Drucksache - VII-0178  

 
 
Betreff: Sportstätte am Weißensee – sportliche Nachnutzung ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion, CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen SPD, B´90 Grüne, Linke und CDU 7. BVV am 13.06.12
VzK§13 BA, ZB 9. BVV am 26.09.12
VzK 13 Zwischenbericht Bezirksamt, 12. BVV am 30.1.2013
VzK §13 BA, ZB 14. BVV 24.04.2013
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 16 BVV am 28.08.2013

Entwurf (Stand: SPD - 05

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Der Liegenschaftsfonds Berlin hat eine Vergabe der vorhandenen Halle in Erbbaupacht abgelehnt

Bezirksamt Pankow von Berlin                 .2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0178/2012

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Sportstätte am Weißen See - sportliche Nachnutzung ermöglichen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 7. Sitzung am 13.06.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII - 0178/2012

 

"Das Bezirksamt wird ersucht,

a. die Sportstätte mit der Auflage einer sportlichen Nachnutzung und Sanierung des vorhandenen Gebäudes in Erbpacht zu vergeben und dazu schnellstmöglich ein Interessensbekundungsverfahren durchzuführen.
b. Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilienmanagement ist über die eingehenden Bewerbungen sowie über den vom Bezirksamt präferierten Vergabevorschlag vorab zu informieren."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die vorbereitenden Arbeiten für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages auf Seiten des Bezirksamtes werden fortgeführt. Es besteht insbesondere hinsichtlich der Sicherung von Rechten zugunsten von Dritten und Leitungsbetrieben noch Klärungsbedarf. Die Prüfungen zur Zulässigkeit des von dem künftigen Erbbauberechtigten geplanten Nutzungskonzeptes dauern ebenfalls an. Alle Beteiligten bemühen sich, die offenen Sachverhalte zügig einer Klärung zuzuführen. Mit einer kurzfristigen Beurkundung des Vertrages kann dennoch nicht gerechnet werden.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Gegenwärtig nicht bezifferbar

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Eine angestrebte sportliche Nutzung der gegenwärtig stillgelegten Sportstätte - auch in privater Trägerschaft - ist begrüßenswert, da dies die Anziehungskraft des gesamten Areals um den Weißen See erhöht und auch zu einer größeren Akzeptanz u. a. bei jungen Familien mit Kindern führen würde.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin für Jugend

                                                                                                                und Facility Management

 

 

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

X

X

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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