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Drucksache - VII-0256
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Schaffung einer generationsübergreifenden Freizeitstätte auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Heinersdorf |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 01. Sondersitzung am 24.10.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0256
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, bei den vorbereitenden Planungen zur Bebauung des ehemaligen Rangierbahnhofs Heinersdorf in Zusammenarbeit mit dem Investor und einem Freien Träger eine generationsübergreifende Freizeitstätte zu integrieren.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Derzeit finden weiterhin Abstimmungsgespräche zwischen dem Investor, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Bezirk Pankow statt. Das nächste Ziel besteht darin, einen Rahmenvertrag zwischen den Beteiligten abzuschließen sowie einen mit allen Fachabteilungen und dem Investor abgestimmten Rahmenplan zu erstellen. Ziel und Zweck der Planung ist weiterhin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs Pankow planungsrechtlich zu ermöglichen. Sie sieht vor, eine Einzelhandelskonzentration am S- und U-Bahnhof Pankow, in der Mitte des Geländes eine Wohnbaufläche und an der Prenzlauer Promenade Fachmärkte zu verorten. Folgende städtebauliche Ziele werden weiterhin verfolgt:
Der sich aus diesem Planungsprozess ergebende städtebauliche Rahmenplan wird im weiteren Planungsverlauf Grundlage der partnerschaftlichen Entwicklung dieser Flächen zwischen dem Bezirk, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Eigentümer sein. Zur Schaffung von Baurechten werden im Anschluss Bebauungspläne aufgestellt. Selbstverständlich wird bei der Planung des Gesamtgebietes, insbesondere bei den Bebauungsplänen zum Wohnungsbau, auch Vorsorge und Berücksichtigung der Bedarfe an sozialer Infrastruktur vorgenommen werden. Die Schaffung einer generationsübergreifenden Freizeitstätte wird daher im weiteren Prozess geprüft. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Lioba Zürn-Kasztantowicz |
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