Drucksache - VII-0286  

 
 
Betreff: Sicherung der Planungs- und Gestaltungshoheit des Bezirkes und seiner BürgerInnen für das Areal Thälmannpark / Fröbelstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
14.02.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.05.2015 
Feierstunde anlässlich des 25. Jahrestages der ersten freien Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990 31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 10 BVV am 07.11.12
Beschlussempfehlung StadtGrün 13. BVV am 06.03.13
VzK§13 BA, ZB 20. BVV am 29.01.14
VzK§13 BA, ZB 31.BVV am 06.05.2015
Berichtspflicht BA 09.09.15
Berichtspflicht BA Februar 2016
VzK §13 BezVG BA, SB 41. BVV

1

Siehe Anlage

Die BVV hat durch Beschluss am 28

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0286   

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Sicherung der Planungs- und Gestaltungshoheit des Bezirkes und seiner
BürgerInnen für das Areal Thälmannpark/Fröbelstraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0286 –
 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

regelmäßig über den Stand der Bearbeitung der „Vorbereitenden Untersuchungen INSEK für das Quartier Thälmannpark/Fröbelstraße“ im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen zu berichten. Dort können und sollten auf auftretenden Probleme, die im Zusammenhang mit vorbereitenden Untersuchungen stehen, öffentlich besprochen und beraten werden, damit die Arbeit an diesen Untersuchungen schnell und unbürokratisch gelöst werden können.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie im 2. Zwischenbericht dargelegt, wurde 2015 auf der Basis des BA-Beschlusses VII-1044/2014 eine Machbarkeitsstudie zur städtebaulichen Entwicklung des nördlichen Ernst-Thälmann-Parks zwischen Prenzlauer Allee und Greifswalder Straße erarbeitet.
Die im Verlauf dieses Planungs- und Abstimmungsprozesses erarbeitete städtebauliche Grundfigur wird in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im weiteren Verfahren bedarfsgerecht nachjustiert werden.
Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses wird ein tragfähiges, städtebauliches Konzept als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung sein.
Der Eigentümer der ehemaligen Güterbahnhofsfläche hat 2014 einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von Wohngebäuden nach § 34 BauGB gestellt. Im Vorbescheid hat das Bezirksamt Pankow festgestellt, dass die Errichtung dieser Wohngebäude nach § 34 BauGB planungsrechtlich nicht zulässig ist. Diese Auffassung wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Widerspruchsverfahren bestätigt.
Damit ist gewährleistet, das Baurecht nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen werden kann und somit die Planungshoheit des Bezirkes sichergestellt ist.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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