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Drucksache - VII-0438
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Wegeleitsystem Schloss Schönhausen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 24. Sitzung am 02.07.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0438
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob das touristische Wegeleitsystem dahingehend überarbeitet werden kann, dass das Schloss Schönhausen in diesem präsenter ist und insbesondere an den stark frequentierten zentralen Stellen, wie dem S- und U-Bahnhof Pankow und dem S-Bahnhof Wollankstraße auf dieses touristische Highlight hingewiesen wird.
Hierbei sind insbesondere zusätzliche Hinweisschilder im Straßenbild, die auf das Schloss hinweisen, in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Außerdem sollen mit der BVG Gespräche mit dem Ziel aufgenommen werden, ob und welche umliegenden Straßenbahn- und Bushaltestellen mit dem Zusatz Am Schloss Schönhausen versehen werden können.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Dokumentation für die Standortbestimmung durch den Förderverein Schloss und Garten Schönhausen wurde dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) übergeben und zur Anordnung an die Verkehrslenkung Berlin weitergeleitet. Die Stellungnahme liegt vor und wird wörtlich wiedergegeben.
Da aus dem Beschluss der BVV hervorgeht, dass eine touristische Wegweisung gewünscht ist, wurde die Möglichkeit geprüft, das Schloss Schönhausen mittels einer touristischen Wegweisung nach Z 386.1 StVO auszuweisen. Touristisch bedeutsame Ziele im Sinne der RtB (Richtlinie für touristische Beschilderung) können beispielsweise sein: Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler sowie sonstige Anlagen oder Einrichtungen von kultureller, geschichtlicher oder kulturhistorischer Bedeutung. Das Schloss Schönhausen erfüllt diese Voraussetzung. Allerdings gelten für die Anordnung ebenfalls bestimmte Bedingungen die gegeben sein sollten. Dabei wäre als Grundvoraussetzung, dass das Schloss Schönhausen eine „…permanente, ganzjährige öffentliche Zugänglichkeit mit üblichen täglichen Öffnungszeiten“ aufweist. Sollte diese Einrichtung zwischenzeitlich geschlossen sein, wäre diese Beschilderung wiederum auf geeignete Weise unkenntlich zu machen. Des Weiteren sollte ausreichender Parkraum vorhanden sein. Darüber hinaus habe ich festgestellt, dass für das Schloss Schönhausen bereits ein touristisches Wegeleisystem für Fußgänger besteht. Dem Internet nach werden an 10 Standorten im Bezirk Pankow mittels der „blauen Beschilderung“ an den Straßennamenschildern auf die Wegeführung mit Entfernungsangabe zum „Schloss Schönhausen“ hingewiesen. Dies erscheint z. B. im Einmündungsbereich der Breite Straße/Ossietzkystraße sowie am Knoten Grabbeallee/Tschaikowskistraße möglich. Ich bitte Sie, sich dahingehend mit einer geeigneten Firma in Verbindung zu setzen. Ich bedauere, Ihnen keinen positiveren Bescheid geben zu können und bitte dafür um Ihr Verständnis.“ Die Lichtmastwerbung ist nur über die Firma DIE DRAUSSENWERBER vom Förderverein Schloss und Garten Schönhausen e. V. selbst zu beantragen. Diese Schilder sind 60 x 80 cm groß und können hinterleuchtet sowie unbeleuchtet sein. Die Kosten betragen für ein Schild zwischen 81,00 € und 189,00 € je Monat zuzüglich Mehrwertsteuer und einmaliger Herstellungskosten. Genauere Angaben und weitere Möglichkeiten sind über die Internetseite der Firma unter der Adresse: www.draussenwerber.de zu erfahren.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Jens-Holger Kirchner |
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