Drucksache - VII-0078  

 
 
Betreff: Freigabe notwendiger Haushaltsmittel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.02.2012 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 4 BVV
Antrag Linke&Piraten, 2. Ausfertigung, 4. BVV
Änderungsantrag SPD, 4. BVV
Ausfertigung nach Beschlussfassung Linke und Piraten, 4. BVV
VzK§13 BA, SB, 6. BVV am 25.04.12

Antrag Linksfraktion zur 4

 

 

 

Siehe Anlage

Mit dem 1

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                    .2012

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0078

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Freigabe notwendiger Haushaltsmittel

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 4.Tagung der BVV am 15.02.2012 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0078

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich entsprechend Artikel 89 Absatz 1 der Verfassung von Berlin die Haushaltsmittel freizugeben, die zum Aufrechterhalten des angemessenen Betriebes der kommunalen Einrichtungen in der Jugend-, Schul-, Bildungs- und Kulturarbeit erforderlich sind.

Dabei hat das Bezirksamt dem Grundsatz zu folgen, dass eine „Einrichtung“ kein leeres Gebäude ist, sondern ein Betrieb mit Leistungen und fachlichen Angeboten unterschiedlichster Form.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Mit dem Beschluss des Bezirksamtes über den Haushaltsplanentwurf am 07.02.2012 war für alle Geschäftsbereiche eine Planungsgrundlage für das Haushaltsjahr 2012 gegeben. Daher erfolgte die Mittelfreigabe zum Erhalt der bestehenden Einrichtungen auf Grundlage der neuen Haushaltsansätze und der in Artikel 89 VvB genannten Kriterien.

 

Wir bitten, die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

                          

 

 
 

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