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Drucksache - VII-0089
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0089
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Windeignungsgebiete ausweisen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 6. Sitzung am 25.04.2012 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr. VII-0089 -
"Dem Bezirksamt wird empfohlen,
sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass ein gesamtberliner Konzept zur Ausweisung von sogenannten Windeignungsgebieten erstellt wird und diese sodann zeitnah festgesetzt werden."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im November 2012 mitteilte, wird sie keine Initiative ergreifen, um auf landesplanerischer Ebene Vorranggebiete für die Windenergienutzung einzurichten. Bereits im Vorfeld wurde in einem Schreiben des Staatssekretärs Herrn Gaebler vom 24.10.2012 an den Bezirksbürgermeister dargelegt, dass bereits in den Jahren 2004 und 2005 intensiv diskutiert wurde, ob Windeignungsgebiete für das Land Berlin festgelegt werden sollen. Seinerzeit wurde nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, keine Vorranggebiete für Windenergienutzung im FNP darzustellen. Weiterhin wird im genannten Schreiben ausgeführt, dass ein informeller Plan mit ausgewiesenen Windeignungsgebieten, wie z. B. das Planwerk NordOst, die Genehmigung einzelner Anlagen ebenso wenig erleichtern würde. Der Staatssekretär verweist auf die verbindliche Bauleitplanung, da in einem Bebauungsplanverfahren wesentliche Aspekte des Genehmigungsverfahrens geprüft und abgewogen werden würden.
Im Stadtentwicklungsplan Klima der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird erklärt, dass aufgrund erheblicher Konflikte geeignete Standorte im Berliner Stadtgebiet schwer zu finden sind. Weiter wird dort ausgeführt, dass die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie für das Berliner Stadtgebiet sich nicht zweckmäßig erwiesen hat. Eine solche Ausweisung würde Windkraftanlagen an anderen Stellen ausschließen. Das aber ist nicht beabsichtigt. Einerseits gibt es angesichts laufender technischer Weiterentwicklungen keine dauerhaft verbindliche Parameter für Windkraftanlagen, die einer Ausweisung abschließend hätten zugrunde gelegt werden können. Faktoren wie Nabenhöhe und Rotordurchmesser sind aber wichtige Kriterien für die Beurteilung, gerade unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen zu angrenzenden Nutzungen wie beispielsweise Wohn- oder Klinikstandorten. Anderseits sind der Windenergienutzung durch Siedlungsstruktur, Siedlungsdichte und Freiraumsituation im Berliner Stadtgebiet enge Grenzen gesetzt. Im StEP Klima wird präferiert, die Eignung konkreter Standorte jeweils im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bestimmen.
In diesem thematischen Zusammenhang wurde im Rahmen des Bezirksgespräches der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung I, Stadt- und Freiraumplanung, am 16.01.2013 mit dem BzStR für Stadtentwicklung seitens SenStadt Um über die Absicht informiert, im Vorfeld der Aktualisierung des Planwerks Nordostraum zu untersuchen, ob und wie der Landschaftsraum des Berliner Barnim zu differenzieren wäre: Die verschiedenen Freiflächentypen sind unter erholungsfunktionellen, ökologischen und gestalterischen Aspekten differenziert zu betrachten. Ihre Qualitäten und Defizite und die daraus abzuleitenden Anforderungen und Entwicklungsziele sind wichtige Ausgangspunkte für die künftige Freiraumentwicklung. Der FNP stellt bereits verschiedene Freiflächentypen, wie Grünfläche und Landwirtschaftsfläche und für Grünflächen verschiedene Zweckbestimmungen dar: Feld, Flur, Wiese (überwiegend landwirtschaftlich genutzt) bzw. Parkanlage. SenStadtUm erwägt, hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der Errichtung von Anlagen für alternative Energie, insbesondere Windkraftanlagen (privilegiert gem. § 35 Abs. 1 BauGB) mit den Zielen des FNP dessen Darstellungen klarstellend weiter zu differenzieren.
Die in dieser Drucksache benannten Flächen östlich und westlich der Schönerlinder Straße sind Bestandteil des Entwicklungskonzeptes für den produktionsgeprägten Bereich (EpB) - Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe, EpB-Gebiet 39 - Schönerlinder Straße und EpB-Gebiet 40 Buchholz-Nord. Anlagen zur alternativen Stromerzeugung entsprechen nicht primär den Zielen des Entwicklungskonzeptes. Im Rahmen der Erörterung von Standorten für Windkraftanlagen wurde von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung aber auch beurteilt, dass die "Erzeugung von Energie" nicht grundsätzlich den Zielen des EpB widerspricht. Allerdings soll der Standort Buchholz-Nord gemäß Festlegung im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) und im Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe diese Fläche als einziger Vorsorgestandort für gewerblich-industrielle Vorhaben (Großbetrieben) in Berlin vorgehalten werden.
Ob Teil- oder Zwischennutzungen mit den Planungszielen vereinbar sind, steht zur Diskussion. Die planerische Qualifizierung der Entwicklungsziele sollte über informelle Planungen i. V. mit erforderlicher Bauleitplanung erfolgen. Der Bezirk Pankow ist dazu derzeit personell nicht in der Lage.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des gewerblichen Standorts für das Land Berlin, besteht möglicherweise ein dringendes Gesamtinteresse Berlins bzw. eine außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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