Drucksache - VII-0367  

 
 
Betreff: Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 4 (Gebiet Pankow – Nord zwischen S – Bahnlinie Heinersdorf - Bornholmerstraße, Grenze OT Weißensee und Prenzlauer Berg) im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA, 13. BVV am 06.03.13

SIEHE ANLAGE

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                 .02.2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                             Drucksache-Nr.:                                                                       

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 4 (Gebiet Pankow – Nord zwischen S – Bahnlinie Heinersdorf -  Bornholmer Straße, Grenze OT Weißensee und Prenzlauer Berg) im Bezirk Pankow

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk  4 (Gebiet Pankow – Nord zwischen S – Bahnlinie Heinersdorf -  Bornholmer Straße, Grenze OT Weißensee und Prenzlauer Berg) im Bezirk Pankow

 

Frau

Birgit Max

Klothildestr. 40a

13156 Berlin

 

zur Schiedsperson gewählt.

 

3. Begründung

 

Die Wahlperiode für den Schiedsamtsbezirk 4 endete im Dezember 2012. Die bisherige Schiedsperson, Frau Birgit Max, hat ihre Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Die Präsidentin des

Amtsgerichts Pankow/Weißensee hat bereits am 14.11.2012 schriftlich mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Wiederwahl von Frau Max bestehen.

 

Frau Max ist bereits seit 2007 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen sehr großen Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat sie die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen. Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß § 3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen werden.

 

 

4. Rechtsgrundlage

 

a)   §  3 Abs. 1  Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109),

zuletzt geändert durch Art. XII Nr. 43 DienstrechtsänderungsG vom 19.03.2009 (GVBl. S. 70);

 

b)   §  9 Abs. 1  des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks-    verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372);

 

c)    §  4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der  Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 08.02.2011 (GVBl. S. 87)

 

d)   § 12 Abs. 2 Ziffer 11, § 16 Abs. 1 c) und § 36 Abs. 2b), Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 10.11.2012

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3511, Titel 41201 (5.800 €) und 68579 (2.000 €) veranschlagt.

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

- keine -

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

- keine -

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

- entfällt -

 

 

 

 

______________________                                                             _______________________

 

Matthias Köhne                                                                      Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice

 

 
 

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