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Drucksache - VII-0268
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Drucksache Nr.: VII-0268/2012
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Unterstützung der stationären Familien- und Jugendhilfe (SGB VIII) im Kontext der Wohnungsversorgung junger Menschen und Familien im Bezirk
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Sitzung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII - 0268/2012
"Das Bezirksamt wird ersucht, zur Unterstützung der stationären und ambulanten erzieherischen Hilfen im Zusammenhang mit der Wohnraumversorgung junger Menschen und Familien im Bezirk zu klären, inwieweit Wohnraum, der in den vergangenen Jahren mit Sanierungsmitteln gefördert wurde und einer Belegungsbindung unterliegt, den Angeboten der Jugendhilfe nach SGB VIII (z.B. betreutes Jugendwohnen) zur Verfügung gestellt werden kann. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, eine geeignete Stelle mit der Koordination von Anfragen aus der Jugendhilfe zu beauftragen. Weiterhin wird das Bezirksamt gebeten, mit den Wohnungsunternehmen und -genossenschaften im Bezirk Pankow ein Fachgespräch zur Situation der Versorgung von jungen Menschen und Familien mit Wohnraum, die der Unterstützung der Leistungen aus dem SGB VIII bedürfen, mit dem Ziel zu führen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum für den genannten Personenkreis zur Verfügung gestellt wird. Das Bezirksamt wird ersucht. eine Konzeption zu erarbeiten, die die Wohnraumversorgung von Jugendlichen und Familien in Jugendhilfemaßnahmen im Bezirk Pankow von Berlin langfristig unterstützt. Das Bezirksamt wird angeregt, die Problemstellung im Rat der Bürgermeister zu thematisieren. Die Vorsteherin der BVV Pankow von Berlin wird gebeten, alle weiteren Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin über die Beschlussfassung zu informieren."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In gemeinsamer Verantwortung für den genannten Personenkreis haben sich das Jugendamt Pankow und die Mitglieder der AG § 78 "Leistungen und Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII in Pankow" sowie deren Unter-Arbeitsgruppe "Stationäre Hilfen" auf den Erhalt von Wohnraum in ihrem Geschäftsbereich verpflichtet und ein Verfahren vereinbart. Dazu wurde bereits berichtet.
Bisher sind, wie im Konzept vorgesehen, über den Fachdienst Ergänzende Sozialdienste, Fachcontrolling, zwei Vermittlungen erfolgreich zum Abschluss gebracht worden.
Darüber hinaus setzt sich das Bezirksamt in seinen Gesprächen mit den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften dafür ein, dass Wohnraum für Jugendliche und Familien, die der Unterstützung mit Leistungen aus dem SGB VIII bedürfen, entsprechend dem realen Bedarf zur Verfügung gestellt wird.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Versorgung mit geeignetem Wohnraum ist ein wesentlicher Baustein für eine gute Lebensperspektive junger Menschen und Familien.
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
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