Drucksache - VII-0438  

 
 
Betreff: Wegeleitsystem Schloss Schönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften mitberatender Ausschuss
07.08.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften vertagt   
26.03.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
21.05.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
04.06.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
17.06.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag der Fraktion CDU 14. BVV am 24.04.2013
Beschlussempfehlung öOrd 24. BVV am 02.07.14
VzK§13 BA, ZB 34. BVV am 23.09.15
Berichtspflicht BA Dezember 2015
Berichtspflicht BA Februar 2016
VzK §13 BA Schlussbericht, 42.BVV am 14.09.2016

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, das touristische Wegeleitsystem dahingehend zu überarbeiten, dass das Schloss Schönhausen in diesem präsenter ist und insbesondere an zentralen Stellen, wie dem S- und U-Bahnhof Pankow und dem S-Bahnhof Woll

Siehe Anlage

Nach fast 5 jähriger Sanierung wurde das Schloss Schönhausen 2009 in unserem Bezirk als Museum eröffnet

Bezirksamt Pankow von Berlin

06.09..2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0438

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Wegeleitsystem Schloss Schönhausen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 24. Sitzung am 02.07.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0438

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob das touristische Wegeleitsystem dahingehend überarbeitet werden kann, dass das Schloss Schönhausen in diesem präsenter ist und insbesondere an den stark frequentierten zentralen Stellen, wie dem S- und U-Bahnhof Pankow und dem S-Bahnhof Wollankstraße auf dieses touristische Highlight hingewiesen wird.

Hierbei sind insbesondere zusätzliche Hinweisschilder im Straßenbild, die auf das Schloss hinweisen, in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Außerdem sollen mit der BVG Gespräche mit dem Ziel aufgenommen werden, ob und welche umliegenden Straßenbahn- und Bushaltestellen mit dem Zusatz Am Schloss Schönhausen versehen werden können.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Dokumentation für die Standortbestimmung durch den Förderverein Schloss und Garten Schönhausen wurde dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) übergeben und zur Anordnung an die Verkehrslenkung Berlin weitergeleitet.

Die Stellungnahme liegt vor und wird wörtlich wiedergegeben.


„Für die Anordnung von amtlichen Verkehrszeichen müssen stets verkehrliche Gründe maßgebend sein. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sind. Der Bezirk Pankow bzw. die BVV des Bezirkes wünscht in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Schloss und Garten Schönhausen e. V. eine Ausweisung des Schloss Schönhausen durch Zeichen  (Z) 432 StVO. Jegliche Ausweisung durch die Verkehrslenkung Berlin erfolgt in ihrer Prüfung nach dem Prinzip des Einzelfalls. Pfeilwegweiser nach Z 432 StVO werden angeordnet, um auf Ziele mit erheblicher bzw. überregionaler Verkehrsbedeutung hinzuweisen. Innerörtliche Ziele zu denen zu weisen ratsam ist, können sowohl Ortsteile (z. B. Tegel, Britz, Schargendorf), als auch öffentliche Anlagen und Gebäude (z. B. Flughafen, Sportstätten oder Bahnhöfe) sein.
Das Schloss Schönhausen befindet sich in Pankow im Schlosspark. Es ist zum einen über die Ossietzkystraße sowie die Tschaikowskistraße verkehrlich zu erreichen. Beide Straßen liegen in einer Tempo-30-Zone und öffentliche Parkplätze stehen in einem begrenzten Umfang zur Verfügung, worauf auch auf der Homepage des Schlosses Schönhausen hingewiesen wird. Vorzugsweise soll dieses mit öffentlichen Verkehrsmitteln angesteuert werden. Zudem ist das Schloss in den Wintermonaten (November – April) nur am Wochenende geöffnet. Diese vorgenannten Umstände widersprechen einer amtlichen Wegweisung durch Z 432 StVO.

Weiterhin vermag ich beim Schloss-Schönhausen keine erhebliche Verkehrsbedeutung zu erkennen, wie beispielsweise beim Schloss Charlottenburg (überregionale Verkehrsbedeutung), das durch lediglich zwei Pfeilwegweiser unmittelbar vor dem Ziel ausgewiesen ist. Zudem müsste ich aus Gründen der Gleichbehandlung zahlreichen vergleichbaren Wünschen ebenfalls entsprechen. Der Anordnung von 16 Pfeilwegweisern kann ich daher auch aus den vorgenannten Gründen nicht zustimmen.

Da aus dem Beschluss der BVV hervorgeht, dass eine touristische Wegweisung gewünscht ist, wurde die Möglichkeit geprüft, das Schloss Schönhausen mittels einer touristischen Wegweisung nach Z 386.1 StVO auszuweisen. Touristisch bedeutsame Ziele im Sinne der RtB (Richtlinie für touristische Beschilderung) können beispielsweise sein: Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler sowie sonstige Anlagen oder Einrichtungen von kultureller, geschichtlicher oder kulturhistorischer Bedeutung. Das Schloss Schönhausen erfüllt diese Voraussetzung. Allerdings gelten für die Anordnung ebenfalls bestimmte Bedingungen die gegeben sein sollten. Dabei wäre als Grundvoraussetzung, dass das Schloss Schönhausen eine „…permanente, ganzjährige öffentliche Zugänglichkeit mit üblichen täglichen Öffnungszeiten“ aufweist. Sollte diese Einrichtung zwischenzeitlich geschlossen sein, wäre diese Beschilderung wiederum auf geeignete Weise unkenntlich zu machen. Des Weiteren sollte ausreichender Parkraum vorhanden sein.
Wie bereits bei der gewünschten Anordnung der Zeichen 432 StVO, sind auch hier die Randbedingungen nicht gegeben, sodass eine amtliche Wegweisung durch Z 386.1 StVO ebenfalls nicht erfolgen kann.

Darüber hinaus habe ich festgestellt, dass für das Schloss Schönhausen bereits ein touristisches Wegeleisystem für Fußgänger besteht. Dem Internet nach werden an 10 Standorten im Bezirk Pankow mittels der „blauen Beschilderung“ an den Straßennamenschildern auf die Wegeführung mit Entfernungsangabe zum „Schloss Schönhausen“ hingewiesen.

Gleichwohl besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen nichtamtlichen Wegweisung. Gegen eine nichtamtliche Wegweisung in Form von ca. 60 x 80 cm großen Schildern, die an Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung gehwegseitig angebracht werden, bestehen keine verkehrlichen Bedenken, sofern diese nicht mit amtlichen Verkehrszeichen an einem Mast angebracht werden.

Dies erscheint z. B. im Einmündungsbereich der Breite Straße/Ossietzkystraße sowie am Knoten Grabbeallee/Tschaikowskistraße möglich. Ich bitte Sie, sich dahingehend mit einer geeigneten Firma in Verbindung zu setzen.

Ich bedauere, Ihnen keinen positiveren Bescheid geben zu können und bitte dafür um Ihr Verständnis.“

Die Lichtmastwerbung ist nur über die Firma DIE DRAUSSENWERBER vom Förderverein Schloss und Garten Schönhausen e. V. selbst zu beantragen. Diese Schilder sind 60 x 80 cm groß und können hinterleuchtet sowie unbeleuchtet sein. Die Kosten betragen für ein Schild zwischen 81,00 € und 189,00 € je Monat zuzüglich Mehrwertsteuer und einmaliger Herstellungskosten. Genauere Angaben und weitere Möglichkeiten sind über die Internetseite der Firma unter der Adresse: www.draussenwerber.de zu erfahren.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung


 

 

 
 

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