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Drucksache - VII-0038
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0038
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Öffentlichkeit bei Baumarbeiten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 5. Tagung der BVV am 14.03.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0038
"Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zu Baumfällungen, Gutachten und Öffentlichkeitsarbeit vorzulegen. Dies betrifft Bäume auf öffentlichen wie auf privaten Flächen.
Der Konzeptentwurf ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen zur Beratung am 08. September 2012 vorzulegen. Der Ausschuss beschließt die endgültige Fassung."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt informiert monatlich über geplante Baumfällungen und größere Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen in öffentlichen Grünanlagen und auf Privatgrundstücken auf der Internet-Seite des Bezirkes unter:
http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/aun/news_umweltschutz.html
Monatlich werden die aktuellen Baumfäll-Listen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünflächen sowie dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz vorgelegt.
Größere Maßnahmen an Bäumen in öffentlichen Grünflächen oder an Straßenbäumen werden in der Regel zwei bis drei Wochen vor der geplanten Ausführung in mehreren Tageszeitungen und Wochenblättern veröffentlicht. Zusätzlich wird die Öffentlichkeit durch Plakate im Umfeld der vorgesehenen Maßnahme informiert, z. B. an Hauseingängen. Dies gilt nicht für akut notwendig werdende Maßnahmen mit Dringlichkeit oder bei Gefahr im Verzuge, z. B. nach Schäden durch Unfall oder Vandalismus. Eine Veröffentlichung der Information zu einem früheren Zeitpunkt hat sich nach Erfahrungen des Bezirkes nicht bewährt, da zwischen Veröffentlichung und der tatsächlichen Ausführung ein längerer Zeitraum vergeht, was eher dazu beiträgt, dass die Information wieder in Vergessenheit gerät und die Plakate bis zum Zeitpunkt der Ausführung bereits wieder entfernt worden sind.
Eine Information über den zu leistenden Ausgleich oder Ersatzpflanzung kann an dieser Stelle nicht aufgeführt werden, da dieser in der Regel frühestens erst in der folgenden Vegetationsruhe erfolgen kann. Für Ersatzpflanzungen ist eine umfängliche Vorbereitung des vorgesehenen Standortes erforderlich, der in der Regel über Monate mit den Abteilungen Neubau Straße und / oder Grünflächen, Schul- und Sportamt, Leitungsträgern, privaten und öffentlichen Bauträgern, teilweise mit Bürgerinitiativen und der mit dem 100-Bäume-Programm befassten Senatsstelle abzustimmen ist.
Eine Veröffentlichungspflicht für Baumfällungen auf privaten Grundstücken besteht nicht. Das Bezirksamt kann im Rahmen des Antragsverfahrens auf Baumfällung oder Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen auf die Möglichkeit einer Veröffentlichung hinweisen, jedoch nicht verpflichtend beauflagen.
Im Übrigen steht im Rahmen der produktbezogenen Kostenerfassung der Verwaltung (KLR) kein entsprechendes Produkt zur Verfügung, unter der diese zusätzlichen eingeforderten Personal- und Sachkosten derzeit verbucht werden können.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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