Drucksache - VII-0434  

 
 
Betreff: Schulwegsicherung im Ortsteil Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
21.05.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
04.06.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 14. BVV am 24.04.13
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 16. BVV am 28.08.13
VzK§13 BA, ZB 18. BVV am 06.11.13
VzK§13 BA, SB 20. BVV am 29.01.14

Antrag

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Unmittelbar vor der Grundschule in der Berliner Straße gilt bereits Tempo 30 km/h

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                             .01.2014

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0434

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Schulwegsicherung im Ortsteil Französisch Buchholz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 16.Tagung der BVV am 28.08.2013 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0434:

 

"Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Verkehrslenkung Berlin für eine Ausweitung von Tempo 30 km/h im Bereich der Grundschule in der Berliner Straße im Ortsteil Französisch Buchholz einzusetzen. Die Tempo-30-Regelung soll von der Kreuzung Berliner Straße/Hauptstraße/Blankenfelder Straße/Schönhauser Straße in der Berliner Straße bis 20 Meter in südlicher Richtung bis nach der Einmündung der Dr.-Markus-Straße die Berliner Straße gelten.

Darüber hinaus ist für den stadteinwärts fahrenden Verkehr von der Hauptstraße in die Berliner Straße im Bereich der der Kreuzung Berliner Straße/Hauptstraße/Blankenfelder Straße/Schönhauser Straße zu prüfen, ob die Reduzierung von zwei Fahrspuren auf eine Fahrspur erfolgen kann und so eine Geschwindigkeitsreduzierung erreichbar ist, und welche Kosten damit verbunden wären."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Die Antwort der VLB liegt vor.

 

 

 

Der Leiter der Verkehrslenkung Berlin, Herr Lange, hat geantwortet:

 

"Dem Antrag auf Erweiterung der bestehenden Geschwindigkeitsreduzierung in der Berliner Str. in nördlicher Richtung vermag ich nicht zu entsprechen.

Die bereits existierende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h von Montag bis Freitag 7-18 h wurde zur Erhöhung der Sicherheit der Schulkinder der Filiale der Platanengrundschule in der Berliner Str.15a straßenverkehrsbehördlich angeordnet und erstreckt sich in der Berliner Str. über die Hausnummern 12 bis 20, was etwa eine Strecke von 200 m umfasst. Hintergrund ist, dass erfahrungsgemäß die Kinder unmittelbar vor Schulbeginn und nach Unterrichts- bzw. Hortende Probleme haben, sich noch bzw. erneut unmittelbar auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren. Diesem erhöhten Unfallrisiko wurde stadtweit vor Grund- und Oberschulen durch zeitlich befristete Geschwindigkeitsreduzierungen begegnet.

Im Zusammenhang mit der nunmehr begehrten Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung um ca. 170 m in nördlicher Richtung bis zur signalisierten Fußgängerfurt mache ich darauf aufmerksam, dass gemäß § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Sicherheit und Ordnung erheblich übersteigt. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu legen, d.h. es ist die Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung/ -reduzierung zu wählen, welche effektiv geeignet ist, aber am geringsten in die Rechte Dritter eingreift.

Bei einem Ortstermin Anfang des Jahres wurde gemeinsam mit der Polizei und dem Tiefbauamt Pankow festgestellt, dass am südlichen Zugang zur Straßenbahnhaltestelle die Sichtbeziehungen auf den fließenden Verkehr durch parkende Kfz insbesondere für Schulkinder eingeschränkt sein können. Daher wurde sich zur Verbesserung der Sichtachse auf eine Verlängerung der Haltverbotsstrecke verständigt, um die Querungsstelle damit anzusichern.

Darüber hinausgehend halte ich keine weiteren straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen für erforderlich. Alternativ zu dieser Querungsstelle können noch unsichere Kinder auch die Lichtzeichenanlage in Höhe der Hauptstraße nutzen. Diese zusätzliche Wegstrecke ist auch Kindern in Absprache mit den für die Verkehrserziehung vorrangig verantwortlichen Eltern, die den Entwicklungsstand ihrer Kinder am besten beurteilen können, ohne Weiteres zumutbar.

 

Bezüglich der beantragten Verringerung der Fahrstreifen in der Hauptstraße im Stauraum der Kreuzung Berliner Straße/ Hauptstraße/Blankenfelder Straße weise ich darauf hin, dass der Verkehr hier durch eine Lichtzeichenanlage (LZA) geregelt wird. Eine Reduzierung der Fahrstreifen würde die Leistungsfähigkeit der LZA verringern und längere Rückstaubildungen, vor allem in den Verkehrsspitzenzeiten, wären die Folge. Hiervon wäre auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) betroffen, da in der Hauptstraße die Straßenbahn nicht in einem besonderen Bahnkörper, sondern zusammen mit dem Individualverkehr in einem straßenbündigen Bahnkörper geführt wird.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine LZA die sicherste aller Querungshilfen für Fußgänger darstellt. Was durch die Unfallstatistik bestätigt wird. In der angeforderten Verkehrsunfallauswertung der letzten drei Jahre sind erfreulicherweise nur zwei Verkehrsunfälle mit Fußgängern registriert, bei denen das für Fußgänger geltende Rotlicht missachtet wurde.

Im Hinblick auf meine vorgenannten Ausführungen zu § 45 Absatz 9 StVO vermag ich  auch hier keine besondere Gefährdung der Schulkinder zu erkennen. Im Gegenteil wäre von ungeduldigen Kraftfahrern zu befürchten, dass diese erst recht nach dem Passieren der LZA aufgrund der dann längeren Wartezeiten mit höheren Geschwindigkeiten ihre Fahrt fortsetzten. Daher halte ich die Verringerung der Fahrstreifen für nicht begründbar."

 

Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme der VLB zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

              Umwelt und Bürgerservice

 
 

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