Drucksache - VII-0212  

 
 
Betreff: Beflaggung zum Fest an der Panke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion, 8.BVV am 29.08.2012
2. Ausfertigung Antrag SPD, 8. BVV am 29.08.12
VzK§13 BA, SB 10. BVV am 07.11.12
VzK§13 BA, SB 11. BVV am 12.12.12

Das Bezirksamt wird ersucht, gemäß § 5 der Beflaggungsordnung die nicht hoheitliche Beflaggung der Dienstgebäude des Bezirksamtes Pankows mit der Kolberger Stadtflagge während des Festes an der Panke – anlässlich des Besuchs des Stadtpräsidenten von Kolb

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Anlässlich der „Volljährigkeit“ (18-jähriges Bestehen) der Städtepartnerschaft zwischen Kolberg und Pankow sollte ein äußerliches Zeichen der Weltoffenheit, der Völkerverständigung und der Verbundenheit der beiden Partnerstädte gesetzt werden

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .10.2012

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0212

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Beflaggung zum Fest an der Panke

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 8. Sitzung am 29.08.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VII-0212

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, gemäß § 5 der Beflaggungsordnung die nicht hoheitliche Beflaggung der Dienstgebäude des Bezirksamtes Pankow mit der Kolobrzeger Stadtflagge während des Festes an der Panke – anlässlich des Besuchs des Stadtpräsidenten von Kolobrzeg und der Kolobrzeger Delegation – zu beantragen.

Künftig soll der Bezirk bei offiziellen Besuchen von Vertreterinnen und Vertretern seiner beiden Partnerstädte Kolobrzeg und Ashkelon die jeweilige Stadtflagge hissen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Mit der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude (Beflaggungsverordnung) vom 24. Februar 2003, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2008, ist in § 5 die Beflaggung mit nicht hoheitlichen Flaggen geregelt:

„An Stelle einer Beflaggung nach § 4 Abs. 1 können, soweit keine Beflaggung nach § 1 zu erfolgen hat, bei besonderen Anlässen oder Veranstaltungen mit Zustimmung der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung nicht hoheitliche Flaggen gesetzt werden. Bei bezirklichen Anlässen kann mit Zustimmung des Bezirksamts entsprechend verfahren werden.“

Gemäß der Beflaggungsverordnung hatte das Bezirksamt in seiner Sitzung am 4. September 2012 anlassbezogen einer Beflaggung mit der Kolberger Stadtflagge während des Festes an der Panke zugestimmt. Zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Delegation aus Kolberg, der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamtes wurde die Kolberger Stadtflagge zum Auftakt des Pankefestes am 08.09.2012 auf dem Rathausbalkon gehisst.

 

 

Das Bezirksamt wird Stadtflaggen auch seiner israelischen Partnerstadt Ashkelon fertigen lassen und bei offiziellen Besuchen von Vertreterinnen und Vertretern beider Partnerstädte künftig die jeweilige Stadtflagge hissen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Das Fertigen von Bezirks- und Stadtflaggen wird auf ca. 750,00 € beziffert und kann im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze finanziert werden.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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