Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0082
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .09.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0082
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Lage des Fußgängerüberweges an der Einmündung Hubertusdamm in die Bahnhofstraße in Berlin - Karow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 4.Tagung der BVV am 15.02.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0082:
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Lage des Fußgängerüberweges an der Einmündung Hubertusdamm in die Bahnhofstrasse in Berlin–Karow, zu überprüfen. Zu prüfen ist, ob durch die Veränderung der Lage oder die Aufhebung des Fußgängerüberweges die Gefährdung an dieser Kreuzung deutlich reduziert werden kann. Ersatzweise ist die Einrichtung einer Lichtsignalanlage zu prüfen“.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 52, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde durch das Bezirksamt zum aufgeworfenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten.
Im März 2013 wurde durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) entschieden und den zuständigen Bezirksstadträten mitgeteilt, dass die VLB aufgrund der Aufgabenzuweisung des Bezirksverwaltungsgesetzes direkt zugeleitete BVV-Beschlüsse nicht mehr prüfen wird. Den Bezirken wurde mitgeteilt, dass Anfragen an die VLB ausschließlich über die Hausleitung bei SenStadtUm erfolgen müssen. Zum Zeitpunkt der Umsetzung dieser Neuregelung durch SenStadtUm war der VLB vorliegende Drucksache zur Prüfung und Stellungnahme aber bereits direkt übersandt worden.
Das Bezirksamt hat seit Anfang 2013 mehrmals bei SenStadtUm nachgefragt, wie mit Anfragen aus der Zeit vor dem März 2013 verfahren wird und um Sachstand für die Berichterstattung gebeten. SenStadtUm hat nunmehr mitgeteilt, dass „selbstverständlich … diese Altvorgänge nicht unter eine später getroffene Regelung bzw. Klarstellung fallen“ können und dem Bezirksamt eine zusammenfassende Antwort zu den noch offenen Anfragen aus der Zeit vor März 2013 zukommen lassen.
SenStadtUm hat für die Drucksache VII-0082 darin geantwortet:
„Die Frage der Lage des Fußgängerüberweges (FGÜ) wurde bereits am 8.8.2012 im Rahmen eines Ortstermins von der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußgängerverkehrs“ (AG-FGÜ) geprüft. Diese Arbeitsgruppe hatte sich auch für die Anordnung des FGÜ entschieden. Da neben Vertretern der Polizei auch je ein Vertreter des bezirklichen Tiefbauamtes sowie Ihrer Straßenverkehrsbehörde anwesend waren, dürfte Ihnen das Ergebnis dieses Ortstermins bekannt sein.
Die Anlage des FGÜ in der Bahnhofstraße unmittelbar westlich des einmündenden Hubertusdamms ist entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) erfolgt. Die von der BVV in der Begründung zum Beschluss dargelegten Probleme sind auf das Fehlverhalten der Fahrzeugführer zurückzuführen. Seit 1.1.2009 (bis zur Abfrage in 2012) hatten sich dadurch zwei Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung ereignet, was allerdings im Hinblick auf den langen Auswertungszeitraum keine Auffälligkeit darstellt. Zur Erhöhung der Sicherheit ist der FGÜ bereits mit einer unbefristeten Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h überlagert. Des Weiteren wurde zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der aus dem Hubertusdamm nach rechts abbiegenden Fahrzeuge am 17.9.2012 ein Hinweisschild nach Zeichen 134 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO – („Fußgängerüberweg“) mit dem Zusatzzeichen 1000-21 StVO (rechts) angeordnet und am 9.10.2012 umgesetzt.
Ergänzend zu der Abfrage für den Zeitraum 2009 bis 2012 wurde nun von der VLB noch eine aktuelle polizeiliche Unfallstatistik eingeholt. Danach hat sich ein weiterer Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung am Fußgängerüberweg ereignet. Hierbei übersah ein aus dem Hubertusdamm abbiegender Kraftfahrer den am FGÜ querenden Fußgänger. Dieses Fehlverhalten (Verstoß gegen § 9 Abs. 4 und § 26 Abs. 1 StVO) hätte allerdings nicht durch weitere ergänzende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen ausgeschlossen werden können.
Eine Verlegung des FGÜ innerhalb der Bahnhofstraße oder auch in den Hubertusdamm ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, da u. a. durch vorhandene Straßenbäume Sichtbehinderungen bestehen sowie diese die geradlinige Anlage eines FGÜ ausschließen. Auch sind FGÜ in der Gehrichtung der Fußgänger anzulegen, da anderenfalls auch außerhalb des FGÜ gequert werden würde.
Der vorgeschlagene Ersatz des bestehenden FGÜ durch eine Lichtzeichenanlage (LZA) wäre aufgrund des ebenfalls durch ihre BVV festgestellten Rückganges der Querungszahlen infolge veränderter Laufbeziehungen durch die Eröffnung eines zweiten Bahnhofszuganges im Hubertusdamm und der Errichtung von Einkaufsmöglichkeiten und eines neuen Busterminals in diesem Bereich nicht gerechtfertigt.“
Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |