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Drucksache - VII-0105
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache – Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Verordnung über die Veränderungssperre XVIII-1/9 für das Grundstück Grundackerweg 6/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am …… 2012 folgenden Beschluss gefasst:
Die Veränderungssperre XVIII-1/9 für das Grundstück Grundackerweg 6/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow wird als Rechtsverordnung beschlossen.
Begründung
Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache – VII-0059 auf ihrer 4. Tagung am 15.02.2012 die Verordnung über die Veränderungssperre XVIII-1/9 für das Grundstück Grundackerweg 6/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) beschlossen.
Mit dem o. g. Beschluss hat das Bezirksamt daher die Rechtsverordnung über die Veränderungssperre XVIII-1/9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow erlassen. Sie tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage: Kopie der Rechtsverordnung
……………………. ………………………. Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
V e r o r d n u n g über die Veränderungssperre XVIII-1/9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow
Vom 2012
Auf Grund des § 16 Absatz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:
§ 1
Für das Grundstück Grundackerweg 6/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow, für das das Bezirksamt neben anderen Grundstücken die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat, tritt eine Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuchs ein.
§ 2
Je ein Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre liegt zur kostenfreien Einsichtnahme beim Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung und Fachbereich Bauaufsicht, aus.
§ 3
Auf die Vorschriften über
1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre (§ 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs) und
2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 18 Absatz 3 des Baugesetzbuchs)
wird hingewiesen.
§ 4
Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.
§ 5
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 2012
Bezirksamt Pankow von Berlin
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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