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Drucksache - VII-0053
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0053
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verkehrssicherheit in der Hauptstraße im OT Rosenthal erhöhen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 4.Tagung der BVV am 15.02.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0053:
"Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die Verkehrssicherheit auf dem östlichen Ast der Hauptstraße (in Höhe der Kirche) im Pankower Ortsteil Rosenthal zu erhöhen. Hierzu soll geprüft werden, ob der Verkehr auf diesem Ast der Hauptstraße durch die Anordnung des Zeichens 267 ("Verbot der Einfahrt") in Verbindung mit dem Zeichen 1020-12 ("Fahrradfahrer und Anlieger frei") reduziert und damit die Verkehrssicherheit erhöht werden kann."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Um eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation zu erzielen, ist der Straßenraum im Sinne einer Verkehrsberuhigung baulich und verkehrlich umzugestalten, so dass der Hauptverkehr über den übergeordneten Teil der Hauptstraße erfolgt und die Umfahrung für den Durchgangsverkehr unattraktiv ist. Die Beschilderung von verkehrsberuhigten Bereichen ist erst im Nachgang der Umgestaltung des Straßenraumes möglich.
Eine bauliche Veränderung der Umfahrung zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs ist derzeit aufgrund der aktuellen Finanzsituation in der Straßenunterhaltung nicht möglich. Andere bauliche Maßnahmen, wie Aufpflasterungen oder aufgedübelte Kissen, kommen aus Kostengründen derzeit ebenfalls nicht in Betracht. Eine endgültige Lösung muss im Zusammenhang mit der Planung für die Investitionsvorhaben Schönhauser Straße sowie Hauptstraße gefunden werden. Sowohl die grundhafte Instandsetzung der Hauptstraße im Ortsteil Rosenthal von der Friedrich-Engels-Straße bis zur Mönchmühler Straße sowie der Schönhauser Straße von Hauptstraße bis Kastanienallee sind im Entwurf der bezirklichen Investitionsplanung 2013 - 2017 mit jeweiligem Baubeginn im Jahr 2017 aufgeführt. Die in Frage kommenden Umbaumaßnahmen sind im 4. Zwischenbericht aufgelistet und werden ggf. in den entsprechenden Entwurfsplanungen berücksichtigt. Die abschließende Diskussion erfolgt dann zum gegebenen Zeitpunkt im zuständigen Fachausschuss.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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