Drucksache - VI-1386  

 
 
Betreff: Call-a-bike
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.09.2011 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskünfte ersucht:

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskünfte ersucht:

 

1.      Ziel des Demonstrationsprojektes „Stadtrad“, realisiert über das System „Call-a-bike“ der DB Rent GmbH, soll die Integration des Verkehrsmittels Fahrrad in den Öffentlichen Verkehr sein. Wie erfolgt diese Integration?

 

2.      Warum werden an den Fahrradstationen keine Hinweisschilder auf die nächstgelegene Haltestelle des ÖPNV angebracht, obwohl sich die meisten Fahrradstationen im OT Prenzlauer Berg nicht einmal in Sichtweite bestehender Bahnhöfe oder BVG-Haltestellen befinden?

 

3.      Auf welche Art und Weise ist die Tarifstruktur des bestehenden ÖPNV mit der Tarifstruktur des Call-a-bike-Systems der DB Rent kompatibel? Wie wird technische Kompatibilität der Tarifstrukturen hergestellt?

 

4.      Am 15.3.2011 wurde dem Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mitgeteilt, das Bezirksamt habe mit der DB Rent Gespräche über die Errichtung von Fahrradstationen an oder in der Nähe von Car-sharing-Stationen geführt. Handelt es sich demnach nicht vielmehr um ein Modelprojekt für eine Integration von einem privatrechtlichen Fahrradverleih und einem privatrechtlichen Autoverleih?

 

5.      Hat das Bezirksamt von der DB Rent GmbH eine Sicherheitsleistung nach §11, Abs. 4 Berliner Straßengesetz erhoben? Wenn nein, warum nicht?

 

6.      Beabsichtigt das Bezirksamt, die von der Senatsverwaltung vorgelegte Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der DB Rent zu unterzeichnen, obwohl dem der BVV-Beschluss Drucksache VI-1359 entgegensteht?

 

7.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Zweck der vom Senat angeregten Gebührenfreiheit für Sondernutzung ausschließlich in der Gewährung wirtschaftlicher Vorteile für den Errichter derartiger Anlagen auf öffentlichem Straßenland besteht?

 

8.      Wie hoch sind die Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau, und Stadtentwicklung, die die DB Rent für dieses Demonstrationsprojekt erhält?

 

9.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Landesrechnungshof die Praxis, auf Empfehlung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren zu verzichten, bereits kritisiert hat?

 

10.  Wenn ja, warum wurden von der DB Rent dann immer noch keine Gebühren erhoben?

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen