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Drucksache - VII-0437
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0578
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Geordnete Entwicklung in der Blankenburger Straße (OT Niederschönhausen) ermöglichen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18. Sitzung am 06.11.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0578 –
„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, für den Bereich zwischen Wackenbergstraße, Grumbkowstraße, Blankenburger Straße, Elisabeth-Christinen-Straße, Rolandstraße, Lindenberger Straße, Blankenburger Straße, und Straße 103 kurzfristig einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen.
Ziel dieses Bebauungsplanes soll es sein, eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bereiches um die Blankenburger Straße sicherzustellen. Die tatsächlich bereits vorhandenen baulichen Nutzungen an der Blankenburger Straße sollen planerisch bestätigt werden. Die übrigen Flächen sollen für gewerbliche Nutzungen sowie für Wohnnutzungen freigehalten werden. Zusätzliche Einzelhandelsnutzungen in der Blankenburger Straße (Streulage) sollen ausgeschlossen werden, um diese Flächen für sonstiges Gewerbe freizuhalten und eine geordnete Fortentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs in der Hermann-Hesse-Straße (Ortsteilzentrum) zu sichern.
Die BVV hält an dem Ziel fest, das Pankower Zentrenkonzept an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen. Der zentrale Versorgungsbereich in der Hermann-Hesse-Straße soll als Ortsteilzentrum, die Blankenburger Straße als Streulage bestätigt werden. Der Bebauungsplan soll mit diesem künftigen Zentrenkonzept im Einklang stehen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der o.g. Bereich befindet sich im unbeplanten Innenbereich und wird durch großflächigen Einzelhandel, Gewerbe und Wohnen geprägt. Im FNP Berlin ist das Gebiet nördlich der Blankenburger Straße einschließlich des Siedlungsgebietes an der Straße 41 als gewerbliche Baufläche, das Siedlungsgebiet westlich der Straße 103 als Wohnbaufläche W 3 (GFZ bis 0,8) und die Flächen südlich der Blankenburger Straße sind im FNP als Wohnbaufläche W 2 (GFZ bis 1,2) dargestellt.
Im Rahmen der informellen städtebaulichen Planungen wurde im bezirklichen Zentrenkonzept 2005 für den bestehenden Einzelhandel nördlich und südlich der Blankenburger Straße ein Nahversorgungszentrum festgelegt.
Darüber hinaus konkretisierende bezirkliche Entwicklungsziele als interne Entscheidungsvorbereitung für diesen Bereich liegen nicht vor.
Auf dieser Grundlage ist die kurzfristige Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erreichung der o.b. Ziele nicht hilfreich.
Darüber hinaus sind im Rahmen von Bebauungsplanverfahren bekanntermaßen auch bestehende Baurechte, insbesondere, wenn das Planungsziel auf deren Einschränkung gerichtet ist, in die Abwägung einzustellen. Die Zurückstellung von Baugesuchen erfordert ein hinreichend konkretisiertes und begründetes Planungsziel, sowie den Willen der Gemeinde (und die erforderlichen Kapazitäten), die Bebauungsplanung innerhalb von längstens 3 Jahren abzuschließen und sich hieraus ggf. ergebende Entschädigungsansprüche ausgleichen zu wollen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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