Drucksache - VII-0193  

 
 
Betreff: Mauerpark fertigstellen - Kinderbauernhof schützen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion, Fraktion der SPD, Piratenfraktion, Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke, SPD, Piraten, Grüne, 8. BVV am 29.08.2012
2. Ausfertigung Antrag Linke, SPD, Piraten, Grüne, 8. BVV am 29.08.2012
3. Ausfertigung Antrag Linke, SPD, Piraten, Grüne, CDU, 8. BVV am 29.08.2012
VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13
VzK§13 BA, SB 25. BVV am 17.09.14

Antrag der Fraktionen LINKE, SPD und PIRATEN

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Die BVV hatte durch Beschluss (Drs

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0193

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Mauerpark fertig stellen – Kinderbauernhof schützen!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 8. Sitzung am 29.08.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0193 – 

 

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,
 

1. den Bebauungsplan IV-45 mit höchster Priorität zu bearbeiten und damit die öffentliche Grünfläche nördlich des Gleimtunnels mit Kinderbauernhof, Kletterfelsen, Grün- und Spielflächen dauerhaft planungsrechtlich zu sichern. Es ist insgesamt sicherzustellen, dass in dem Planentwurf keinerlei Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der aktuell westlich geplanten Wohnbebauung enthalten sein werden. Dies beinhaltet auch, den Ausschluss einer privatrechtlichen Anbindung des geplanten Wohngebietes an die Schwedter Straße durch ein dingliches Fahrrecht für Kfz über diese Grünflächen sowie den Ausschluss einer Ausweitung des bestehenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes der Deutschen Bahn sowie den Ausschluss von sonstigen betonierten oder gepflasterten Wegen. Weiterhin ist auch eine temporäre Baustellenerschließung strikt auszuschließen.

 

2. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt Mitte von Berlin erneut und unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dass für das auf dem Flurstücken 350 und 346 der Flur 92 im Rahmen des Planverfahrens 1-64 geplante Wohngebiet eine Erschließung für Kfz-Verkehr jeder Art von der Schwedter Straße und auch über andere Straßen des Gleimviertels ausgeschlossen ist.

 

3. ein Rechtsgutachten bei einem Baurechtsexperten zu beauftragen und dabei untersuchen zu lassen, welche Einspruchsmöglichkeiten der Bezirk gegen die augenblicklich geplante Bebauung auf dem westlich angrenzenden Grundstück während


und nach dem Bauleitplanverfahren hat und dabei insbesondere die inhaltlichen Themen „geplante Überschreitung der GFZ nach BauNVO“, „heranrückende Bebauung an den Kinderbauernhof und damit verbundene planerische Konfliktbewältigung“ sowie „Überplanung einer Grünfläche laut FNP“ beleuchten zu lassen.

 

4. neben der Informationstafel zum „Grünen Band“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Ende der Schwedter Straße eine Informationstafel zum Mauerpark aufzustellen und dabei auch die Beschlüsse der BVV Pankow von Berlin zu dokumentieren.
 

5. dem zuständigen Fachausschuss regelmäßig Bericht zu erstatten.“ –

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Fragen zu 2., 4. und 5. wurden im 1. Zwischenbericht beantwortet.

 

zu 1.

Ergänzend zu den Ausführungen im 1. Zwischenbericht wird mitgeteilt: Die Mitteilung der Planungsabsicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ergeben, dass die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nicht vorliegen. „Die - im Verhältnis zur überbaubaren Grundstücksfläche - großflächig vorgesehene öffentliche Parkanlage kann nicht als andere Maßnahme der Innenentwicklung gewertet werden.“ Aus diesem Grunde wird das Bebauungsplanverfahren IV-45 als Vollverfahren mit Umweltbericht und den dazu erforderlichen Gutachten durchgeführt.

Für das Bebauungsplanverfahren IV – 45 wurden die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Planungsziel der dauerhaften Bestandssicherung durchgeführt. Die Auswertung dieses Beteiligungsschrittes und Vorbereitung der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und seiner Begründung findet gegenwärtig statt.

 

zu 3.

Ergänzend zu den Aussagen im 1. Zwischenbericht sieht das Bezirksamt die Einholung eines Rechtsgutachtens als nicht erforderlich an und schließt sich der Meinung des dazu bereits gehörten Experten, Dr. Schmidt- Eichstädt, an. Die Planungen im Bezirk Mitte haben sich zeitlich verzögert, so dass die Chancen gut stehen, dass der Pankower Bebauungsplan zuerst festgesetzt wird. In allen Beteiligungsstufen sind die Belange des Bezirksamtes Pankow entsprechend Punkt 1 des Ersuchens der BVV gegenüber dem Bezirksamt Mitte mitgeteilt worden. Die Einflüsse der künftigen Wohnbebauung jenseits der Bezirksgrenze sind im laufenden Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans IV-45 berücksichtigt worden mit dem Ergebnis, dass das Planungsziel „Sicherung der Jugendfreizeitstätte“ - Jugendfarm Moritzhof – erreicht werden kann.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine


Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 
 

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