Drucksache - VII-0137  

 
 
Betreff: Weniger Verkehrslärm in der Karower Bahnhofstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
22.05.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
12.06.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD 6. BVV am 25.04.2012
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 8. BVV am 29.08.12
VzK§13 BA, ZB10. BVV am 07.11.12
VzK§13 SB, BA, 25. BVV am 17.09.2014

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, das in der Bahnhofstraße in Berlin-Karow in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr nur Tempo-30 gefahren werden soll

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

An der Bahnhofstrasse befindet sich fast ausschließlich Wohnbebauung

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           .09.2014

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0137

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Weniger Verkehrslärm in der Karower Bahnhofstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

in Erledigung des in der 8.Tagung der BVV am 29.08.2012 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0137:

 

„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass in der Bahnhofstraße in Berlin Karow durchgängig auf der kompletten Länge eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet wird.

 

In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob die Bahnhofstraße aus dem übergeordneten Verkehrsnetz herausgenommen werden kann, um so die Errichtung einer Tempo-30-Zone auf der gesamten Länge der Bahnhofstraße zu ermöglichen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 52, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde durch das Bezirksamt zum aufgeworfenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten.

 

Im März 2013 wurde durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) entschieden und den zuständigen Bezirksstadträten mitgeteilt, dass die VLB aufgrund der Aufgabenzuweisung des Bezirksverwaltungsgesetzes direkt zugeleitete BVV-Beschlüsse nicht mehr prüfen wird. Den Bezirken wurde mitgeteilt, dass Anfragen an die VLB ausschließlich über die Hausleitung bei SenStadtUm erfolgen müssen. Zum Zeitpunkt der Umsetzung dieser Neuregelung durch SenStadtUm war der VLB vorliegende Drucksache zur Prüfung und Stellungnahme aber bereits direkt übersandt worden.

 

Das Bezirksamt hat seit Anfang 2013 mehrmals bei SenStadtUm nachgefragt, wie mit Anfragen aus der Zeit vor dem März 2013 verfahren wird und um Sachstand für die Berichterstattung gebeten. SenStadtUm hat nunmehr mitgeteilt, dass „selbstverständlich … diese Altvorgänge nicht unter eine später getroffene Regelung bzw. Klarstellung fallen“ können und dem Bezirksamt eine zusammenfassende Antwort zu den noch offenen Anfragen aus der Zeit vor März 2013 zukommen lassen.

 

SenStadtUm hat für die Drucksache VII-0238 - und VII-0137 - darin geantwortet:

 

„Gemäß dem verwaltungsrechtlichen Grundsatz zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO dürfen nur unmittelbar von verkehrsbedingtem Lärm und Abgasen betroffene Anwohner entsprechende Anträge auf verkehrliche Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingten Immissionen bei den Straßenverkehrsbehörden stellen. Eine Bearbeitung dieser beiden Drucksachen ist der VLB daher nicht möglich. Der VLB liegen derzeit keine entsprechenden Anträge von Anwohnern der Bahnhofstraße in Karow vor.“

 

Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

              Umwelt und Bürgerservice

:

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen