Drucksache - VII-0441  

 
 
Betreff: Park- und Halteverbote anwohnerfreundlich gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
21.05.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
04.06.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
27.08.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
10.09.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 14. BVV am 24.04.13
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 17. BVV am 25.09.13
VzK§13 BA, SB 19. BVV am 11.12.13

Park- und Halteverbote anwohnerfreundlich gestalten

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Häufig leiden Anwohner unter verstärktem Parkdruck durch temporäre Halte- oder Parkverbotsschilder gerade im Bereich der Parkraumbewirtschaftung, deren Geltungszeiten viel zu pauschal beantragt und genehmigt wird

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                             .11.2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0441

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Park- und Halteverbote anwohnerfreundlich gestalten

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 17.Tagung der BVV am 25.09.2013 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0441:

 

"Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die Geltungszeiten von temporären Halte- und Parkverbotsschildern z.B. bei Baustellen oder Umzügen anwohnerfreundlicher zu gestalten und darauf zu achten, dass der Geltungszeitraum der Verbote nur dem tatsächlichen Bedarf entspricht."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Bei der Anordnung von temporären Halteverboten beispielsweise für Umzüge und Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum, die grundsätzlich immer aus Gründen des Gemeinwohls durchgeführt werden, ordnet die Straßenverkehrsbehörde (SVB) - auf schriftlichen und mit einer glaubhaften Begründung versehenen Antrag des Antragsstellers / Bauunternehmers - als flankierende Maßnahme nach sachlicher und rechtlicher Prüfung (nur) die für die Sicherheit und Ordnung erforderlichen Verkehrsmaßnahmen an. Oftmals müssen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen sogenannte Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Straßenland abgesichert werden, um beispielsweise Container, Materialien anzuliefern und zu lagern oder Aufzugsliftanlagen aufstellen zu können. Diese meist durch Bauzäune oder Absperrschranken gesicherten notwendigen Bereiche lassen sich zum Feierabend bzw. Wochenende nicht zurückzubauen. Die Anordnungen sind generell mit dem ausdrücklichen Hinweis versehen, dass bei Unterbrechungen der Arbeiten die Verkehrsbeschränkungen auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen sind. Die SVB hat den BVV-Antrag noch mal zum Anlass genommen, die Antragsteller für diesen Hinweis in den Anordnungen zu sensibilisieren.

 

Allgemein ist zu bemerken, dass die SVB für eine kontinuierliche Überwachung der Baustellen und eventuelle weitere Anpassungen der Verkehrsmaßnahmen im Rahmen des Baufortschritts bei längerfristigen Arbeiten oder späteren Anpassungen der Verkehrszeichenaufstellung wegen veränderter Situationen vor Ort weder über die erforderlichen Informationen mangels eigenem Außendienst noch über das technische Fachwissen bezüglich des weiteren Bauverlaufs mit der Notwendigkeit einer weiteren Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenlandes verfügt. Hinzu kommt, dass das für diese Zwecke ehemals zur Verfügung stehende Überwachungspersonal der Polizeibehörde (Verkehrsachbearbeiter, Funkwagenbesatzungen, Kontaktbereichsbeamte usw.) mittlerweile abgebaut worden und gleichzeitig bei den Bezirken für diese Aufgaben kein Personal aufgebaut worden ist.

 

Zweifellos wünschenswerte zusätzliche Aufgaben, wie die Koordinierung von zeitlich befristeten Haltverboten für Umzüge und Baustellen, sind bei der Straßenverkehrsbehörde bereits jetzt nicht mehr leistbar. Der gesamte Arbeitsumfang kann schon heute nur noch nach strenger Prioritätensetzung erfolgen. Angesichts der bekannten Haushaltslage des Landes Berlin erfolgte in den vergangenen Jahren ein ständiger Personalabbau, der die Leistungsfähigkeit der Straßenverkehrsbehörde und dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt nur noch auf die unabweisbar zwingend zu erledigenden Pflichtarbeiten reduziert hat.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 
 

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