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Drucksache - VII-0319
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0319
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Parken vor der Postagentur Achillesstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 11.Tagung der BVV am 12.12.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0319:
“ Die BVV möge beschließen: 1. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob vor der Postagentur Achillesstraße 60 ein zeitlich beschränktes, mit den Öffnungszeiten der Postagentur korreliertes, absolutes Halteverbot angeordnet werden kann und ob die daran anschließende Fläche (zu den Briefkästen hin) durch die Aufstellung von Fahrradbügeln dem ruhenden motorisierten Individualverkehr entzogen werden kann.
2. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob auf bisher “abgepollerten” Teilen der sogenannten “Promenade” in unmittelbarer Nähe zur Postagentur Kurzparkplätze angeordnet werden können.
3. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich mit den zuständigen Stellen der Deutschen Post AG mit dem Ziel in Verbindung zu setzen, die Briefkästen, die sich derzeit vor genannter Postagentur befinden, unmittelbar an die Achillesstraße zurückzuversetzen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
zu 1.-3.:
Die Postagentur Achillesstraße 60 befindet sich innerhalb eines ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiches nach Zeichen 325/326 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen gilt:
1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig; ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Im Interesse der Verkehrssicherheit wurden anlässlich eines durchgeführten Ortstermins mit der unteren Straßenverkehrsbehörde des Bezirks und der zuständigen Polizeidienststelle folgende kurzfristig umzusetzende Maßnahmen festgelegt, welche durch das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt des Bezirks zu veranlassen sind:
? Aufstellen von zusätzlichen Pollern im Bereich der bisher zum Halten von Fahrzeugen vorgesehenen Fahrbahnflächen zwischen Briefkasten / Sitzbank und dem Eingang der Postagentur um diese Fläche als Bewegungsfläche für Fußgänger vorzuhalten.
? Aufstellen von zusätzlichen Pollern im Bereich der südlich der Postagentur befindlichen „Marktplatzfläche“ (Durchgang zwischen Nebenfahrbahn und der Hauptfahrbahn Achillesstraße), um ein Befahren mit Fahrzeugen dort ebenfalls zu unterbinden.
? Einrichten einer Kurzzeit-Parkzone vor der Videothek sowie der Postagentur durch Verkehrsbeschilderung für eine Parkzeit von 30 Minuten in der Zeit „werktags 10-19 Uhr“.
Ein Versetzen der Briefkästen wird aktuell aufgrund der nunmehr veranlassten Maßnahmen nicht für erforderlich erachtet. Vielmehr erscheint es sinnvoll, deren Standort weiterhin in unmittelbarer Nähe der Postagentur zu belassen, um auch außerhalb der Öffnungszeiten eine Briefaufgabe zu ermöglichen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Maßnahmen werden unter Inanspruchnahme von planmäßigen Mitteln der Straßenunterhaltung veranlasst.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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