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Drucksache - VII-0125
Die BVV ersucht das Bezirksamt Pankow von Berlin, Potentialflächen für öffentlichen oder privaten Wohnungsbau ab einer Grundstücksgröße von 5.000qm schriftlich nach folgenden Kriterien aufzulisten (sortiert nach Ortsteilen): - Eigentumsverhältnisse (privat oder öffentlich) - Grundstücksgröße - Planungsrechtlicher Status - Frühestmöglicher Baubeginn - Mögliche GFZ, GRZ, maximale BGF
und der BVV im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen. Zu berücksichtigen bei der Erstellung dieser Übersicht sind insbesondere geeignete innerstädtische Bereiche - auch solche, die derzeit nicht als Wohnbauflächen vorgesehen sind.
In Beantwortung der kleinen Anfrage 0077/VII (die sich auf die von der BVV beschlossene Drucksache VII-0046 bezieht) gibt das Bezirksamt einen ersten Überblick über Grundstücke, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden und die für den Bau von Mietwohnungen geeignet sind. Die Antwort umfasst weder Potentialflächen, die sich in privatem Eigentum befinden, noch enthält sie detaillierte Angaben über die möglichen baulichen Nutzungen der entsprechenden Grundstücke. Insofern scheint es auch vor dem Hintergrund des durch die verstärkte Nachfrage steigenden Mietpreisniveaus angezeigt, hierzu eine detailliertere Übersicht zu erstellen, denn neben dem Schutz der Wohnungsbestände ist Neubau das wirkungsvollste Mittel zur Befriedigung der steigenden Nachfrage und damit zur Dämpfung der Mietenentwicklung. Die Aktivierung von innerstädtischen Wohnbauflächen folgt dabei dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung der kurzen Wege (Innenentwicklung statt Zersiedelung), führt zu einer besseren Ausnutzung der bestehenden Infrastruktur und hinsichtlich des Klimaschutzes sinnvollen baulichen Entwicklung. Die zu erarbeitende Übersicht soll als Grundlage für eine weiter gehende politische Bewertung dienen.
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