Drucksache - VII-0024  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit vor der Grundschule im Panketal verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Johannes Kraft (Fraktion CDU) für Jürgen RahnBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2011 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
06.12.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2011 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.02.2012 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Johannes Kraft für Herr Rahn
Beschlussempfehlung VerkOrd
VzK§13 ZB, BA, BVV am 15.02.12
VzK§13 BA, SB 23. BVV am 21.05.14

Drucksachen

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Ich muss immer wieder feststellen, dass trotz der vielfältigen Maßnahmen Zebrastreifen, Zone 30 (allerdings nur Mo-Fr), Geschwindigkeitshinweis (nur Mo-Fr) und Schülerlotseneinsatz (i

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                .05.2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0024

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Verkehrssicherheit vor der Grundschule im Panketal verbessern

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 3.Tagung der BVV am 14.12.2011 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0024:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, Varianten zu prüfen, wie die Querung der Achillesstraße im Pankower Ortsteil Karow vor der Schule im Panketal am Fußgängerüberweg sicherer gemacht werden kann.

Ziel der Untersuchung soll es sein, die gerade für Kinder stark eingeschränkten Sichtbeziehungen zwischen ihnen und den anderen Verkehrsteilnehmern zu verbessern. Sollte die Untersuchung ergeben, dass dies nicht möglich ist, wird das Bezirksamt ersucht, alternative Querungshilfen (Anforderungsampel) in Betracht zu ziehen und deren Realisierbarkeit zu prüfen."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten. Die Antwort liegt vor.

 

Die Verkehrslenkung Berlin hat geantwortet:

 

"Der Fußgängerüberweg (FGÜ) dient in erster Linie der Schulwegsicherung und zusätzlich zur Querungserleichterung der beidseitig vorhandenen Bushaltestellenbereiche. Nach Maßgabe der R-FGÜ befindet sich die FGÜ- Furt in Mittellage zwischen besagten Bushaltestellenbereichen. Ebenso ist dieser FGÜ- Standort Bestandteil der Tempo 30 vor Schulen-Regelung und somit mit einer befristeten Geschwindigkeitsreduzierung überlagert.

Mittels Verkehrserhebung vom 27.03.2012 wurden in der Zeit zwischen 7 - 8 h 170 Querungen, davon 98 Jugendliche, registriert und bildeten somit im Tagesverlauf den Höchstwert an Fußgängerquerungen. Im gleichen Zeitraum wurden durchschnittlich 454 Kfz gezählt.

 

Im Zeitraum zwischen 16 -17h wurde mit 155 Querungen der zweite Höchstwert an Fußgängerquerungen ermittelt. Zum Vergleich wurden hier durchschnittlich 574 Kfz gezählt, was auch der Höchstwert der Kfz-Belastung innerhalb der 12-Std.-Zählung ist. Gemäß der R-FGÜ-Tabelle 2008 ist ein FGÜ bei 150 - 250 Fußgängern /h bei zeitgleicher Kfz-Belastung zwischen 450 - 600 Kfz/h, möglich.

 

Anhand von zahlreichen Ortsbesichtigungen zu unterschiedlichen Tageszeiten sowie an verschiedenen Tagen wurde das Verkehrsgeschehen in Augenschein genommen. Im Rahmen dieser Beobachtungen konnten im Ergebnis keine Anhaltspunkte gewonnen werden, welche zwingend weitere verkehrliche Maßnahmen erfordern würden. Sämtliche Fußgängerquerungen erfolgten ohne Beeinträchtigungen. Der Vorrang wartender Fußgänger als auch Radfahrer vor einer Querung wurde durchweg beachtet und mit dem Halten vor dem FGÜ ermöglicht.

Durch den geradlinigen Fahrbahnverlauf der Achillesstr. sind gute Sichtbeziehungen in beiden Fahrtrichtungen gegeben. Beidseitig des FGÜ sind mittels Metallpollern Stellflächen für ruhenden Verkehr blockiert, was zur besseren Erkennbarkeit wartender Fußgänger beiträgt. Zusätzlich sind Dialogdisplays in beiden Fahrtrichtungen vorhanden, welche die Fahrzeugführer zusätzlich sensibilisieren.

 

Seit dem 01.01.2009 wurden insgesamt zwei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung, darunter ein Unfall mit einem Kind, welches hinter einem haltenden Bus über den FGÜ rannte, polizeilich erfasst.

So sehr ich diese Unfälle auch bedauere, können diese Fehlverhalten nicht durch weitere verkehrliche Maßnahmen unterbunden werden. Auch die Einrichtung einer Fußgängersignalanlage als Ersatz für den vorhandenen FGÜ kann derartiges Fehlverhalten nicht verhindern. Zumal hier zu beachten wäre, dass das Überqueren der Fahrbahn dann nur noch während der Grünphase für die Fußgänger möglich wäre und die Kinder im Hinblick auf die dort angelegten Bushaltestellen bei ankommenden Bussen erst das Grünlicht abwarten müssten. Rotlichtverstöße sind dann nicht auszuschließen. Bei der aktuellen vorhandenen Querungsanlage durch einen FGÜ können die Kinder zu jeder Zeit die Straße überqueren.

 

Ich bitte daher um Verständnis, dass aktuell keine anderweitigen Maßnahmen gerechtfertigt sind."

 

Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme der VLB zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,

              Kultur, Umwelt und Bürgerservice

 
 

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