätigkeit von Ombudsleuten ist neutral zu klären, ob bei Unstimmigkeiten eine schnelle Einigung zwischen Leistungsnehmer und -träger möglich ist und damit weitere teurere Vorgänge abgewendet werden können.

Insbesondere ist den Ombudsleuten zu untersagen, den erwerbslosen Hilfebedürftigen von einem Widerspruch oder der Inanspruchnahme einer anwaltlichen Vertretung abzuraten. .

Die Ombudsleute sind verpflichtet in sinnvollen regelmäßigen Zeiträumen einen Tätigkeitsbericht der Trägerversammlung und in Kopie der BVV abzugeben.

Bei der Einrichtung der Stelle sind auch die gemachten, weiterführenden Erfahrungen in anderen Bezirke berücksichtigen.

Finanzierung

Finanziert werden die Ombudsleute aus den Mitteln für Verwaltung des Jobcenter Pankow, zu denen der Bezirk Pankow im übrigen genau wie zu den Prozesskosten und Kosten für vorgerichtliche Verfahren ohnehin 15,2 Prozent beiträgt. Dabei ist ausdrückliches Ziel, durch eine Absenkung die Zahl der verlorenen Prozesse in einem Ausmaß so zu senken, dass mindestens Kostenneutralität entsteht. Wie eine Anschubfinanzierung aussehen könnte, soll die Trägerversammlung prüfen lassen.

 

Begründung:

Derzeit sind über rund 2000 Verfahren gegen das JobCenter Pankow anhängig. Diese Flut von Klagen kann das zuständige Sozialgericht nur unter einem hohen Zeitaufwand und hohen Kosten für die Träger des JobcCenters erledigen.

Leider ist das JobCenter Pankow nicht in der Lage, die durch verlorene oder unnötige Verfahren aufgewandten Kosten genau zu beziffern (s. KA 0415- VII). Aus der Kleinen Anfrage läßt sich jedoch schlussfolgern, dass sich die Gesamtkosten im Arbeitsbereich des Jobcenters Pankow im einfachen Millionenbereich ansiedeln lassen. Zugleich entstehen anderen staatlichen Kostenstellen mittelbare Kosten z.B. durch Prozesskostenbeihilfe. Als weitere unmessbare gesellschaftliche Folgekosten können Wohnungsverlust, Schwarzarbeit, erhöhte Kriminalität, Substanzenmissbrauch und diverse psychische Krankheiten bei den Betroffenen angesehen werden.

Da Widersprüche im SGBII keine aufschiebende Wirkung mehr haben, hat die anhand der vielen Klagen offenbare, sich bereits über Jahre hinziehende Rechtsunsicherheit für die Empfänger von Arbeitslosengeld II gravierende existenzielle Folgen.

Bei annähernd 30.000 Betroffenen allein in Pankow hätte die Bewältigung der sich stellenden beschriebenen Aufgaben durch Ehrenamtliche und bei einer Sprechzeit von 3 Stunden in der Woche lediglich Feigenblattfunktion. Eine Professionalisierung und ein ausreichendes Angebot erscheint daher auch zur Senkung der enormen sichtbaren unmittelbaren und der unsichtbaren mittelbaren Folgekosten für den Bezirk unumgänglich.

 

Text Ursprungsantrag BV Micheal Mittelbach (Piratenfraktion):

 

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Jobcenter Pankow die Stelle einer/s ehrenamtlichen Beauftragten (Ombudsmann/-frau) für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II eingerichtet wird.

 

Bei der Einrichtung der Stelle sollte man auch die gemachten Erfahrungen der Bezirke Mitte, Zehlendorf-Steglitz und Charlottenburg-Wilmersdorf berücksichtigen.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Derzeit sind über rund 2000 Verfahren gegen das JobCenter Pankow anhängig. Diese Flut von Klagen kann das zuständige Sozialgericht nur unter einem hohen Zeitaufwand erledigen. Für den Empfänger von Arbeitslosengeld II kann dies unter Umständen gravierende existenzielle Folgen haben.

 

Jens Regg von Geschäftsleitung der Regionaldirektion Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg führt dazu aus: “Einen Bescheid rechtssicher und bürgerfreundlich zu formulieren, ist bei der derzeitigen Rechtslage schier unmöglich”. Eine Ombudsstelle kann hier Abhilfe schaffen, indem den Hilfebedürftige den Alg II-Antrag erklärt werden und andere Missverständnisse ausräumen kann. Außerdem ist ein Ombudsverfahren unbürokratischer und stellt in der Regel eine größere und vertrauensvollere Akzeptanz für die Entscheidung des JobCenters Pankow bei den Betroffenen her. Dadurch können Gerichtsverfahren verhindert und damit enorme Kosten eingespart werden. Es ist also eine sogenannte „Win-Win“ Situation für alle beteiligten Seiten.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen