Drucksache - VII-0082  

 
 
Betreff: Lage des Fußgängerüberweges an der Einmündung Hubertusdamm in die Bahnhofstraße in Berlin - Karow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.02.2012 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
28.02.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
13.03.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 4. BVV
Beschlussempfehlung VerkOrd 6. BVV am 25.04.12
VzK§13 BA, ZB 8. BVV am 29.08.12
VzK§13 BA, ZB 11. BVV am 12.12.12
VzK§13 SB, BA, 25. BVV am 17.09.2014

Antrag der Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Der Fußgängerüberweg wurde angelegt, als der S-Bahnhof Karow nur einen Eingang an der Bahnhofstraße hatte und die Bushaltestelle sich im Hubertusdamm kurz vor der Einmündung in die Bahnhofstraße befand

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           .09.2014

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0082

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Lage des Fußgängerüberweges an der Einmündung Hubertusdamm in die Bahnhofstraße in Berlin - Karow

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 4.Tagung der BVV am 15.02.2012 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0082:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Lage des Fußgängerüberweges an der Einmündung Hubertusdamm in die Bahnhofstrasse in Berlin–Karow,  zu überprüfen. Zu prüfen ist, ob durch die Veränderung der Lage oder die Aufhebung des Fußgängerüberweges die Gefährdung an dieser Kreuzung deutlich reduziert werden kann. Ersatzweise ist die Einrichtung einer Lichtsignalanlage zu prüfen.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 52, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde durch das Bezirksamt zum aufgeworfenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten.

 

Im März 2013 wurde durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) entschieden und den zuständigen Bezirksstadträten mitgeteilt, dass die VLB aufgrund der Aufgabenzuweisung des Bezirksverwaltungsgesetzes direkt zugeleitete BVV-Beschlüsse nicht mehr prüfen wird. Den Bezirken wurde mitgeteilt, dass Anfragen an die VLB ausschließlich über die Hausleitung bei SenStadtUm erfolgen müssen. Zum Zeitpunkt der Umsetzung dieser Neuregelung durch SenStadtUm war der VLB vorliegende Drucksache zur Prüfung und Stellungnahme aber bereits direkt übersandt worden.

 

Das Bezirksamt hat seit Anfang 2013 mehrmals bei SenStadtUm nachgefragt, wie mit Anfragen aus der Zeit vor dem März 2013 verfahren wird und um Sachstand für die Berichterstattung gebeten. SenStadtUm hat nunmehr mitgeteilt, dass „selbstverständlich … diese Altvorgänge nicht unter eine später getroffene Regelung bzw. Klarstellung fallen“ können und dem Bezirksamt eine zusammenfassende Antwort zu den noch offenen Anfragen aus der Zeit vor März 2013 zukommen lassen.

 

SenStadtUm hat für die Drucksache VII-0082 darin geantwortet:

 

Die Frage der Lage des Fußgängerüberweges (FGÜ) wurde bereits am 8.8.2012 im Rahmen eines Ortstermins von der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußgängerverkehrs“ (AG-FGÜ) geprüft. Diese Arbeitsgruppe hatte sich auch für die Anordnung des FGÜ entschieden. Da neben Vertretern der Polizei auch je ein Vertreter des bezirklichen Tiefbauamtes sowie Ihrer Straßenverkehrsbehörde anwesend waren, dürfte Ihnen das Ergebnis dieses Ortstermins bekannt sein.

 

Die Anlage des FGÜ in der Bahnhofstraße unmittelbar westlich des einmündenden Hubertusdamms ist entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) erfolgt. Die von der BVV in der Begründung zum Beschluss dargelegten Probleme sind auf das Fehlverhalten der Fahrzeugführer zurückzuführen. Seit 1.1.2009 (bis zur Abfrage in 2012) hatten sich dadurch zwei Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung ereignet, was allerdings im Hinblick auf den langen Auswertungszeitraum keine Auffälligkeit darstellt. Zur Erhöhung der Sicherheit ist der FGÜ bereits mit einer unbefristeten Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h überlagert. Des Weiteren wurde zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der aus dem Hubertusdamm nach rechts abbiegenden Fahrzeuge am 17.9.2012 ein Hinweisschild nach Zeichen 134 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO – („Fußgängerüberweg“) mit dem Zusatzzeichen 1000-21 StVO (rechts) angeordnet und am 9.10.2012 umgesetzt.

 

Ergänzend zu der Abfrage für den Zeitraum 2009 bis 2012 wurde nun von der VLB noch eine aktuelle polizeiliche Unfallstatistik eingeholt. Danach hat sich ein weiterer Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung am Fußgängerüberweg ereignet. Hierbei übersah ein aus dem Hubertusdamm abbiegender Kraftfahrer den am FGÜ querenden Fußgänger. Dieses Fehlverhalten (Verstoß gegen § 9 Abs. 4 und § 26 Abs. 1 StVO) hätte allerdings nicht durch weitere ergänzende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen ausgeschlossen werden können.

 

Eine Verlegung des FGÜ innerhalb der Bahnhofstraße oder auch in den Hubertusdamm ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, da u. a. durch vorhandene Straßenbäume Sichtbehinderungen bestehen sowie diese die geradlinige Anlage eines FGÜ ausschließen. Auch sind FGÜ in der Gehrichtung der Fußgänger anzulegen, da anderenfalls auch außerhalb des FGÜ gequert werden würde.

 

Der vorgeschlagene Ersatz des bestehenden FGÜ durch eine Lichtzeichenanlage (LZA) wäre aufgrund des ebenfalls durch ihre BVV festgestellten Rückganges der Querungszahlen infolge veränderter Laufbeziehungen durch die Eröffnung eines zweiten Bahnhofszuganges im Hubertusdamm und der Errichtung von Einkaufsmöglichkeiten und eines neuen Busterminals in diesem Bereich nicht gerechtfertigt.

 

Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

              Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen