Drucksache - VII-0250  

 
 
Betreff: Kostenausweisung bei Anträgen und Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
18.10.2012 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 9. BVV am 26.09.12
Beschlussempfehlung Ausschuss FinPersImm 10. BVV am 07.11.12

Drucksachen

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, künftig bei allen Schlussberichten die für die Umsetzung der Anträge der BVV entstandenen Aufwendungen mit konkreter Angabe der Haushaltstitel (inklusive benötigter Bearbeitungszeit multipliziert mit dem zu veranlagendem Stundensatz, kalkulatorischer Kosten, ggf. Opportunitätskosten) auszuweisen. Bei Zwischenberichten sind die bereits getätigten Ausgaben nachzuweisen.

 

Die Bezirksverordneten beschließen zwar den Haushalt, beim Stellen von Anträgen spielen die dem Bezirksamt entstehenden Kosten (nicht nur Auszahlungen) jedoch keine oder nur in äußerst seltenen Fällen eine Rolle

Die Bezirksverordneten beschließen zwar den Haushalt, beim Stellen von Anträgen spielen die dem Bezirksamt entstehenden Kosten (nicht nur Auszahlungen) jedoch keine oder nur in äußerst seltenen Fällen eine Rolle. Nur durch das Ausweisen der finanziellen Aufwendungen können die Bezirksverordneten nachvollziehen, welche finanziellen bzw. personellen Auswirkungen ein Antrag hat.

Dem Bezirksamt sollte durch die vollständige Aufstellung der Aufwendungen im Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ kein signifikanter  Mehraufwand entstehen, da diese im Rahmen der KLR ohnehin erfasst werden.

 

 
 

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