Drucksache - VII-0256  

 
 
Betreff: Schaffung einer generationsübergreifenden Freizeitstätte auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Heinersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Sabine Röhrbein (Fraktion der SPD) für die SeniorenvertretungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.10.2012 
außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zu seniorenpolitischen Fragen und Themen ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
BV Sabine Röhrbein (Fraktion der SPD) für die Seniorenvertretung, Senioren BVV am 24.10.2012
VzK§13 Ba, ZB 11. BVV am 12.12.12
Berichtspflicht BA Februar 2016
Berichtspflicht BA Mai 2016
VzK §13 Schlussbericht, 42.BVV am 14.09.2016

Seniorenvertretung Pankow

Siehe Anlage

Die demografische Entwicklung des Bezirks Pankow zeigt auf, dass die Einwohnerzahl in den letzten Jahren gestiegen ist

Bezirksamt Pankow von Berlin

.07.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0256

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Schaffung einer generationsübergreifenden Freizeitstätte auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Heinersdorf

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 01. Sondersitzung am 24.10.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0256

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, bei den vorbereitenden Planungen zur Bebauung des ehemaligen Rangierbahnhofs Heinersdorf in Zusammenarbeit mit dem Investor und einem Freien Träger eine generationsübergreifende Freizeitstätte zu integrieren.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Derzeit finden weiterhin Abstimmungsgespräche zwischen dem Investor, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Bezirk Pankow statt. Das nächste Ziel besteht darin, einen Rahmenvertrag zwischen den Beteiligten abzuschließen sowie einen mit allen Fachabteilungen und dem Investor abgestimmten Rahmenplan zu erstellen.

Ziel und Zweck der Planung ist weiterhin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs Pankow planungsrechtlich zu ermöglichen. Sie sieht vor, eine Einzelhandelskonzentration am S- und U-Bahnhof Pankow, in der Mitte des Geländes eine Wohnbaufläche und an der Prenzlauer Promenade Fachmärkte zu verorten. Folgende städtebauliche Ziele werden weiterhin verfolgt:

  •             Integrierte Gesamtentwicklung des gesamten Plangebietes als neues Stadtquartier mit Kindertagesstätten, Schulen und soziokultureller Infrastruktur;
  •             Herstellen eines urbanen und nachhaltigen Quartiers durch Nutzungsmischung und städtebauliche Gesamtqualität;
  •             Errichten eines in das neue Stadtquartier integrierten Einzelhandelsstandortes in Ergänzung zum Hauptzentrum Pankow;
  •             Errichtung eines Fachmarktstandortes mit u. a. Möbelmärkten.

Der sich aus diesem Planungsprozess ergebende städtebauliche Rahmenplan wird im weiteren Planungsverlauf Grundlage der partnerschaftlichen Entwicklung dieser Flächen zwischen dem Bezirk, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Eigentümer sein.

Zur Schaffung von Baurechten werden im Anschluss Bebauungspläne aufgestellt.

Selbstverständlich wird bei der Planung des Gesamtgebietes, insbesondere bei den Bebauungsplänen zum Wohnungsbau, auch Vorsorge und Berücksichtigung der Bedarfe an sozialer Infrastruktur vorgenommen werden.

Die Schaffung einer generationsübergreifenden Freizeitstätte wird daher im weiteren Prozess geprüft.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 
 

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