Drucksache - VII-0199  

 
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftung nördliche Torstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 8. BVV am 29.08.12
VzK§13 BA, ZB 10. BVV am 07.11.12
VzK§13 BA, SB 12. BVV am 30.01.2013

Antrag der Linksfraktion zur 8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der mitunter abenteuerliche Zuschnitt der Berliner Bezirksgrenzen führte in der nördlichen Torstraße zu einem Schildbürgerstreich, wie er nur in Berlin möglich ist: Die Wohnhäuser in der nördlichen Torstraße stehen im Prenzlauer Berg, aber schon der Fußw

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                      .2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0199

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Parkraumbewirtschaftung nördliche Torstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 8.Tagung der BVV am 29.08.2012 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0199

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1. Mit dem Bezirk Mitte von Berlin eine Verwaltungsvereinbarung zu treffen, die es

Anwohnern der nördlichen Torstraße ermöglicht, eine Anwohner-Parkvignette für die

Zone 42 (Pankow) oder für die Zone 29 (Mitte) bei den jeweiligen Bezirksämtern zu

erwerben.

 

2. Mit dem Bezirk Mitte von Berlin eine Verwaltungsvereinbarung zu treffen, die eine

Kontrolldichte der Parkraumüberwachung nach dem Pankower Standard sicherstellt,

oder, wenn dies nicht möglich ist, die die Kontrolle (und die Einnahmen) der

Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Torstraße, die zur Parkzone 42 gehört, in

den Aufgabenbereich der Parkraumüberwachung Pankow überführt.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, teilte dem Bezirksamt Pankow mit Schreiben vom 14.11.2012 mit, dass es keine Möglichkeit einer rechtlich zulässigen Regelung durch eine Verwaltungsvereinbarung sieht. In dem Schreiben wird dazu ausgeführt: „Gemäß Abschnitt X Nr. 7 der VwV-StVO zu § 45 Abs. 1 bis 1e StVO ist eine Wahlmöglichkeit der Parkzone des Bewohnerparkausweises ausgeschlossen. Der Erhalt eines Bewohnerparkausweises ist nur für eine Bewohnerparkzone möglich und nur für die, in welcher der Bürger melderechtlich registriert ist und tatsächlich wohnt.“

 

Des Weiteren wird ausgeführt, dass, um entstehende Unannehmlichkeiten abzumildern, auf beiden Seiten der Torstraße eine sog. Doppelbeschilderung auf den Zusatzzeichen analog Anlage 2 StVO lfd. Nr. 63.3 mit dem Text „mit Parkschein oder Bewohnerparkausweis für Zone 29 oder 42“ angebracht wurde. Somit können Bürger des Bezirks Pankow, der Parkzone 42, auch auf den in der Torstraße gelegenen Stellplätzen der Parkzone 29 parken.

 

Der im Ersuchen der BVV unterschwellig erhobene Vorwurf einer mangelnden Kontrolldichte im Bezirk Mitte wird zurückgewiesen. Dazu heißt es im Schreiben: „Im Masterplan Parken vom September 2012 (Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) wird dem Bezirk Mitte berlinweit die zweitgrößte Überwachungsintensität attestiert. Die Festlegung der Überwachungszyklen für die Torstraße obliegt dem Ordnungsamt Mitte nach pflichtgemäßen Ermessen und entzieht sich der Einflussnahme durch die BVV Pankow.“

 

Wir bitten, die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 
 

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