Drucksache - VI-1381  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 8 - die Grenze verläuft entlang der S – Bahn – Trasse, der Straßenzüge Greifswalder Straße und Landsberger Allee sowie entlang der Grenze zum Ortsteil Weißensee und der Bezirksgrenze zu Lichtenberg -im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.09.2011 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              23.08.2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:               

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 8

- die Grenze verläuft entlang der S – Bahn – Trasse, der Straßenzüge Greifswalder Straße und Landsberger Allee sowie entlang der Grenze zum Ortsteil Weißensee und der Bezirksgrenze zu Lichtenberg - im Bezirk Pankow

 

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk - die Grenze verläuft entlang der S – Bahn – Trasse, der Straßenzüge Greifswalder Straße und Landsberger Allee sowie entlang der Grenze zum Ortsteil Weißensee und der Bezirksgrenze zu Lichtenberg - im Bezirk Pankow

 

Herr

Klaus Walter             

Görschstraße 22

13 187 Berlin

 

zur Schiedsperson gewählt.

 

 

3. Begründung

 

Durch die Niederlegung des Amtes der bisherigen Schiedsperson Frau Martina Wägner ist der Schiedsamtsbezirk 8 neu zu besetzen.

 

Zum Zwecke der Neubesetzung wurde gem. § 3 Abs. 2 BlnSchAG am 27.04.2011 in der Presse, im Internet und durch zahlreiche öffentliche Aushänge bekannt gemacht, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger um das Amt bewerben können. Die Bewerbungsfrist endete am 14.06.2011.

 

Es bewarben sich insgesamt 4 Bürgerinnen und Bürger, von denen alle auf der Grundlage der vorgelegten Bewerbungen am 02.08., 04.08. und 11.08.11 zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurden. Die Gespräche mit den Bewerbern führten der Leiter des Fachbereichs Bürgerämter, Herr Schulze, die Leiterin der Geschäftsstelle Bürgerämter, Frau Tredup, die auch für die verwaltungstechnische Betreuung der Schiedsämter zuständig ist und die Stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner – Bezirksvereinigung Berlin (BDS) Frau Grasme gemeinsam.

 

Bei der Vorauswahl der Bewerber/innen wurden folgende Kriterien angewandt:

 

-              lassen die dargelegten Gründe für die Bewerbung deutlich erkennen, dass ein ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgabe besteht,

 

-              verfügen sie über einschlägige Rechtskenntnisse und besitzen bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet (Einsatz als Schöffe, ehrenamtliche/r Richter/innen, Streitschlichter, Mediation).

 

Bei der Auswahl der Bewerber/innen wurden zusätzlich folgende Kriterien zugrunde gelegt:

 

-              Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

 

-              ruhiges und sachliches Auftreten, Wortgewandtheit.

 

Der zur Wahl vorgeschlagene Schiedsamtskandidat erfüllt diese Kriterien aus Sicht des Amtes für Bürgerdienste und Wohnen und des BDS vollumfänglich. Er verfügt über mehrjährige Erfahrungen in der Schöffentätigkeit, zeigt ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der Aufgabe, ist wortgewandt und tritt sehr ruhig und sachlich auf. Der für die Neuwahl vorgeschlagene Kandidat erklärte ferner seine Bereitschaft, sich für die Ausübung des Schiedsamts fortbilden zu lassen.

 

 

4. Rechtsgrundlage

 

a)   §  3 Abs. 1  Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109),

zuletzt geändert durch Art. XII Nr. 43 DienstrechtsänderungsG vom 19.03.2009

(GVBl. S. 70)

 

b)   §  9 Abs. 1  des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks-    verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372);

 

c)    §  4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der  Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.03.2011 (GVBl. S. 87);

 

d)        § 12 Abs. 2 Ziffer 11, § 16 Abs. 1 c) und § 36 Abs. 2 b), Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 14.12. 2005, zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 24.02.2011 (GVBl. S. 58);

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3511, Titel 41201 (6100 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt.

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

- keine -

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

- keine -

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

- entfällt -

 

 

 

 

 

______________________                                                             _______________________

 

Matthias Köhne                                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für

                                                                                                  Bürgerdienste und Wohnen

 

 

 
 

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