Drucksache - VII-0112  

 
 
Betreff: Berufung beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VII. Wahlperiode.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.03.2012 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA, 5. BVV am 14.03.12

Wird nachgereicht

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin.03.2012

Abteilung Jugend und Facility Management

Bezirksstadträtin

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Berufung beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VII. Wahlperiode.

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung selbst benannten Mitglieder (Anlage) mit beratender Stimme für jeweils eine Amtsperiode in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und bestimmt das in der Anlage benannte stellvertretende Mitglied, soweit erfolgt.

 

3. Begründung

 

Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.

 

Nach § 35 Abs. 8 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) die in § 35 Abs. 7 Nr. 3 bis 9 KJHG bezeichneten und durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes, den Bezirksschulbeirat, die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, den Integrationsausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung benannten Personen für jeweils eine Amtsperiode als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

Gemäß § 35 Abs. 9 Satz 1 AG KJHG soll die Benennung der Mitglieder nach den Absätzen 5, 6 und 8 gleichmäßig nach Frauen und Männern erfolgen. Für jedes Mitglied ist gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.

 

In der Sitzung der BVV am 15.02.2012 sind mit Ausnahme der Personen, die der Integrations- und Jugendhilfeausschuss der BVV jeweils selbst der BVV zu benennen hat, die beratenden Mitglieder berufen worden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2012 die beratenden Mitglieder sowie 1 Stellvertreter benannt und um deren Berufung gebeten.

 

In der Anlage werden der Bezirksverordnetenversammlung die in den Jugendhilfeausschuss zu berufenden beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses selbst sowie 1 Stellvertreter benannt.

 

 

4.    Rechtsgrundlage

 

§ 35 Abs. 7 und 8 AG KJHG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

6.    Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

entfällt

 

8. Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias KöhneChristine Keil

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für

Jugend und Facility Management

 

 

 


Anlage

Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und ihr Stellvertreter

 

 

Vertreter/in für

beratendes
Mitglied

Stell-
vertreter

Gesetzliche Grundlage

Anschrift

AG nach § 78 SGB VIII - Leistungen und Hilfen zur Erziehung -

 

Ralf Schlüter

 

 

 

§ 35 Abs. 7 Nr. 9 und Abs. 8 AG KJHG Benennung durch den Jugendhilfeaus-schuss

 

casablanca gGmbH

Kinderwohnprojekt Weißensee

Pistoriusstr. 108

13086 Berlin

AG nach § 78 SGB VIII - Jugendberufshilfe -

 

Jenni Schmied

 

 

 

§ 35 Abs. 7 Nr. 9 und Abs. 8 AG KJHG Benennung durch den Jugendhilfeaus-schuss

 

Werkschule Berlin e.V. Wriezener Str. 38
13359 Berlin

 

AG nach § 78 SGB VIII - Jugendarbeit -

 

Kai Wegener

 

 

 

§ 35 Abs. 7 Nr. 9 und Abs. 8 AG KJHG Benennung durch den Jugendhilfeaus-schuss

 

Jugendfreizeiteinrichtung

Atelier 89

Hanns-Eisler-Str.7

10409 Berlin

AG nach § 78 SGB VIII - Jugendberufshilfe -

 

 

Martin Winzer

 

 

§ 35 Abs. 7 Nr. 9 und Abs. 8 AG KJHG Benennung durch den Jugendhilfeaus-schuss

 

Werkschule Berlin e.V. Wriezener Str. 38
13359 Berlin

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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