Drucksache - VII-0182  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf 3-27 für die Grundstücke Rykestraße 33 und Rykestraße 34 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 8. BVV am 29.08.12

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                     .2012

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:              Bebauungsplanentwurf 3-27 für die Grundstücke Rykestraße 33 und Ry­kestraße 34 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.07.2012 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.              Der Auswertung und dem Abwägungsergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 3-27 vom 31.03.2011 wird zugestimmt.

 

II.              Dem aus der Abwägung der öffentlichen Auslegung hervorgehenden Entwurf des Bebauungsplans 3-27 vom 31.03.2011 einschließlich Begründung wird zu­gestimmt.

 

Begründung

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.05.2011 (Beschluß-Nr.: VI-1573/2011) die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Grundlage für diesen Beschluss war der als Reinzeichnung vom Vermessungsamt erstellte Bebauungsplanentwurf 3-27, der die Entwurfsfindung abschließt. Der von der Fachbereichsleitung Stadtplanung des Stadtentwicklungsamts mit Datum vom 31.03.2011 unterzeichnete Bebauungsplanentwurf 3-27 für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist als Originalplan (Urkunde) das Dokument, welches am Rechtsetzungsverfahren teilnimmt.

Die BVV hat am 11.05. 2011 mit Drucksache-Nr. VI-1321 den Beschluss zur Kenntnis genommen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanent­wurf 3-27 vom 31.03.2011 wurde in der Zeit vom 23.05.2011 bis einschließlich 23.06.2011, Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.30 bis 14.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinba­rung, im Stadtentwicklungsamt Pankow, Storkower Straße 97 durchgeführt.


Sie wurde durch Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin (Nr. 19, S. 844) am 13.05.2011 sowie in der Tagespresse „Berliner Zeitung“ am 20.05.2011 bekannt gemacht, der Landespressedienst wurde informiert. Zusätzlich erfolgte während des Auslegungszeitraums eine Präsentation des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung im Internet.

 

Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem sie den Plan und die Begründung einsehen und Stellungnahmen hierzu abgeben konnte.

In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass das Verfahren gemäß §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.05.2011 über die öffentliche Auslegung informiert. Es gab keine Rückäußerungen.

Während der öffentlichen Auslegung hat keine Person die Planunterlagen in den Diensträumen des Bezirksamtes Pankow eingesehen. Es wurde eine schriftliche Stellungnahme bestehend aus zwei Schreiben abgegeben.

Darüber hinaus hat das Amt für Umwelt und Natur mit Schreiben vom 02.09.2011 erklärt, dass durch die erneuten Bodenuntersuchungen festgestellt werden konnte, dass die Auflagen aus der Baugenehmigung erfüllt wurden und die Grundstücke Rykestraße 33 und 34 als Kinderspielplatz nutzbar sind.

 

Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf:

Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben sich keine neuen Aspekte, die zu

Änderungen der Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 3-27 vom 31.03.2011 führen. Die Stellungnahme und das Ergebnis der Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan 3-27 wurde gemäß § 9 Abs. 8 BauGB erstellt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Im Auftrag des Bezirksamts befindet sich der Fachbereich Immobilienverwaltung mit der Eigentümerin in Kaufverhandlungen. Der Eigentümerin wurde ein Kaufvertragsentwurf angeboten und es besteht Einigkeit darüber. Vor Beurkundung des Vertrags ist von der Eigentümerin jedoch noch eine im Grundbuch eingetragene Rentenschuld zur Löschung zu bringen, da vom Land Berlin das Grundstück nur lastenfrei übernommen wird. Ein entsprechender Grundbuchantrag der Eigentümerin liegt dem Grundbuchamt bereits vor.

Die erforderlichen Grunderwerbskosten für das Grundstück Rykestraße 34 einschließlich der anfallenden Nebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar) in Höhe von ca. 7% der Grunderwerbskosten sind im Bezirkshaushalt 2012, Einzelplan 47, Kapitel 4720, Titel 71647 und 82164 eingestellt.

Bis zur Zahlung des Kaufpreises erhält die Eigentümerin eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Grundstückes als öffentlichen Spielplatz.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 


Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes wirkt sich positiv auf die Lebensbedin­gungen von Kindern und Familien aus.

 

 

 

 

 

Anlage 1.               Abwägung und Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

            2.              Auswirkungen des Bezirksamtsbeschlusses auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

 

 

 

 

 

 

Jens-Holger Kirchner                                                       

stellv. Bezirksbürgermeister             

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

Stadtentwicklungsamt

 

 

 

 

 

 

Auswertung und Ergebnis

 

der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Bebauungsplan 3-27

für die Grundstücke Rykestraße 33 und Rykestraße 34 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

 


1.              Verfahren

 

Für den Entwurf des Bebauungsplans 3-27 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23. Mai 2011 bis einschließlich 23. Juni 2011 im Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Storkower Straße 97, 10407 Berlin statt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums im Internet einzusehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 13. Mai 2011 auf Seite 844 des Amtsblatts Nr. 19/2011 ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass das Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird. Darüber hinaus wurde die Öffentlichkeit durch Bekanntmachung in der Tagespresse „Berliner Zeitung“ am 20.05.2011 über die Beteiligung der Öffentlichkeit informiert.

 

Innerhalb des Beteiligungszeitraumes hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem sie den Planentwurf und die Begründung zur Festsetzung eines bestehenden und öffentlich gewidmeten Spielplatzes als öffentliche Grünfläche einsehen und Stellungnahmen dazu abgeben konnte.

 

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentli­cher Belange wurden mit Schreiben vom 20.05.2011 über die Auslegung unterrichtet. Ihnen wurde die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 23.06.2011 eingeräumt.

 

Innerhalb des Beteiligungszeitraums wurde eine Stellungnahme (bestehend aus 2 unterschiedlichen Schreiben) abgegeben.

 

 

2.              Zusammenfassung der Auswertung

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde zum folgenden Inhalt des Bebauungsplanentwurfs Stellung genommen:

 

-          Übernahme des Grundstückes Rykestraße 34 durch Berlin / Mietverhältnis

 

Das Ergebnis der Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat keine Auswirkungen auf die Planinhalte. Die Planzeichnung und die Begründung zum Bebauungsplan sollen nicht geändert werden.

 

 

3.              Auswertung der eingegangenen Stellungnahme (Schreiben vom 07.06. – Äußerungen 1 bis 4 und Schreiben vom 04.07.2011 – Äußerung 5)

 

Äußerung 1:

Ich bin Eigentümerin des Grundstückes Rykestraße 34, das seit 01.09.2002 als Spielplatz genutzt wird und z.Z. für einen qm-Preis von xxx Euro an das Bezirksamt Pankow (...) vermietet ist. (...)

 

Abwägung:

Kenntnisnahme.

 

Äußerung 2:

Meine wiederholten Versuche, für dieses Grundstück nach der letzten Mietanpassung im Jahre 2008 eine angemessene Miete zu erhalten, scheitern bisher an der im Mietvertrag vereinbarten Anpassungsklausel. Ich halte diese allerdings insoweit für überholt, als sich die Bebauung in dem betreffenden Stadtgebiet erheblich verändert hat und nunmehr, nachdem die Sanierungssatzung ausgelaufen ist, aus diesem bisher eher in baulicher Hinsicht vernachlässigten Viertel, ein komfortables und attraktives Wohngebiet entstanden ist, das bei Investoren und Anwohnern gleichermaßen sehr begehrt ist. Diese Tatsache sollte sich auch für die Nutzung meines Grundstückes auswirken, denn mein Grundstück trägt zu der optimalen Wohnqualität in dieser Region zweifelsohne bei. Mir ist zudem bekannt, dass in der näheren Umgebung weitere Kinderspielplätze vorhanden sind, die – soweit die Grundstücke noch in Privatbesitz sind – zu einem weit höheren qm-Preis von Ihnen angemietet werden. Zum Ende dieses Jahres besteht erstmals die Möglichkeit, den Mietvertrag vom 06.09.2002 zu kündigen, wovon ich Gebrauch machen werde, um in einem Anschlussmietvertrag günstigere Konditionen für mich zu erreichen.

 

Abwägung:

Die Äußerung wird zur Kenntnis genommen, sie berührt die Planinhalte nicht, sondern betrifft das Vertragsverhältnis zwischen der Eigentümerin und dem Bezirksamt.

 

Äußerung 3:

Zwischenzeitlich soll für die o.g. Region nach Auslauf der Sanierungssatzung ein Bebauungsplan erstellt worden sein, wonach eine dauerhafte Nutzung meines Grundstückes als Kinderspielplatz eingeplant ist. Von dieser Entwicklung bin ich insofern überrascht, da ich stets davon ausging, es handelt sich bei diesem Spielplatz lediglich um eine vorübergehende Nutzung und mein Grundstück, das in den Vorkriegsjahren mit einem Wohn-Geschäftshaus bebaut war, könnte irgendwann einmal wieder – z.B. mit einer Einrichtung für „Jung und Alt“ – bebaut werden. Zunächst wende ich mich daher an die im B-Plan vorgesehene Festschreibung als Grünfläche und beantrage, dass die Fläche weiterhin als Bauland eingestuft wird.

 

Abwägung:

Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Errichtung von Gebäuden entsprechend des Vorkriegsbestandes ist nicht Ziel der städtebaulichen Entwicklung für dieses Grundstück. Zwar wäre das Grundstück nach der Aufhebung der zeitlich unbefristet wirkenden Widmung als öffentliche Grünfläche gemäß § 34 BauGB mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebaubar, aber die Weiternutzung des Grundstückes als öffentliche Spielplatzfläche ist zur Gebietsversorgung notwendig und aufgrund der bereits durchgeführten erheblichen Investitionen (u.a. Erwerb von Grundstücksflächen, Ausstattung und Anlage der Fläche) sachgerecht. Eine lediglich zeitlich befristete Zwischennutzung des Grundstückes war nicht angedacht. Dies ist u.a. durch das im Rahmenplan vom ehemaligen Sanierungsgebiet „Kollwitzplatz“ festgelegte Sanierungsziel begründet, in dem das Grundstück als öffentlicher Spielplatz dargestellt ist. Für die benachbarten Grundstücke hat dies zum Erwerb durch das Land Berlin geführt. Dies und die gemeinsame Anlage der Spielfläche mit hochwertigen Einrichtungen unter Einsatz von erheblichen öffentlichen Mitteln in den Jahren 2002 / 2003 verdeutlichen die Dauerhaftigkeit der Planungsabsicht. Die Zielstellung aus der Sanierungsplanung soll daher auch nach der Aufhebung des Sanierungsgebietes im Bebauungsplan gesichert werden. Die Erwerbsabsicht durch das Land Berlin ergibt sich auch aus den in der Zwischenzeit geführten Kaufverhandlungen und den geäußerten Verkaufsabsichten der Eigentümerin (siehe Äußerung 4). Am beabsichtigten Erwerb der Fläche (Übernahme ins Landesvermögen) wird daher festgehalten; der Bebauungsplan bildet das entsprechende Sicherungsinstrument dafür. Die Kaufverhandlungen sollen zügig zum Abschluss gebracht werden. In der Zwischenzeit kann der Nutzungsvertrag – entsprechend der von der Eigentümerin geäußerten Bereitschaft dazu - verlängert werden.

 

Äußerung 4:

Mir ist seinerzeit von der Landesbank (...) ein Kaufangebot, das allerdings für mich inakzeptabel war, unterbreitet worden. Anschließend hatte ich (einen namentlich genannten Mitarbeiter des Bezirksamtes) mehrfach beauftragt, für mich ein aktuelles Kaufangebot zu erwirken. Trotz wiederholter Erinnerungen liegt mir ein solches bisher nicht vor. Ich gehe davon aus, dass die aktuellen Baulandpreise für den Ankauf meines Grundstücks berücksichtigt werden und könnte ggf. einer Veräußerung zustimmen.

 

Abwägung:

Die Äußerung wird zur Kenntnis genommen, der Sachverhalt berührt nicht die Planinhalte. Die Verhandlungen zur Übernahme des Grundstückes ins Landesvermögen Berlins sind gesondert zu führen.

 

Äußerung 5:

(...) Gemäß § 3 des Mietvertrages vom 06.09.2002 kündige ich hiermit fristgerecht das Mietverhältnis zum 31.12.2011. Ich bitte, dafür Sorge zu tragen, dass zu diesem Termin das Grundstück geräumt übergeben wird und die Vereinbarungen in § 7 des Mietvertrages erfüllt sind. Sollte sich die Übergabe zeitlich verzögern, ist für die weitere Nutzung des Grundstücks als Kinderspielplatz ab 01. Januar 2012 eine angemessene Nutzungsentschädigung, die mit xxx Euro/pro qm beziffert wird, zu zahlen. Ob und Inwieweit eine Weitervermietung an Sie erfolgt, hängt davon ab, ob ein Anschlussmietvertrag zustande kommt, in dem eine angemessene Miete (u.U. ein Staffelmietvertrag mit jährlicher Mietanpassung -unabhängig von dem Preis-Index-) vereinbart wird und sich die Laufzeit auf höchstens 3 Jahre erstreckt.

 

Abwägung:

Die vertraglichen Vereinbarungen zur Weiternutzung des Grundstückes bei unveränderten Eigentumsverhältnissen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Die Kündigung des Mietvertrages zum 31.12.2011 wird zur Kenntnis genommen. Gegenwärtig befindet sich der Fachbereich Immobilienverwaltung im Auftrag des Bezirksamtes mit der Eigentümerin in Erwerbsverhandlungen. Die Nutzung als öffentliche Grünfläche hat aufgrund der entsprechenden Widmung Bestandskraft und ist bis zum Erwerb des Grundstückes durch das Land Berlin angemessen abzugelten. Es wird davon ausgegangen, dass eine Beräumung des Grundstückes aus diesem Grund nicht notwendig wird.

 

Carrasco

Fachbereichsleiterin

Stadtplanung

 

 

 

 


                                                                                                                                                                                                                  Anlage 2 der Vorlage zur Kenntnis für die BVV

Auswirkungen des Bezirksamtbeschlusses auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

      keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1.   Fläche

     -Versiegelungsgrad

 

x

x

 

 

 

2.   Wasser

     -Wasserverbrauch

 

x

 

 

 

 

3.   Energie

     -Energieverbrauch

     -Anteil erneuerbarer Energie

 

x

 

 

 

 

4.   Abfall

      -Hausmüllaufkommen
-Gewerbeabfallaufkommen

 

x

 

 

 

 

5.   Verkehr

      -Verringerung des Individualver­kehrs

      -Anteil verkehrsberuhigter Zonen

      -Busspuren

      -Straßenbahnvorrangschaltungen

      -Radwege

 

x

 

 

 

 

6.   Immissionen

      -Schadstoffe
-Lärm

 

x

x

 

 

 

7.   Einschränkung von Fauna und    Flora

 

x

x

 

 

 

8.   Bildungsangebot

 

x

 

 

 

 

9.   Kulturangebot

 

x

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

x

x

 

 

 

11. Partizipation in Entscheidungspro­zessen

 

x

 

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit und Gremien

12. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

x

x

 

15. wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

x

x

 

 

 

 
 

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