Drucksache - VII-0151  

 
 
Betreff: Kosten der Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
09.08.2012 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
30.08.2012 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 7 BVV 13.6.2012
Beschlussempfehlung Ausschuss FinPersImm 9. BVV am 26.09.12
VzK§13 BA, SB 11. BVV am 12.12.12

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat die Drucksache in seiner Sitzung am Donnerstag, den 30. August 2012 mit folgendem Ergebnis beraten:

 

 

Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien:

 

JA 14 /  NEIN 0  /  ENTHALTUNGEN 0

 

 

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht:
 

1.     Den  “Höheren  Aufwand”  der  Beteiligungsverfahren  von  Anliegern  und  BVV  (Teilleistung Nr.  4;  Leistungen  317.493.8  und  317.493.7  gemäß  Produktblatt  für  das  Produkt  79.521) für  die  nach  dem  Straßenausbaubeitragsgesetz  im  Bezirk  Pankow  durchgeführten Straßenbaumaßnahmen zu beziffern und auszuweisen.
 

2.     Diese  erhöhten  Kosten  gegenüber  dem  Abgeordnetenhaus  und  dem  Senat  von  Berlin geltend zu machen und auf ihren vollständigen Ersatz im Wege der Basiskorrektur zu dringen.

 

 

 

Das im Jahr 2006 vom Abgeordnetenhaus beschlossene Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) sah umfassende – und wegweisende – Beteiligungsverfahren von Bürgerschaft und Bezirksverordnetenversammlungen vor

Begründung Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien

 

Der Antragsteller begründet den Antrag mit dem höheren Aufwand, den der Bezirk Pankow insbesondere für die intensive Beteiligung hatte. Das Bezirksamt erläuterte, dass es diesen Aufwand bereits ermittelt habe. Auf Anregung aus dem Ausschuss übernimmt der Antragsteller die Formulierung, dass der Ersatz im Rahmen der Basiskorrektur zu erfolgen habe. Der Finanzausschuss empfiehlt der BVV die Zustimmung der Beschlussempfehlung in der ergänzten Form.

 

Text Ursprungsantrag Linksfraktion:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:
 

1.     Den “Höheren Aufwand” der Beteiligungsverfahren von Anliegern und BVV (Teilleistung Nr. 4; Leistungen 317.493.8 und 317.493.7 gemäß Produktblatt für das Produkt 79.521) für die nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz im Bezirk Pankow durchgeführten Straßenbaumaßnahmen zu beziffern und auszuweisen.
 

2.     Diese erhöhten Kosten gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Senat von Berlin geltend zu machen und auf ihren vollständigen Ersatz zu dringen.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Das im Jahr 2006 vom Abgeordnetenhaus beschlossene Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) sah umfassende – und wegweisende – Beteiligungsverfahren von Bürgerschaft und Bezirksverordnetenversammlungen vor. Die Umsetzung des Gesetzes war den Bezirken aufgetragen, ohne den Bezirken die tatsächlich notwendigen personellen und finanziellen Mittel dafür zuzumessen. Dass sich der Senat mit dem Erlass einer Ausführungsvorschrift bis zum Jahr 2010 Zeit ließ, führte zwischen den Bezirken sowohl zu höchst unterschiedlicher Umsetzung der Beteiligungsverfahren, als auch zu höchst unterschiedlichen damit verbundenen Kosten.

Der Bezirk Pankow hat als einziger Berliner Bezirk den vom Gesetz beschriebenen Rahmen der Bürger- und Gremienbeteiligung vollständig ausgeschritten. Das erzeugte Kosten, die höher waren als in anderen Bezirken. Durch die Median-Regel wirkten sie sich negativ auf das haushalterische Bezirksergebnis aus.

Das nun am 10. Mai 2012 ins Abgeordnetenhaus eingebrachte “Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes” sieht lediglich den Ersatz der von den Bezirken bereits vereinnahmten (und ggf. zurückzuzahlenden) Anliegerbeiträge vor. Begründet wird dies damit, das Gesetz habe den “Praxis-Test”“ nicht bestanden. Wenn Senat und Abgeordnetenhaus jedoch nur einen “Test” angeordnet haben, haben sie auch alle Kosten dafür zu tragen, und nicht die “Tester”.

Die vom Gesetz vorgesehenen umfänglichen Beteiligungsverfahren wurden in Pankow durchgeführt. Auf deren Kosten soll der Bezirk nach derzeitigem Stand sitzen bleiben. Das ist angesichts der prekären Haushaltssituation des Bezirkes nicht hinnehmbar.

 

 
 

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