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Drucksache - VII-0112
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin.03.2012 Abteilung Jugend und Facility Management Bezirksstadträtin
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG
1. Gegenstand der Vorlage
Berufung beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VII. Wahlperiode.
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung selbst benannten Mitglieder (Anlage) mit beratender Stimme für jeweils eine Amtsperiode in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und bestimmt das in der Anlage benannte stellvertretende Mitglied, soweit erfolgt.
3. Begründung
Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.
Nach § 35 Abs. 8 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) die in § 35 Abs. 7 Nr. 3 bis 9 KJHG bezeichneten und durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes, den Bezirksschulbeirat, die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, den Integrationsausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung benannten Personen für jeweils eine Amtsperiode als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Gemäß § 35 Abs. 9 Satz 1 AG KJHG soll die Benennung der Mitglieder nach den Absätzen 5, 6 und 8 gleichmäßig nach Frauen und Männern erfolgen. Für jedes Mitglied ist gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.
In der Sitzung der BVV am 15.02.2012 sind mit Ausnahme der Personen, die der Integrations- und Jugendhilfeausschuss der BVV jeweils selbst der BVV zu benennen hat, die beratenden Mitglieder berufen worden.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2012 die beratenden Mitglieder sowie 1 Stellvertreter benannt und um deren Berufung gebeten.
In der Anlage werden der Bezirksverordnetenversammlung die in den Jugendhilfeausschuss zu berufenden beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses selbst sowie 1 Stellvertreter benannt.
4. Rechtsgrundlage
§ 35 Abs. 7 und 8 AG KJHG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
entfällt
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias KöhneChristine Keil BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
Anlage Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und ihr Stellvertreter
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