Drucksache - VII-0319  

 
 
Betreff: Parken vor der Postagentur Achillesstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion und Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion und CDU-Fraktion 11 BVV am 12.12.12
VzK§13 BA, SB 13. BVV am 06.03.13

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Die Deutsche Post AG hat ihre Filiale in der Achillesstraße in Karow-Nord im Jahr 2011 geschlossen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .02.2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0319

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Parken vor der Postagentur Achillesstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 11.Tagung der BVV am 12.12.2012 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0319:

 

Die BVV möge beschließen:

 

1.     Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob vor der Postagentur Achillesstraße 60 ein zeitlich beschränktes, mit den Öffnungszeiten der Postagentur korreliertes, absolutes Halteverbot angeordnet werden kann und ob die daran anschließende Fläche (zu den Briefkästen hin) durch die Aufstellung von Fahrradbügeln dem ruhenden motorisierten Individualverkehr entzogen werden kann.

 

2.     Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob auf bisher “abgepollerten” Teilen der sogenannten “Promenade” in unmittelbarer Nähe zur Postagentur Kurzparkplätze angeordnet werden können.

 

3.     Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich mit den zuständigen Stellen der Deutschen Post AG mit dem Ziel in Verbindung zu setzen, die Briefkästen, die sich derzeit vor genannter Postagentur befinden, unmittelbar an die Achillesstraße zurückzuversetzen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

zu 1.-3.:

 

Die Postagentur Achillesstraße 60 befindet sich innerhalb eines ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiches nach Zeichen 325/326 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

 

Innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen gilt:

 

1.     Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

 

2.     Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

 

3.     Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

 

4.     Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

 

5.     Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig; ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

 

Im Interesse der Verkehrssicherheit wurden anlässlich eines durchgeführten Ortstermins mit der unteren Straßenverkehrsbehörde des Bezirks und der zuständigen Polizeidienststelle folgende kurzfristig umzusetzende Maßnahmen festgelegt, welche durch das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt des Bezirks zu veranlassen sind:

 

?         Aufstellen von zusätzlichen Pollern im Bereich der bisher zum Halten von Fahrzeugen vorgesehenen Fahrbahnflächen zwischen Briefkasten / Sitzbank und dem Eingang der Postagentur um diese Fläche als Bewegungsfläche für Fußgänger vorzuhalten.

 

?         Aufstellen von zusätzlichen Pollern im Bereich der südlich der Postagentur befindlichen Marktplatzfläche(Durchgang zwischen Nebenfahrbahn und der Hauptfahrbahn Achillesstraße), um ein Befahren mit Fahrzeugen dort ebenfalls zu unterbinden.

 

?         Einrichten einer Kurzzeit-Parkzone vor der Videothek sowie der Postagentur durch Verkehrsbeschilderung für eine Parkzeit von 30 Minuten in der Zeit werktags 10-19 Uhr.

 

Ein Versetzen der Briefkästen wird aktuell aufgrund der nunmehr veranlassten Maßnahmen nicht für erforderlich erachtet. Vielmehr erscheint es sinnvoll, deren Standort weiterhin in unmittelbarer Nähe der Postagentur zu belassen, um auch außerhalb der Öffnungszeiten eine Briefaufgabe zu ermöglichen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

Die Maßnahmen werden unter Inanspruchnahme von planmäßigen Mitteln der Straßenunterhaltung veranlasst.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 
 

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