Drucksache - VII-0341  

 
 
Betreff: Veröffentlichung von Kontaktdaten des Jobcenters Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Jan Schrecker (Piratenfraktion)BV Jan Schrecker (Piratenfraktion)
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Schrecker (Piratenfraktion) 12. BVV 30.1.2013
Anlage zum Antrag BV Schrecker 30.01.2013

Das Bezirksamt setzt sich in der Trägerversammlung des JobCenters und beim Senat von Berlin dafür ein, dass nachfolgende Daten auf den Internetseiten des Jobcenters Pankow veröffentlicht werden

Das Bezirksamt setzt sich in der Trägerversammlung des JobCenters und beim Senat von Berlin dafür ein, dass nachfolgende Daten auf den Internetseiten des Jobcenters Pankow veröffentlicht werden.

 

  1. Die Nachnamen, geschäftlichen Telefondurchwahlen und geschäftlichen Mailadressen der Gruppen- bzw. Abteilungsleiter*Innen der Abteilungen des Jobcenters. Das Jobcenter kann tägliche Sprechzeiten für die telefonische Kundenbetreuung festlegen. 

 

  1. Die geschäftlichen Mailadressen aller Sachbearbeiter des Jobcenters.

 

  1. Die vorgenannten Daten sind bei Veränderungen unverzüglich auf der Internetseite des JobCenters zu aktualisieren.

 

Kunden des Jobcenters können bisher nur über das zentrale Callcenter der Bundesagentur für Arbeit telefonischen Kontakt mit dem JobCenter aufnehmen

Kunden des Jobcenters können bisher nur über das zentrale Callcenter der Bundesagentur für Arbeit telefonischen Kontakt mit dem JobCenter aufnehmen. In dem Callcenter können vielfach die Fragen der Kunden nicht beantwortet werden, da die Callcenteragents keine eigene Handlungsbefugnis haben und nicht beraten dürfen bzw. die fachlichen Kenntnisse fehlen. Sie dürfen nur Mitteilungen weiterleiten. Versprochene Rückrufe finden vielfach nicht statt. Einige Anliegen erfordern auch schnelle Reaktion von Seiten des Jobcenters. Die Leistungen des SGB II sind Leistungen der Grundsicherung. Aus diesem Hintergrund ergibt sich, dass das Jobcenter auch für die Hilfeleistung in Notlagen zuständig ist. Die betroffenen Kunden sind gerade in einer Notlage auf eine schnelle Bearbeitung ihres Anliegens angewiesen. Das jetzige Callcentersystem ist nicht in der Lage diesem Einzelfall Rechnung zu tragen. Das Bezirksamt Pankow hat auf seinen Internetseiten die Telefonnummern der einzelnen Gruppenleiter des Sozialamtes veröffentlicht. Es ist daher kein Grund ersichtlich, warum bei einer vergleichbaren Behörde wie dem JobCenter nicht auch zumindest die Durchwahlnummern und geschäftliche Mailadressen der Gruppenleiter veröffentlicht werden können. Das Jobcenter ist eine Behörde wie jede andere auch und muss daher auch für jeden Bürger erreichbar sein. 

 

Es wird zudem auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 10.01.2013 -Az: 5 K 981/11 - verwiesen. 

 

Der Antrag trägt dem Einwand von Behördenseite Rechnung, dass durch die ständige Rufbereitschaft ein Abarbeiten der Fälle so nicht mehr möglich sei. Gerade dadurch, dass die Veröffentlichung der Durchwahlen nur auf die Gruppenleitung beschränkt wird und das Jobcenter die Möglichkeit der Einrichtung von täglichen Sprechzeiten bekommt, wird das Interesse der Behördenmitarbeiter berücksichtigt. 

 

 
 

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